
Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:
Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf werden unter dem Deckmantel des Datenschutzes bereits bestehende Arbeitnehmerrechte abgebaut und relativiert und die Überwachungsinteressen der Arbeitgeber und Unternehmen legalisiert. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dürfen aber nicht am Werkstor enden.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig die Rund-um-die-Uhr-Überwachung gesetzlich zulässig sein. Lediglich die intimsten Bereiche wie Toiletten und Schlafräume sind ausgenommen. Ohne konkreten Verdacht soll der Massenscan und die Massenüberwachung von Arbeitnehmerdaten ermöglicht werden, um etwaige Straftaten oder sogar Pflichtverletzungen aufzudecken.
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage soll nun auch während des Beschäftigungsverhältnisses und nicht nur bei der Anbahnung, die Möglichkeit bestehen, Eignungstests, psychologische und medizinische Untersuchungen durch einseitige Veranlassung des Arbeitgebers durchzuführen. Bislang war dies nur aufgrund gesetzlich festgelegter arbeitsmedizinischer Vorschriften zulässig.





