Immer mehr Menschen in NRW sind auf Grundsicherung angewiesen – die Grundrente muss kommen

In Nordrhein-Westfalen sind immer mehr Menschen auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Das Landesamt für Statistik hat jetzt mitgeteilt, dass die Zahl der Leistungsempfänger Ende 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent auf 282.186 Menschen gestiegen ist.

Dazu sagt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in NRW müssen von Sozialhilfe leben, weil die Rente nicht reicht. Niemand darf sich jedoch mit steigender Altersarmut abfinden. Deswegen muss jetzt schnell die Grundrente kommen. Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung – und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung. 

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich mit all ihren Möglichkeiten auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente bis zur Sommerpause vorgelegt wird.“

 
Anhörung zeigt: Grundrente bietet deutliche Vorteile

Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag zur Bekämpfung von Altersarmut hat gezeigt, dass die Grundrente gegenüber einer reinen Freibetragsregelung in der Grundsicherung, wie sie beispielsweise die FDP vorschlägt, eine deutliche Verbesserung für viele Menschen bedeutet.

Dazu Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Eine Freibetragsregelung für die gesetzliche Rente ist keine adäquate Antwort zur Bekämpfung von Altersarmut. Denn sie belässt die Menschen im System der Sozialhilfe. Zahlreiche Studien belegen, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer derjenigen gibt, die Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen – sei es aus Scham, Unwissenheit oder Sorge vor Rückgriff auf Vermögen und Erspartes. Diese Menschen würde eine Freibetragsregelung kaum erreichen.

Das von Hubertus Heil vorgeschlagene Modell einer Grundrente bietet hingegen deutliche Vorteile. Da die Rente automatisch ausgezahlt würde, sollte es zu keiner Dunkelziffer mehr kommen, wie das jetzt noch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Fall ist. Das eigentliche Modell der Grundrente zielt auf die Honorierung von Lebensleistung nach jahrzehntelanger Arbeit ab. Das Gesamtpaket von Hubertus Heil sieht jedoch zusätzlich zur Grundrente eine Freibetragsregelung und Verbesserungen beim Wohngeld vor. Somit leistet es neben der Honorierung von Lebensleistung auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut.“

 
“Ein neuer Sozialstaat” im Fokus

Am vergangenen Samstag (23.03.2019) fand im Denkwerk in Herford eine sehr interessante Veranstaltung zum Thema “Zukunft des Sozialstaat” statt.

Eingeladen hatte der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen Stefan Schwarze. Als Gast durfte Schwartze die Regionalvorsitzende des DGB Anke Unger begrüßen.

Ein Hauptthema war die neu ausgerichtete Sozialpolitik der SPD. So wurde über die von Hubertus Heil vorgestellte Grundrente (Lebensleistungsrente) und auch über eine Reform des Arbeitslosengeld I und II diskutiert.

 
ASF: Danke, Hubertus Heil

Die Grundrente erkennt die Lebensleistung von Frauen an und reduziert speziell ihr Armutsrisiko.

Die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Frauen schickt einen großen Dank an Hubertus Heil für seinen Vorschlag zur Grundrente. Mit ihr wird die Lebensleistung von Frauen endlich anerkannt und Frauen werden besser vor Altersarmut geschützt.

 
Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit

SPD-Chefin Andrea Nahles will den Sozialstaat fit für die Zukunft machen. Nahles geht es um „Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit“. Das Ziel: Ein Sozialstaat, der den Menschen, ihrer Lebensleistung und den aktuellen Herausforderungen gerecht wird.

 
Mit Wohnungslosigkeit nicht abfinden – Hilfsangebote flächendeckend ausbauen!

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit dem Thema Wohnungslosigkeit auseinandergesetzt.

 
Gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.

„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.

Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

 
MdB Achim Post und MdL Inge Howe im Gespräch mit den Betreuungsvereinen im Kreis Minden-Lübbecke

Die Anforderungen an Betreuungsvereine wachsen stetig. Während der Bedarf an rechtlicher Betreuung in den letzten Jahren stark gestiegen ist, bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Durch die demographische Entwicklung und das Wegbrechen von sozialen Systemen sind immer mehr Menschen auf eine Betreuung angewiesen. Besonders auffällig ist der Anstieg von psychisch Erkrankten und Suchtabhängigen. Doch für zeitaufwendige Betreuungen ist das seit 2005 geltende Finanzierungsmodell nicht ausgelegt.

Wolfram Schül vom Evangelischen Betreuungsverein Minden erklärt hierzu, dass nur durch qualifizierte Betreuung die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden können. Zeit- und Kostendruck gefährden die erwünschte Selbstbestimmung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitpauschale entspricht daher schon längst nicht mehr den Bedürfnissen und Nöten der Betreuten. Die aktuellen Rahmenbedingungen zwingen Vereine immer mehr Betreuungen zu übernehmen. Dies sei aber keine Perspektive für eine respektvolle, den Menschen zugewandte Betreuung.

 

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Wie müssen Deutschland und die EU auf die veränderte Weltordnung reagieren? SPD-Chef Lars Klingbeil macht sich für eine gemeinsame europäische Antwort auf die Herausforderungen der Zeit stark.

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