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Politik mit Herz

„Der kommunale Solidarpakt von Scholz schmiedet ein wirklich starkes Solidaritätsbündnis zwischen Bund und Ländern"

Foto: Susie Knoll und SPD-Landesgruppe NRW

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket zur Änderung des Grundgesetzes und zur finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen. Dazu wurde eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt. Heute hat auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt. Nun ist der Weg frei, dass die Kommunen schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten, um mit ausreichender Finanzausstattung durch die Krise zu kommen.

Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post: 

„Der kommunale Solidarpakt von Olaf Scholz schmiedet ein wirklich starkes Solidaritätsbündnis zwischen dem Bund und den Kommunen. Mit der Kompensation krisenbedingter Gewerbesteuerausfälle ebenso wie mit der weitreichenden Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund werden die Kommunen in unserem Land massiv entlastet. Damit bekommen die Kommunen finanziell Luft, um trotz Krise in Bildung, den öffentlichen Nahverkehr und das Zusammenleben vor Ort zu investieren.

Dabei ist eines klar: Auch wenn der kommunale Solidarpakt jetzt parteiübergreifend unterstützt wird, waren es Olaf Scholz und die SPD, die ihn politisch initiiert und durchgesetzt haben. Von Anfang an waren CDU und CSU dabei nicht treibende Kräfte, sondern bestenfalls politische Trittbrettfahrer. Bei einer darüber hinausgehenden Altschuldenregelung waren CDU und CSU zudem die entscheidenden Verhinderer einer gerechten Lösung im Interesse überschuldeter Kommunen.

Olaf Scholz hat Recht, wenn er auch weiterhin eine „Stunde Null“ für die kommunalen Altschulden einfordert. Gerade für die Kommunen bei uns in NRW wäre das ein Befreiungsschlag. Es ist schon ziemlich misslich, dass sich Ministerpräsident Laschet beim Thema Altschulden so von Markus Söder und den Bremsern in der eigenen CDU hat an die Wand spielen lassen. Da hätte ich mir von einem Anwärter auf den CDU-Vorsitz schon etwas mehr Durchsetzungskraft im eigenen Laden erwartet.“

 

“Die Sicherheit steht an erster Stelle”

Foto: pixabay.com

Es ist wichtig, dass ein Impfstoff gegen das Corona-Virus breit getestet wurde. Mit 750 Millionen Euro fördert der Bund nicht nur die Entwicklung sondern auch die klinischen Tests.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, zu Corona-Impfstoffentwicklung: 

„Impfstoffe können langfristig ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden. Wir liegen zwar gut im Rennen, sind aber noch lange nicht am Ziel. Auch wenn es gelingt, einen Impfstoff zu entwickeln, wird vor Mitte nächsten Jahres kein Impfstoff für die breite Anwendung zur Verfügung stehen. Vorsicht und Schutzmaßnahmen sind also weiterhin geboten.

Es ist wichtig, dass der Bund mit seiner Förderung einen Beitrag dafür leistet, einen Impfstoff zu entwickeln. Mit 750 Millionen Euro fördert der Bund nicht nur die Entwicklung sondern vor allem auch die klinischen Tests und den Aufbau von ausreichenden Produktionskapazitäten. Wichtig ist, dass dieser breit getestet wurde und sicher ist. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Das steht außer Frage.”

 

Mehr Geld für leistungsfähige Krankenhäuser

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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz erhalten Kliniken vom Bund drei Milliarden Euro für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur. Zudem werden Eltern entlastet.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, zum Krankenhauszukunftsgesetz:

„Mehr Geld für leistungsfähige Krankenhäuser, moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz unterstützen wir die Kliniken bei notwendigen Investitionen. Wir verbessern insbesondere die Patientensicherheit durch die Schaffung einer modernen und sicheren digitalen Infrastruktur mit Patientenportalen, elektronischer Pflege- und Behandlungsdokumentation und einem digitalen Medikationsmanagement. Drei Milliarden Euro stellen wir hierfür aus dem Bundeshaushalt bereit. Die Länder und Krankenhausträger sollen diese um weitere 1,3 Milliarden Euro aufstocken. Das ist ein wichtiger Beitrag für eine gute und sichere Versorgung – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten.

Gleichzeitig unterstützen wir Eltern und pflegende Angehörige. Eltern sollen ihre erkrankten Kinder zuverlässig betreuen können. Deshalb gibt es mehr Kinderkrankengeldtage in diesem Jahr: 15 statt 10 Tage, für Alleinerziehende 30 Tage. Und auch wer Angehörige pflegen muss, wird unterstützt. Mit dem Schutzschirm für Pflege haben wir einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld geschaffen. Diesen Anspruch wird es nun über den 30. September hinaus für das ganze Jahr geben. Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, können so flexibler reagieren.“

 

“Applaus alleine reicht nicht”

Für die Beschäftigten in der Pflegebranche ist es eine gute Nachricht, dass es nun einen Tarifvertrag gibt, der einheitliche Pflegelöhne für ganz Deutschland vorsieht.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, zu Löhnen in der Pflegebranche:

“Applaus alleine reicht nicht – darin sind sich alle einig, wenn es um die Wertschätzung für Altenpflegerinnen und -pfleger geht. Das gilt gleichermaßen für Ost- sowie Westdeutschland. Für die Beschäftigten ist es eine richtig gute Nachricht, dass ver.di und der BVAP sich auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, der einheitliche Pflegelöhne für ganz Deutschland vorsieht.

Ich hoffe sehr, dass der Tarifvertrag die Zustimmung der arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas sowie der Diakonie erhält. Damit wäre die Voraussetzung erfüllt, um ihn für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierfür haben wir mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz die Voraussetzung geschaffen. Eine Einigung wäre ein wichtiger Schritt um den Pflegekräften auch finanziell die Wertschätzung zu geben, die sie verdienen.”

 

Grundgesetzänderung: Bundestag entlastet Kommunen massiv

Der Bundestag beschließt heute eine beispiellose Entlastung der Kommunen. Dafür wird das Grundgesetz geändert. Der Bund erstattet gemeinsam mit den Ländern die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Des Weiteren entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung erhöht. Die neuen Bundesländer erhalten zudem ab 2021 zusätzlich rund 350 Millionen Euro jährlich. Dadurch haben die Kommunen dauerhaft rund vier Milliarden Euro jährlich mehr in der Kasse.

 

Mehr Batterien sammeln

Foto: pixabay.com

Batterien gehören nicht in den Restmüll. Sie sind voller Wertstoffe, wie Zink, Nickel, Lithium, Silber und seltene Erden. Sie enthalten aber auch umweltschädliche Stoffe wie Cadmium, Quecksilber und Blei. Mit der vorliegenden Novelle des Batteriegesetzes verbessern wir das deutsche Sammelsystem und erhöhen die Sammelquote.

Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:

„Im Alltag nutzen wir immer mehr Batterien und Akkus, sei es in Küchenwaagen, Zahnbürsten, Rasierern oder Fahrrädern. Auch weil viele Geräte kabellos sein sollen, wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen, nutzen wir noch mehr Batterien und Akkus. Im letzten Jahr sind über 7.000 Tonnen mehr an Gerätebatterien verkauft worden, insgesamt ca. 55.900 Tonnen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass zukünftig mindestens 50 Prozent dieser Batterien gesammelt werden. Dies ist durch das gut funktionierende Netz von etwa 200.000 Sammelstellen in Deutschland, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altbatterien abgeben können, auch realisierbar. Es gibt Sammelstellen in Super-, Drogerie- und Baumärkten, in Behörden, Hochschulen, Tankstellen und auf Wertstoffhöfen.

Damit Sammlung, Abholung und Recycling von Batterien auch weiterhin gut funktionieren, haben wir das bestehende Batteriegesetz den veränderten Marktbedingungen angepasst.“

 

ÖPNV ist Rückgrat der Verkehrswende

Zum Deutschland-Tag des Nahverkehrs bekräftigt die SPD Bundestagsfraktion ihr Bekenntnis zur Bedeutung des ÖPNV für die Verkehrswende. Innovationspotentiale der Branche müssen weiter unterstützt werden.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin, 
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:

„Der öffentliche Personenverkehr als nachhaltiges und ökologisches Verkehrsmittel ist eine der tragenden Säulen der Mobilitätswende in unserem Land. Darum haben wir in dieser Legislaturperiode massiv die Förderung erhöht. Der ÖPNV ist ein bedeutender Teil der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge, und zwar in Stadt und Land. Wir wollen den Menschen eine Mobilitätsgarantie geben, bei der der ÖPNV die zentrale Rolle spielt. Der ÖPNV muss bezahlbar, sicher, verlässlich, gut erreichbar und modern sein.

Bereits heute leisten Busse und Bahnen einen maßgeblichen Anteil zur Einsparung von Treibhausgasen und damit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Zudem bietet der öffentliche Nahverkehr auch für die Zukunft enorme Entwicklungspotentiale hin zu nachhaltigem Verkehr. Innovative Antriebstechniken, neue Bedienformen und Angebotsausweitungen – wir brauchen einen verlässlichen, alltagsnahen Taktverkehr, eine Angleichung der Bezahlsysteme, einen Ausbau der Digitalisierung und vor allem einen schnellen Umstieg auf moderne Antriebssysteme.

Diese Zukunft gilt es für den ÖPNV zu gestalten. Dieses Anliegen unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Die Regionalisierungsmittel mit knapp neun Milliarden Euro in 2020 werden in den kommenden Jahren verlässlich erhöht, zudem werden wegen der Corona-Pandemie 2,5 Milliarden Euro in 2020 zusätzlich bereitgestellt. Mit der deutlichen Erhöhung der Investitionsmittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf eine Milliarde Euro in 2021 und dem Anstieg auf zwei Milliarden Euro ab 2025 ist hier eine weitere Grundlage geschaffen. Wir investieren zudem in alternative Antriebe. Die Zukunft des ÖPNV muss elektrisch sein und wir müssen die Modernisierung des ÖPNV auch als Nachfrageschub für die Fahrzeugindustrie in Deutschland nutzen.

Wir müssen moderne Verkehre als Teil des ÖPNV stärken, etwa mit Poolingverkehren und nachfragegesteuerten Angeboten. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes machen wir einen großen Schritt hin zu einer nachfrageorientierten, kundennahen Gestaltung des ÖPNV.“

 

Mehr Flexibilität für Eltern durch Anpassungen beim Elterngeld

Foto: pixabay.com

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Damit werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen. Daneben profitieren Eltern und Verwaltung von rechtlichen Klarstellungen und Vereinfachungen.

Dazu der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze und der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix: 

„Die bekannteste und beliebteste Familienleistung Elterngeld wird erneut weiterentwickelt. Damit wird dem Bedürfnis der heutigen Eltern-Generation noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Eltern sollen stärker darin unterstützten werden, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit erwerbstätig sein zu können und so einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits mehr Zeit für ihre Familie zu haben. Dafür wollen wir die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen.

Um mehr Partnerschaftlichkeit bei Erziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen, wird der Partnerschaftsbonus deutlich flexibilisiert und verlängert. Denn je länger Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenteilung mit Unterstützung des Bonus praktizieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch später ein solches Familienmodell leben.

Ebenfalls verbessert werden soll auch die Situation der Eltern von besonders früh geborenen Kindern. Um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können, erhalten sie einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Familien in Deutschland können sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag das Elterngeld auch künftig den Bedürfnissen der Familien entsprechend weiterentwickelt.“

 

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