„Der kommunale Solidarpakt von Scholz schmiedet ein wirklich starkes Solidaritätsbündnis zwischen Bund und Ländern"

Veröffentlicht am 18.09.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: Susie Knoll und SPD-Landesgruppe NRW

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket zur Änderung des Grundgesetzes und zur finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen. Dazu wurde eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt. Heute hat auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt. Nun ist der Weg frei, dass die Kommunen schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten, um mit ausreichender Finanzausstattung durch die Krise zu kommen.

Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post: 

„Der kommunale Solidarpakt von Olaf Scholz schmiedet ein wirklich starkes Solidaritätsbündnis zwischen dem Bund und den Kommunen. Mit der Kompensation krisenbedingter Gewerbesteuerausfälle ebenso wie mit der weitreichenden Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund werden die Kommunen in unserem Land massiv entlastet. Damit bekommen die Kommunen finanziell Luft, um trotz Krise in Bildung, den öffentlichen Nahverkehr und das Zusammenleben vor Ort zu investieren.

Dabei ist eines klar: Auch wenn der kommunale Solidarpakt jetzt parteiübergreifend unterstützt wird, waren es Olaf Scholz und die SPD, die ihn politisch initiiert und durchgesetzt haben. Von Anfang an waren CDU und CSU dabei nicht treibende Kräfte, sondern bestenfalls politische Trittbrettfahrer. Bei einer darüber hinausgehenden Altschuldenregelung waren CDU und CSU zudem die entscheidenden Verhinderer einer gerechten Lösung im Interesse überschuldeter Kommunen.

Olaf Scholz hat Recht, wenn er auch weiterhin eine „Stunde Null“ für die kommunalen Altschulden einfordert. Gerade für die Kommunen bei uns in NRW wäre das ein Befreiungsschlag. Es ist schon ziemlich misslich, dass sich Ministerpräsident Laschet beim Thema Altschulden so von Markus Söder und den Bremsern in der eigenen CDU hat an die Wand spielen lassen. Da hätte ich mir von einem Anwärter auf den CDU-Vorsitz schon etwas mehr Durchsetzungskraft im eigenen Laden erwartet.“

Hintergrund-Information – Kommunaler Solidarpakt  

Durch die Corona-Pandemie stehen die Kommunen derzeit unter starkem finanziellen Druck. Sie spielen aber für die Daseinsvorsorge und für öffentlichen Investitionen eine entscheidende Rolle. Kommunale Sparprogramme zum jetzigen Zeitpunkt wären doppelt negativ: für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie für die nötigen Zukunftsinvestitionen. Das Konjunkturprogramm setzt deshalb einen Schwerpunkt auf finanzielle Hilfen für Kommunen. Kernstück ist der Solidarpakt für Kommunen, der zwei Kernpunkte umfasst:

1) Erhöhte Übernahme der Kosten der Unterkunft: Insbesondere für Kommunen in strukturschwachen Regionen und den Großstädten führen die Ausgaben für Grundsicherungsempfängerinnen und –empfänger zu hohen Kosten. Denn dort leben verhältnismäßig mehr Bezieherinnen und Bezieher dieser Sozialleistungen. Hohe Kosten verursachen vor allem die Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen verwaltet werden. Aktuell beteiligt sich der Bund an diesen Ausgaben mit bis zu 50 Prozent. Um insbesondere Kommunen in strukturschwachen Regionen mehr finanziellen Spielraum z.B. für Investitionen zu ermöglichen, wird der Bund seinen Beitrag künftig dauerhaft um 25 Prozentpunkte anheben. Gleichzeitig wird die Grenze, zu der sich der Bund an den Kosten der Unterkunft beteiligen darf, auf 75 Prozent angehoben. Dadurch haben Kommunen in ganz Deutschland jedes Jahr 4 Milliarden Euro mehr für andere Ausgaben zur Verfügung – etwa für Schwimmbäder, Bibliotheken oder Sportanlagen. Da die Kommunen auch zukünftig die Kosten der Unterkunft verwalten sollen, werden im Grundgesetz die Schwellenwerte entsprechend erhöht, ab denen die sog. Bundesauftragsverwaltung eintritt. Dieser lag bisher bei 50 Prozent.

2) Als zweites Element des kommunalen Solidarpaktes kommt die Kompensation der aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen hinzu. Aufgrund der Corona-Krise brechen derzeit in vielen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen ein. Diese sind allerdings oft die Haupteinnahmequelle der Kommunen. Der Bund wird in diesem Jahr die Hälfte dieser Mindereinnahmen kompensieren und damit die kommunale Finanzbasis stabilisieren. Die andere Hälfte soll durch die Länder erfolgen. Auch hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.

 

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