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Corona-Hilfe für den Mittelstand: Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Veröffentlicht am 18.09.2020 in Bundespolitik

Zahlreiche Unternehmen, vor allem aber auch kleine und mittelständische Betriebe, haben wegen Corona weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Um ihre Existenz zu sichern, wird die Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. „Wir tun alles, damit wir gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und schnell wieder voll durchstarten können“, sagte Vizekanzler und Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Firmen bis Jahresende verlängert, die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

„Wir übernehmen jetzt sogar bis zu 90 Prozent der Fixkosten“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Das seien gute Nachrichten für alle Unternehmen, die besonders von der Krise gebeutelt sind. Die Verbesserungen kämen besonders kleinen und mittelständischen Firmen und ihren Beschäftigten zugute. „Die Überbrückungshilfen sind teuer, aber Nichtstun wäre viel teurer. Deshalb ist gute Krisenpolitik auch gute Haushaltspolitik.”

Konkret können Firmen einen Antrag auf Überbrückungshilfen stellen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten – oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

 

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