SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Infektionsschutzgesetz anpassen – Parlament stärken

Das Infektionsschutzgesetz muss zeitnah reformiert werden. Es braucht konkretere rechtliche Leitplanken, wann die Regierung was und unter welchen Voraussetzungen darf. Das schafft Rechtssicherheit und sorgt für Einheitlichkeit und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher zeitnah Eckpunkte präsentieren und die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen klären.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Der Vorstoß von Bundestagspräsident Schäuble geht in die richtige Richtung und spricht wichtige Aspekte an. Entscheidend ist, dass wir nicht nur debattieren, sondern zeitnah das Infektionsschutzgesetz ändern. Gerade weil Corona-Schutzmaßnahmen notwendig sind, braucht es konkretere rechtliche Leitplanken, wann die Regierung was und unter welchen Voraussetzungen darf. Das schafft Rechtssicherheit und sorgt für Einheitlichkeit und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

Angesichts deutlich steigender Infektionszahlen, uneinheitlicher Landesregelungen und zahlreicher unterschiedlicher Verwaltungsgerichtsurteile muss eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes schnellstmöglich erfolgen. Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen geht Bundesgesundheitsminister Spahn aber nicht an, weshalb wir mit Hochdruck an einem eigenen Konzept arbeiten und zeitnah Eckpunkte präsentieren werden.

Insbesondere ist § 28 des Infektionsschutzgesetzes zu reformieren. Wir müssen die Generalklausel präziser fassen und konkrete Bedingungen nennen, wann Standardmaßnahmen wie die Maskenpflicht oder Sperrstunden angeordnet werden können. Ferner müssen Rechtsverordnungen befristet sein und es braucht einen Parlamentsvorbehalt, damit der Bundestag bei wesentlichen Entscheidungen auf Bundesebene das letzte Wort hat. Zudem wollen wir Berichtspflichten von der Bundesregierung zu den Auswirkungen und der weiteren Notwendigkeit von Rechtsverordnungen zur Corona-Bekämpfung. Notwendig ist auch eine Begründungspflicht für Rechtsverordnungen, damit transparent wird, mit welchem Ziel eine Maßnahme ergriffen wird und welche Abwägungen ihr zugrunde liegen.“

 

Harter Bruch mit der EU beim Brexit wäre politisches und wirtschaftliches Himmelfahrtskommando für Großbritannien

Der britische Premierminister Boris Johnson rechnet mit einem harten Bruch mit der EU beim Brexit. Für Fraktionsvize Achim Post gleicht dies einem politischen und wirtschaftlichen Himmelfahrtskommando für Großbritannien.

„Der britische Premier Johnson spielt weiter mit dem Feuer. Ein Brexit ohne Partnerschaftsabkommen wäre schon in normalen Zeiten für Großbritannien ein gigantisches Wohlstandsvernichtungsprogramm, in Zeiten von Corona wäre es ein politisches und wirtschaftliches Himmelfahrtskommando. Auch ist es infam, wenn Johnson jetzt schon einmal vorsorglich versucht, die Schuld für ein mögliches Scheitern der Verhandlungen bei der EU abzuladen. Für das Desaster, das ein Brexit ohne Partnerschaftsabkommen in Großbritannien anrichten würde, gäbe es einen Hauptverantwortlichen: Boris Johnson selbst.

Die EU tut gut daran, sich nicht durch die Drohgebärden aus London provozieren zu lassen. Jetzt gilt es weiter kühlen Kopf in den Verhandlungen zu behalten und alle Spielräume für ein faires Partnerschaftsabkommen mit Großbritannien auszuloten. Zugleich ist klar, dass auch die EU und Deutschland die bereits laufenden Vorbereitungen für das Szenario eines harten Bruchs mit Großbritannien mit Nachdruck und Umsicht weiter vorantreiben müssen. Wir müssen weiter auf einen Verhandlungserfolg hinarbeiten, aber uns genauso auch für ein Scheitern der Verhandlungen wappnen.“

 

Der Bundestag muss Bedingungen vorgeben und Grenzen aufzeigen

Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Beherbergungsverbot zeigen, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt.

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Die Entscheidungen des VGH Mannheim und des OVG Lüneburg sind zu begrüßen und müssen Anlass sein, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Das Beherbergungsverbot ist unverhältnismäßig, weil ungeeignet. Die vielen Neuinfektionen wurden vor allem durch private Feiern ausgelöst, nicht von Deutschen Inlandstouristen. Wenn die Hygieneregeln eingehalten werden, macht es keinen Unterschied, ob man zuhause oder in einem Hotelzimmer übernachtet. Jetzt sollte das Beherbergungsverbot auch in den anderen Bundesländern aufgehoben werden.

Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt. Der Bundestag muss über wesentliche Grundrechtseingriffe selbst entscheiden. Dabei sind die Grundrechte der Bürger und vor allem die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu beachten. Das Parlament muss der Regierung vorgeben, unter welchen Bedingungen Grundrechtseinschränkungen möglich sind – und wo Grenzen erreicht sind.

Der diese Woche vorgelegte Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn löst die verfassungsrechtlichen Probleme nicht. Corona-Schutzmaßnahmen sind nötig, aber sie müssen rechtmäßig sein und dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen.“

 

Keine Zeit mehr für politische Spielchen

Auf der Schlussgraden der Brexit-Verhandlungen müssen Vernunft und Pragmatismus in London die Oberhand gewinnen. Ziel der EU muss weiterhin ein faires Partnerschaftsabkommen mit Großbritannien sein.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zu den Brexit-Verhandlungen:

„In den Verhandlungen mit Großbritannien ist keine Zeit mehr für politische Spielchen. Ich hoffe sehr, dass auf der Schlussgraden Vernunft und Pragmatismus auch in London die Oberhand gewinnen. Ein Brexit ohne Partnerschaftsabkommen wäre schon in normalen Zeiten für Großbritannien ein gigantisches Wohlstandsvernichtungsprogramm, in Zeiten von Corona wäre es ein politisches und wirtschaftliches Himmelfahrtskommando.

Die Europäische Union tut weiter gut daran, in den Verhandlungen mit Großbritannien kühlen Kopf zu behalten. Ziel muss weiterhin sein, ein faires Partnerschaftsabkommen mit Großbritannien zu verabschieden. Das liegt auch im elementaren Interesse Deutschlands. Dafür gilt es jetzt alle verbleibenden Spielräume für Kompromisse auszuloten, ohne allerdings das Kerninteresse Europas an fairen Wettbewerbsbedingungen preiszugeben.

Dieses Signal der Klarheit und zugleich Kompromissbereitschaft erwarte ich heute auch von den europäischen Staats- und Regierungschefs.“

 

Einheitliche Corona-Regeln schaffen mehr Klarheit

Foto: pixabay.com

Die von Bund und Ländern beschlossenen einheitlichen Regeln zu Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen schaffen Klarheit und erhöhen die Transparenz. Enttäuschend ist das Fortbestehen der Beherbungsverbote.

Die gesundheitspolitische Sprecherin, Sabine Dittmar, und die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Hiller-Ohm, zur gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

„Es ist gut, dass sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf einheitliche Regeln zur Ausweitung der Maskenpflicht und zu Kontaktbeschränkungen in Abhängigkeit von den konkreten Infektionszahlen verständigt haben. Das schafft mehr Klarheit und erhöht die Transparenz von Entscheidungen in den Bundesländern. Wichtig ist auch die Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung.

Enttäuschend ist das Fortbestehen der Beherbergungsverbote. Sie sind mit Blick auf den Infektionsschutzes nicht begründbar und nur schwer umsetzbar. Beherbergungsunternehmen müssen bereits über durchdachte Hygienekonzepte verfügen, deren Einhaltung örtliche Behörden prüfen. Beherbergungsverbote führen zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Den Flickenteppich von unterschiedlichen Landesregelungen werden wir hier leider weiter behalten. Das ist schädlich für die in der aktuellen Situation so wichtige Akzeptanz von notwendigen Eindämmungsmaßnahmen in der Bevölkerung.“

 

Corona-Nothilfen für besonders betroffene Branchen erforderlich

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwägt offenbar, Corona-Hilfen auch für Soloselbständige zu erweitern. Mit der Verlängerung der Corona-Hilfen, der Unterstützung Soloselbstständiger, Kulturschaffender, Veranstaltern sowie der Reisebranche würde die Bundesregierung auf Nöte der besonders betroffenen Branchen eingehen und Handlungsfähigkeit zeigen.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt weitere Corona-Hilfen für besonders betroffene Branchen, da Unternehmerinnen und Unternehmer, darunter viele Kulturschaffende etwa in der Musik- oder Veranstaltungsbranche – aber auch die Schausteller – durch die andauernden Einschränkungen existenziell gefährdet sind. Viele Soloselbstständige fallen trotz der unterschiedlichen Maßnahmen nach wie vor durchs Raster.

Wir begrüßen daher Überlegungen der Bundesregierung, weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Wir fordern eine Nothilfe für Soloselbständige. Eine solche Nothilfe muss berufsbedingte Aufwendungen – möglichst pauschaliert – für Soloselbständige enthalten. Wir halten aber auch eine Erweiterung der Überbrückungshilfe auf größere Mittelständler und eine Anhebung der Höchstfördergrenze für sinnvoll. Auch sollte mit der Europäischen Union über eine Verlängerung der KfW-Kreditlaufzeiten und einen branchenbezogenen Ausfallfonds für Veranstalter gesprochen werden.

Außerdem braucht es eine Verlängerung von Hilfen in das Jahr 2021, um Strukturen zu erhalten. Hierzu haben wir bereits vor Wochen ein politisches Signal der Bundesregierung eingefordert. Wir brauchen mehr Sicherheit für die Betroffenen, als sie nur von Quartal zu Quartal zu vertrösten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht im engen Austausch mit den besonders betroffenen Branchen, die als erste schließen mussten und die voraussichtlich als letzte wieder vollständig werden öffnen dürfen.

Das derzeitige Regelungschaos um Beherbergungsverbote und völlig uneinheitliche Vorgaben für Kulturveranstaltungen und Kongresse führen ebenfalls nicht zu Vertrauen bei den schon so lange notleidenden Branchen.“

 

Der Bundeswirtschaftsminister betreibt Politik-Theater

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Wir brauchen zeitnah praktikable Regelungen für den Weiterbetrieb von Windkraftanlagen der ersten Stunde, wenn die zwanzigjährige EEG-Förderung im nächsten Jahr ausläuft.

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal, zur auslaufenden EEG-Förderung:

„Holterdiepolter versucht Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Lösung für ein Problem zu finden, das wir seit 20 Jahren kennen: Was passiert mit den Windparks der ersten Stunde, wenn die zwanzigjährige EEG-Förderung im nächsten Jahr ausläuft? Statt einen guten Regierungsentwurf vorzulegen und Verbände, Länder und Kommunen ordentlich zu beteiligen, beruft der Minister hektisch einen Runden Tisch ein, um dann 15 Minuten später vor die Presse zu treten. Das ist Politik-Theater, wird niemandem gerecht und am wenigstens bringt es den Ausbau der Erneuerbaren voran. Die Branche reibt sich die Augen – wir auch. So schaffen wir den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren nicht.

Es braucht einen gemeinsamen Pakt des Bundes, Ländern und Kommunen. Es ist und bleibt ein Trauerspiel, dass der Minister auf der Bremse steht und Politik simuliert, statt sie zu machen.

Klar ist, dass wir zeitnah praktikable Regelungen für den Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, benötigen. Dazu ist ein Mix unterschiedlicher Maßnahmen nötig. Der Ball liegt jetzt im Parlament. Hier werden Gesetze beschlossen.“

 

Johannes Fechner: “Geldwäsche härter bekämpfen”

Die SPD-Bundestagsfraktion will Geldwäsche effektiver bekämpfen und begrüßt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche.

„Geldwäsche ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in Deutschland, weil Kriminelle dadurch ihre mittels Straftaten erlangten Gelder nutzen können. Diese Gelder sind auch Kapital für neue Straftaten. Dagegen müssen wir vorgehen.

Aus dem Jahresbericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes für 2019 geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Die Zahl der Meldungen erhöhte sich binnen Jahresfrist um fast 50 Prozent auf 114.914 Verdachtsfälle. Gegen die deutliche Zunahme der Geldwäsche braucht es ein härteres und effektiveres Vorgehen.

Nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht ist Geldwäsche künftig strafbar, unabhängig davon aus welcher Straftat die Gelder stammen. Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten Vortaten strafbar, hierdurch entstanden Strafbarkeitslücken, die wir jetzt schließen. Die Strafverfolgung wird dadurch deutlich effektiver.

Um die oft komplizierten Strafverfahren effektiver durchzuführen, sollen künftig die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Um der stetig ansteigenden Zahl der Geldwäschefälle schnell und umfassend zu begegnen, wollen wir diesen guten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten und zeitnah verabschieden.”

 

News der Bundes-SPD

13.07.2026 09:38
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

26.06.2026 13:36
Stark gegen rechts.
Wir verteidigen unsere Demokratie - mit Haltung, klaren Argumenten und unseren Werten: Freiheit. Gerechtigkeit. Solidarität. Du willst mehr als zuschauen?

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Am 16.07.2026 haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Dazu erklärt Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027:

Am 02.07.2026 haben die Vorsitzenden der Berliner Regierungskoalition umfassende Reformpläne vorgestellt, die im Koalitionsausschuss am Tag zuvor geeint wurden. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Berliner Reformplänen.

NRWSPD-Generalsekretär Frederick Cordes zum GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD

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