Bundestagsfraktion
Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ausweitung der Corona-Hilfen, die der Koalitionsausschuss gestern beschlossen hat. Wir müssen vor allem den Mittelstand gut durch die Krise bringen, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol.
„Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ausweitung der Corona-Hilfen. Der Verlustrücktrag lindert die Not vieler Unternehmen unbürokratisch. Wir müssen vor allem den Mittelstand gut durch die Krise bringen, bislang gelingt uns das auch ganz gut. Kritisch sieht es für viele Gastronomen aus: Restaurants sind seit Monaten geschlossen, der Außerhausverkauf läuft schleppend. Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich die Gastronomie von der Krise erholt. Mit der Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer geben wir der schwer getroffenen Branche wenigstens eine kleine Möglichkeit, die letzten Monate wieder wettzumachen. Das war ein wichtiges Signal.
Wir müssen der Gesellschaft und Wirtschaft langsam eine Öffnungsperspektive geben – ein Dauerlockdown ist keine Lösung.“
Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Zudem erweitern wir das Budget für ihre Ausbildung.
Kerstin Tack:
„Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Wer beispielsweise auf einen Assistenzhund angewiesen ist, dem darf der Zutritt zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten nicht mehr verweigert werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft.
Wir erweitern zudem das Budget für Ausbildung. Das ermöglicht künftig mehr Menschen, eine Berufsausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu absolvieren. So können sie einfacher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden fällt die Eingliederung am Arbeitsmarkt oft besonders schwer. Hier gibt es künftig mehr Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.“
Die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen über die Jobcenter zu bezuschussen, ist zentral für die digitale Teilhabe während der Pandemie.
Oliver Kaczmarek:
“Die SPD arbeitet nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund mit großen Schritten am Ziel einer digitalen Lernmittelfreiheit. Die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, jetzt auch digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler über die Jobcenter zu bezuschussen, ist zentral, um allen Kindern und Jugendlichen Zugang zum Lernstoff auch während des Homeschoolings zu ermöglichen.
Der Arbeitsminister hat mit seinem entschlossenen Handeln den Maßstab gesetzt. Die SPD kämpft gegen Bildungsarmut und für digitale Teilhabe. Wir erwarten jetzt von Bundesbildungsministerin Karliczek, dass sie die Gespräche mit den Telekommunikationsanbietern und den Ländern über eine Lösung für den mobilen Internetzugang auf digitalen Endgeräten endlich zu einem erfolgreichen Ende bringt. Seit über einen halben Jahr warten wir hier auf eine Lösung. Digitale Teilhabe darf nicht warten, sonst werden noch mehr Schülerinnen und Schüler abgehängt.“
Das Bundeskabinett hat heute die Weichen für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht gestellt. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schafft ein Urheberrecht, das eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kulturwirtschaft sicherstellt, Interessen ausgleicht und dabei, wo immer möglich, auf das Instrument automatischer Uploadfilter verzichtet.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie gleicht die Interessen der Kreativen und ihrer Verwerter und der Nutzerinnen und Nutzer ausgewogen aus. Das Recht auf faire und angemessene Vergütung kreativer Leistung wird weiter gestärkt. Die heute weit verbreiteten und gängigen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke und die Rolle, die Plattformen faktisch innehaben, werden anerkannt und finden erstmal Eingang in das Urheberrecht. Unter Wahrung der Meinungsfreiheit werden so all diese berechtigten Interessen bestmöglich ausgeglichen.
Plattformen haften für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer und werden künftig verpflichtet, Lizenzen zu erwerben. Exklusivvermarktung bleibt aber dennoch möglich
Kreative erhalten einen Direktvergütungsanspruch und profitieren von neuen Transparenzvorschriften über die gesamte Lizenzkette. Damit wird ihre Position insbesondere gegenüber den Streaminganbietern bei der Durchsetzung einer fairen Vergütung gestärkt.
Eine Bagatellschranke erlaubt geringfügige Nutzungen für nutzergenerierte Inhalte und stellt zugleich eine Vergütung seitens der Plattformen sicher. Das verhindert Overblocking und schützt die Kommunikationsfreiheit, denn Uploadfilter können gesetzlich erlaubte Nutzungen wie Zitate nicht erkennen. Rechteinhaber können mit einem ‚Red Button‘ unkompliziert einer Verletzung ihrer Rechte entgegentreten.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir sicherstellen, dass dieser Ausgleich aller Interessen und die Sicherstellung einer fairen und angemessenen Vergütung nicht aus dem Gleichgewicht kommen. Wir werden ein modernes Recht schaffen, dass allen Akteuren hilft, ihre Geschäftsmodelle, Vertriebswege und Verteilmechanismen zu modernisieren und an die heutige Welt anzupassen – zum Nutzen aller, besonders der Urheber und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern selbst. Dazu gehört auch, dass alle Nutzungsformen als Berechnungsgrundlage für die faire und angemessene Vergütung einbezogen werden.“
Pflegekräfte verdienen bessere Löhne und müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen verlassen können. Ein bundesweit geltender Tarifvertag ist nun in Sicht.
Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
“Um die Arbeit in der Pflegebranche dauerhaft attraktiv zu machen, sind höhere Gehälter in der Fläche nötig. Dafür braucht es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Daher ist es ein großer Schritt nach vorn, dass sich Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche auf einen bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege geeinigt haben. Das ist ein gutes Ergebnis für die betroffenen Beschäftigten und davon sollten alle Beschäftigen in der Pflege profitieren können. Daran arbeiten wir als SPD-Bundestagsfraktion.”
Heike Baehrens, Pflegebeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion:
“Pflegekräfte verdienen bessere Löhne und müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen verlassen können. Ein bundesweit geltender Tarifvertag ist nun in Sicht.
Wir sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg der Sozialpartner weiter mitgehen. Allerdings ist es ein Unding, dass der Arbeitgeberverband privater Anbieter die verbindlichen Regelungen nicht unterstützt. Wer Pflegekräften echte Wertschätzung entgegenbringen will, darf sich nicht gegen gute Tarifbedingungen sperren.“
Änderungen beim Elterngeld sorgen dafür, dass Eltern die Leistung noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. Das bedeutet mehr Flexibilität und Planungssicherheit.
Dazu Sönke Rix:
„Mit dem Elterngeld unterstützen wir junge Eltern dabei, gut im Familienleben anzukommen. Manchmal ist der Start nicht so wie geplant. Damit Eltern von Frühchen sich nicht auch noch finanzielle Sorgen machen müssen, geben wir ihnen mehr Zeit, für ihre Kinder da zu sein. Je früher ihr Kind zur Welt kommt, desto länger erhalten sie das Elterngeld und damit die Möglichkeit, sich aufs Wesentliche zu konzentrieren.
Weitere Änderungen sorgen dafür, dass Eltern die Leistung noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. Das bedeutet mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Das ist auch in der aktuellen Krise von besonderer Bedeutung. Wir wollen, dass Eltern sich auf das Elterngeld verlassen können, wenn sich die Umstände unverschuldet ändern.“
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Dazu erklärt Bernhard Daldrup:
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung von CDU-Ministerin Julia Klöckner, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen. Das ist unsere zentrale Forderung, um Share Deals effektiv einzudämmen. Es ist gut, dass sich nun auch die Union in diese Richtung bewegt. Ministerin Klöckner sollte mit dieser Forderung Druck auf die eigene Bundestagsfraktion ausüben.
Nach derzeitiger Rechtslage wird keine Steuer fällig, wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile der grundstückshaltenden Gesellschaft auf neue Anteilseigner übergehen. Wir wollen die Grenze absenken und haben das im parlamentarischen Verfahren zur Reform des Grunderwerbsteuergesetzes mehrfach gefordert. Laut einem Gutachten, das beiden Koalitionsfraktionen vorliegt, würde eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 auf 75 Prozent Gestaltungen mittels Share Deals effektiv und verfassungskonform verhindern. Die Union blockiert dennoch das Gesetz im Bundestag und lehnt eine Absenkung ohne einen Sachgrund ab.
Jetzt liegt es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesen Vorschlag aus den eigenen Reihen aufzugreifen und ihre Blockade endlich aufzugeben.“
Heute wird der Bundestag die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter beschließen. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.
Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht.
Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes haben wir von der SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es uns endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich.“