SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Kinder- und Jugendhilferecht – besser geht immer

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

 

Kabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan

Mit dem neuen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung heute ihr Konzept vorgelegt, wie die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland aussehen soll. Enthalten sind viele Maßnahmen, die die SPD-Fraktion im Bundestag seit Jahren fordert.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Eine breite Beteiligung, zukunftsweisende Ideen und koordiniertes Engagement auf allen Ebenen für den Radverkehr – all das fordert die SPD-Fraktion seit Jahren. Wir begrüßen daher sehr, dass auch das Bundesverkehrsministerium der großen Bedeutung des Radverkehrs mit der Vorlage des neuen Nationalen Radverkehrsplans Ausdruck verleiht. Er enthält vom Leitbild einer hochwertigen Infrastruktur bis zum Ziel eines modernen Rechtsrahmens eine Reihe hervorragender Ansätze, die den Radverkehr von der kommunalen bis zur Bundesebene in den nächsten Jahren gut voranbringen werden.

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverkehrsministerium im neuen Radverkehrsplan die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens ankündigt, um den Radverkehr sicherer zu machen. Auch soll endlich das Leitbild Vision Zero, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im verkehrsrechtlichen Rahmen verankert werden, beides hatte der Deutsche Bundestag bereits vor über einem Jahr mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung gefordert. Die Herausforderungen angesichts sich ändernder Mobilitätsgewohnheiten liegen klar auf dem Tisch, nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Daher bedauern wir, dass das Bundesverkehrsministerium wertvolle Zeit verstreichen ließ und dieses Papier zu einem Zeitpunkt vorlegt, an dem der aktuelle Deutsche Bundestag keine weiteren Beschlüsse mehr zur Umsetzung des Plans fassen kann.“

 

Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten am Unternehmen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Beteiligungen von Beschäftigten bei Start-ups attraktiver. Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtert werden. Beschäftigte von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für die Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr für die Beschäftigten steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.“

 

Verfassungsgericht: Grünes Licht für EU-Aufbauprogramm

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes nicht zu blockieren. Der Bundestag hat Ende März seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit erteilt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt hat.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Das Gericht ist unter anderem den Argumenten des Bundestages gefolgt, dass sich die Blockade des Eigenmittelbeschlusses und damit des EU-Wiederaufbauprogramms verheerend auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hätte. Jetzt sind die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften riesig. Ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen Mitgliedstaaten zügig ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.“

 

Verhinderung von Betrug bei der Erstattung von Abzugsteuern

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“

 

StVO-Novelle: Kompromiss zu Bußgeldern

Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt werden.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem heutigen Kompromiss geht ein der Sache unwürdiges Kräftemessen zwischen Grünen und Union zu Ende, die jeweils in den vergangenen Monaten einer Lösung im Weg gestanden haben.

Wir haben von Anfang an auf eine schnelle Lösung gesetzt, um die dringend notwendigen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen zu können. Auch ohne die ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote wird es durch die teils deutlich höheren Bußgelder künftig eine größere abschreckende Wirkung geben. Damit ist heute ein guter Tag für die Verkehrssicherheit.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Vernunft setzt sich nicht immer durch, manchmal braucht es die abschreckende Wirkung hoher Bußgelder, die wirklich schmerzen. Nur so können vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Durch die politische Blockade wurden auch längst unstrittige Bußgelderhöhungen – etwa für das Befahren von Rettungsgassen oder das Parken auf Geh- und Radwegen – aufgehalten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen einen Verordnungsvorschlag vorlegen.“​​​​​​

 

Sachgrundlose Befristung: Koalitionsvertrag muss jetzt endlich umgesetzt werden

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Das können wir nicht hinnehmen.

Der Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um. In Zukunft sollen sachgrundlose Befristungen auf eine Dauer von maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden. Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen. Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.

Wir haben das Vorhaben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart. Hubertus Heil hat geliefert, der Gesetzentwurf liegt nun zur Prüfung im Kanzleramt. Die Corona-Krise hat für massive Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nun Sicherheit. Daher setzen wir uns für eine rasche Umsetzung des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Prozess ein.“

 

Arbeitgeber müssen Widerstände aufgeben

Die SPD-Bundestagsfraktion steht voll hinter der Testpflicht für Unternehmen.  Ich fordere alle Arbeitgeber auf, Ihre Widerstände endlich aufzugeben und Tests anzubieten.

Katja Mast:

“Die SPD-Bundestagsfraktion steht voll hinter der Testpflicht für Unternehmen. Ich bin froh, dass Hubertus Heil und Olaf Scholz das durchgesetzt haben. Ich fordere alle Arbeitgeber auf, Ihre Widerstände endlich aufzugeben und Tests anzubieten. Und ganz deutlich: Alle, die es können, müssen jetzt ins Homeoffice. Und wer nicht ins Homeoffice kann, muss die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Nur so können wir die dritte Welle brechen. Das Gejammer, die Testpflicht wäre ein Ausdruck des Misstrauens gegen die Unternehmen, ist falsch. Wer bereits ausreichend testet, hat nichts zu befürchten. Wer nicht mitmacht, für den wird es jetzt eben verbindlich.”

 

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