Kahlschlag bei der Landeszentrale für politische Bildung verhindern
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Der Landeszentrale für politische Bildung droht ein personeller und finanzieller Kahlschlag. Die schwarz-grüne Koalition plant die Auslagerung des Bereichs Erinnerungskultur mit 14 Beschäftigten in das Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Landeszentrale für politische Bildung wird künftig die ihr zugewiesenen Aufgaben kaum mehr erfüllen können. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher heute den Antrag „Keine Entmachtung der Landeszentrale für politische Bildung!“ in das Parlament eingebracht.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In Zeiten, in denen unsere Demokratie Stärke gegenüber ihren Feinden zeigen muss, ist gerade die politische Bildung von maßgeblicher Bedeutung. Sie lehrt, sie klärt auf, sie beugt vor gegen Extremismus von rechts, von links und vor islamistischem Extremismus. Sie stärkt diejenigen, die sensibilisieren, die demokratische Grundwerte vermitteln, die vorbeugen und beraten. Hierfür braucht es insbesondere auch eine starke und gut aufgestellte Landeszentrale für politische Bildung. Was die schwarz-grüne Koalition plant, ist genau das Gegenteil. Sie zerpflückt die Landeszentrale und will ein Großteil des Personals ins Ministerium für Kultur und Wissenschaft ausgliedern.

Dahinter steht noch nicht mal ein Konzept, sondern nur die vage Ankündigung, eine Stabstelle gegen Extremismus schaffen zu wollen, die abteilungsübergreifend arbeitet. Extremismen aller Art sind aber keine Angelegenheiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Es braucht keine abteilungsübergreifende Arbeit, es braucht eine ressortübergreifende Arbeit. Das schafft man aber nur mit einer weitgehend unabhängigen und gut ausgestatteten Landeszentrale. Wir fordern die Landesregierung auf, von den Umstrukturierungsplänen vollumfänglich abzurücken und alle Referentinnen und Referenten in der Landeszentrale zu belassen.“

 
Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher
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Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde für die Gerichtsvollzieher verpflichtend. Sie mussten ihre Büros entsprechend mit neuen Monitoren, Druckern, Scannern und ganz bestimmter Software ausstatten. Das hat zu hohen Mehrkosten geführt, für die sie bis dato keinen Ausgleich erhalten haben. Die SPD-Landtagsfraktion hat heute einen Antrag dazu im Plenum zur Abstimmung gestellt, wonach das Land aufgefordert wird diese Mehrkosten auszugleichen.

Zur Ablehnung durch die schwarz-grüne Mehrheit erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Verweigerungshaltung der schwarz-grünen Mehrheit ist schon ein absolutes Unding, wenn man bedenkt, dass Gerichtsvollzieher Kopf und Kragen für uns riskieren, wenn sie ohne jeden Schutz in Wohnungen gehen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen. Die Landesregierung kann nicht einfach Ziele vorgeben und dann andere dafür bezahlen lassen. So geht man nicht mit seinen Beschäftigten um. Wir wollten mit diesem Antrag bewirken, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung steht, die für die Gerichtsvollzieher bereits entstandenen und noch zukünftig entstehenden Mehrkosten zu ersetzen sowie die Vergütungsverordnung entsprechend anzupassen. Was die Gerichtsvollzieher bekommen haben sind leere Worte, ein Abwälzen von Verantwortung und die vage Aussicht auf eine Evaluierung. Das reicht aber nicht. Die Anhörung im Rechtsausschuss im August diesen Jahres hatte das bereits sehr deutlich aufgezeigt, bei CDU und Grünen jedoch keine Wirkung erzielt.

Die Missstände in der nordrhein-westfälischen Justiz treffen aber nicht nur die Gerichtsvollzieher: Vakante Stellen, Nachwuchsprobleme, Öffentliche Verfehlungen und eine schlechte finanzielle Ausstattung sind Defizite, durch die eine Gefahr für den Rechtsstaat droht. Die schwarz-grüne Landesregierung steht in der Verantwortung, entsprechende Maßnahmen in den einzelnen Bereichen zu ergreifen, um die Justiz wieder von innen heraus zu stärken. Unsere Lösungsvorschläge haben wir in dem Antrag „Die Missstände in der Justiz sind überall sichtbar – es braucht großzügige Veränderungen für das Herzstück des Rechtsstaates“ zusammen gefasst, der nun in den kommenden Wochen im Parlament beraten wird.“

 
Tarifeinigung Zeichen von Respekt für Beschäftigte
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In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien heute (9. Dezember 2023) ein Tarifergebnis erzielt, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht.

Dazu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Einigung ist ein Zeichen des Respekts für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die tagtäglich dafür sorgen, dass die Dinge geregelt werden. Nun muss das Land umgehend dafür Sorge tragen, dass die im Tarifvertrag vereinbarten 1.800 Euro der insgesamt 3.000 Euro steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichszahlung auch noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Das gilt übrigens zugleich für die Beamtinnen und Beamten unseres Landes: Auch wir wollen, dass das Ergebnis eins zu eins auf sie und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Da passt es gut, dass nun eine Plenarwoche im Parlament ansteht. Wir sind bereit, alle dafür rechtlichen Notwendigkeiten in der Kürze der Zeit mit auf den Weg zu bringen.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlung sind nicht nur ein notwendiges Plus in den Portmonees der Beschäftigten. Sie sind auch ein erster Schritt zur Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes. 26.000 unbesetzte Stellen beim Land machen deutlich, dass hier noch mehr passieren muss. Hier sind aber nicht mehr die Tarifparteien gefragt, sondern einzig und allein die Landesregierung. Die schwarz-grüne Koalition ist dieser notwendigen Debatte bisher immer ausgewichen. Dazu gehört beispielsweise die 41-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten. Sie ist ein Relikt, welches nicht mehr in unsere moderne Arbeitswelt passt. Gleichzeitig muss die Landesregierung ihre Pläne zur Anhebung der Altersgrenze in den Feuerwehren auf Eis legen. Die 60 muss bleiben.“

 
Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden
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Die SPD-Landtagsfraktion bringt heute ihren Antrag „Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden“ (Drucksache 18/6851) in den Landtag ein.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen galt bis vor einigen Jahren als Musterland der Tarifbindung. Doch auch bei uns in NRW ist inzwischen die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen dramatisch gesunken. Nur noch jede zweite beziehungsweise jeder zweite Beschäftigte arbeitet tarifgebunden. Der Fachkräftemangel und die Transformation stellen gleichzeitig den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, die Sozialwirtschaft und den Dienstleistungssektor in NRW vor große Herausforderungen. Wir packen dieses Thema an und fordern ein ‚Zurück in die Zukunft‘: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden. Denn um prekäre und unsichere Beschäftigung zu verhindern und um gute Arbeit zu gewährleisten, sind mitbestimmte und tarifgebundene Beschäftigung von zentraler Bedeutung.

Das wichtigste Instrument, das wir als Land in der Hand haben, ist das Tariftreue- und Vergabegesetz. Wir müssen wieder stärker darauf achten, dass Förderungen, Zuschüsse und Aufträge nur an die Unternehmen vergeben werden, die in einer Tarifbindung sind oder eine faire Bezahlung der Beschäftigten garantieren. Unser Ziel ist, dass bei der Vergabe von Fördergeldern bereits ab einer Höhe von 25.000 Euro die Tariftreue gewährleistet werden muss. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen, die öffentlichen Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und so sicherzustellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“

 
Grüne verbreiten im Klageverfahren zum NRW-Haushalt falsche Unterstellungen wider besseres Wissen
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In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“

 
Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht
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Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute, dass die nordrhein-westfälischen Bauämter in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 nur noch Baugenehmigungen für 32.648 Wohnungen erteilten, 29,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2022.

Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp:

„Die Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht: Nicht bedarfsgerechte Förderbestimmungen, das abrupte Ende des Landesprogramms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Juli, fünf Änderungen der Landesbauordnung binnen der vergangenen sechs Jahre und die mehr als zögerliche Umsetzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes haben dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen alles andere als gutgetan. Diese Negativfaktoren sind nicht vom Himmel gefallen, sondern liegen allein in der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen endlich einen Neuanfang: Mit unserem Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik“ haben wir als größte Oppositionsfraktion dazu einen umfangreichen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der zu Beginn des kommenden Jahres zur Expertenanhörung ansteht.“

 
Bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein – Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel
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Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

 
Lesen/Schreiben sind Grundlage für Wissenserwerb – Landesregierung muss Betroffene von Lese-Rechtschreibstörung gezi
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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anbringung von Vermerken im Abiturzeugnis bei Nichtbewertung einzelner Leistungen aufgrund von Legasthenie wurde unter Bildungspolitiker*innen deutschlandweit erwartet. Auch der Landtag NRW hat sich auf Initiative der Fraktionen von SPD und FDP in den vergangenen Monaten mit dem Thema beschäftigt. Gemeinsam haben die Fraktionen einen Antrag zur „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche“ (Drucksache 18/4357) eingebracht. Die zentrale Forderung der Fraktionen ist, dass die Förderung von Kindern und Jugendlichen auch dann in den Schulen stattfinden muss und nicht außerschulisch organisiert werden darf, wenn Lernschwächen diagnostiziert wurden. Am 06.12.2023 findet die Endabstimmung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags NRW statt. 

 

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19.03.2024 09:56
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