SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein – Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel

Veröffentlicht am 29.11.2023 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unsere Feuerwehr leistet im ganzen Land einen äußerst verantwortungsvollen Dienst für das Wohl der Gemeinschaft. Die Rettungskräfte riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Sie haben mit 48 Stunden im 24-Stunden-Dienst eine deutlich längere Wochenarbeitszeit als die allermeisten Beschäftigten. Beim Einsatzdienst bei der Feuerwehr sind sowohl die psychischen, als auch die physischen Belastungen außerordentlich hoch: Ständige Alarmbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit, Einsätze unter höchstem Zeitdruck, extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern sind die Regel. Die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Anhebung der Altersgrenze ist vor diesem Hintergrund in jeder Hinsicht unfair. Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel. CDU-Innenminister Reul offenbart einen unvorstellbaren Mangel an Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr. Wir sagen deshalb: Hände weg von der Altersgrenze – bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein.“

 

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