SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Schnellerer Umstieg auf Erneuerbare

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Energieminister Robert Habeck setzt in seiner „Eröffnungsbilanz“ die richtigen Schwerpunkte. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag geht es jetzt darum, zügig die Erneuerbaren auszubauen.

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit der Eröffnungsbilanz zielt Bundesminister Robert Habeck richtigerweise auf auch kurzfristig umzusetzende Maßnahmen. Etwa bei der Grenze für Ausschreibungspflichten, bei dem sogenannten atmenden Deckel für Photovoltaik, der den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht bremsen darf, oder auch bei Genehmigungshemmnissen gilt es kurzfristig durch Gesetzesänderungen tätig zu werden. Nur so kann ein in der Koalition vereinbarter Aufwuchs des Anteils Erneuerbarer Energien von aktuell unter 50 auf 80 Prozent binnen dieses Jahrzehntes gelingen.

Bei der Umsetzung muss statt Begrenzungsmechanismen auf die Erreichbarkeit und Über-rundung der gesetzten Ziele gesetzt werden, um diese sicher zu erreichen und bereits entstandene Defizite auszugleichen. Dies betrifft auch die Verfügbarkeit von Flächen und unter-stellten Ausbaumengen Erneuerbarer Energien. Für manche solcher Maßnahmen wird es auch auf eine Wirksamkeit noch in 2022 ankommen, um absehbare Stagnationen im Ausbau zu vermeiden.

Für den Umstieg auf Erneuerbare Energien muss zudem die Entwicklung von Netzen für Strom und Gas beziehungsweise Wasserstoff und Wärme aufeinander abgestimmt werden.

Auf europäischer Ebene kommt es ebenfalls auf eine Stärkung der Erneuerbaren Energien auch zur Ausgestaltung des europäischen Fit for 55 Paketes an. Die Einstufung von Atomenergie als ‚nachhaltig‘ wäre dabei verfehlt und nicht zu rechtfertigen, da Milliarden-Investitionen fehlgeleitet würden. Insofern gilt es hier im aktuellen Konsultationsverfahren auf eine Änderung des Taxonomie-Entwurfes der Kommission hinzuwirken. Atomenergie ist nicht nachhaltig.“

 

Heizkosten: Höherer Zuschuss für Wohngeldbezieher

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Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten. Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

Bernhard Daldrup:

„Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. Damit helfen wir 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen.

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Solidarität und lassen niemanden in einer kalten Wohnung zurück.“

 

Die Debatte über die Impfpflicht gehört in den Bundestag

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Wer über eine mögliche Impfpflicht diskutiert, muss das klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit tun, die dem Thema angemessen ist, sagt Katja Mast. Im Januar soll diese Debatte im Bundestag beginnen.

“Die notwendige Debatte über die Impfpflicht wird geführt – sie beginnt im Januar im Bundestag. Klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit, die dem Thema angemessen ist. Und diese gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung gehört auch in den Bundestag, wo die jeweiligen Argumente ausgetauscht und gewichtet werden.

Nie hat irgendjemand behauptet, dass eine Impfpflicht alleine die Pandemie beenden kann. Aber klar muss das Ziel sein, dass wir am Ende eine ausreichend hohe Impfquote bekommen, um für den Kampf gegen die Pandemie gut gerüstet zu sein. Es braucht eine unaufgeregte Debatte und dann eine kluge und zielführende Entscheidung.

Diesen Ansatz verfolgen wir gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Und davon lassen wir uns auch von niemandem abbringen – das gilt für Herrn Brinkhaus und Herrn Wüst gleichermaßen.”

 

Mindestlohnbetrug begrenzen

Nach Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des baupolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, mitgeteilt hat, wurden bis Ende November 816 Fälle von Mindestlohnbetrug allein auf Baustellen aufgedeckt. Zudem wurden rund 3,88 Millionen Euro Bußgelder gegen Baubetriebe verhängt.

Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Für uns ist der Mindestlohn Ausdruck von Respekt und der Anerkennung der Arbeitsleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch gut leben können. Alle Arbeitgeber müssen wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsieht.

Aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen, dass zahlreiche Unternehmen in diesem Jahr die Mindestlöhne nicht eingehalten haben. So leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Ende November 2020 bundesweit insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. Dies waren Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Als Folge dieser rechtswidrigen Praktiken sind bis November Bußgelder von insgesamt über 12,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden.

Nach den Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden bis Ende November 816 Fälle von Mindestlohnbetrug allein auf Baustellen aufgedeckt. Zudem wurden rund 3,88 Millionen Euro Bußgelder gegen Baubetriebe verhängt. Offenbar ist das Risiko, bei Verstößen gegen den Mindestlohn ertappt zu werden, für zahlreiche Arbeitgeber zu gering.

Angesichts der von der Ampelkoalition geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind effektivere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns unverzichtbar, wenn die Erhöhung bei den rund 7,2 Millionen Beschäftigten ankommen soll. Dazu gehört auch mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie eine deutlichere Erhöhung der Bußgelder.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist im Übrigen auch im Interesse der Bauwirtschaft, denn gute Löhne sind das beste Mittel, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Verstöße gegen den Mindestlohn haben hingegen Abschreckungswirkung.”

 

Abschaltung von drei weiteren Atomkraftwerken steht für Unumkehrbarkeit des Atomausstiegs

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Im Rahmen des Ausstiegs aus der Atomenergie bis Ende 2022 werden am 31. Dezember 2021 drei weitere Atomkraftwerke vom Netz genommen. Neben dem Atomkraftwerk (AKW) Grohnde in Niedersachsen und Gundremmingen, Block C in Bayern, wird auch das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein nach 35 Jahren abgeschaltet.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit der Abschaltung verbunden sind zugleich unermessliche Folgelasten der Atomenergienutzung, die eine dringende Mahnung darstellen. Der Nutzungszeitraum von 35 Jahren stellt nur einen Bruchteil der für Rückbau, Zwischenlagerung und Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll benötigten Zeiträumen dar. Erst ab 2050 wird in Deutschland gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen ein bis Anfang der 2030er Jahre noch zu findendes Endlager zur Verfügung stehen. Dort gilt es, den Atommüll dann über eine Millionen Jahre sicher zu lagern.

Atomenergie ist angesichts der massiven Folgelasten und Restrisiken im Vergleich zu anderen Energiegewinnungsformen weder wirtschaftlich noch ökologisch verantwortbar. Deswegen gilt es das Zeitalter der Atomenergie ohne Umwege zu überwinden und beschleunigt auf Erneuerbare Energien umzusteigen. Als Industrienation hat Deutschland dabei in Europa aber auch weltweit eine Vorbildfunktion. Die Abschaltung von drei weiteren deutschen Atomkraftwerken zum Jahresende steht für die Unumkehrbarkeit des Atomausstiegs, der weltweit vorangetrieben werden muss.“

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen folgerichtig

Die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einzuleiten, ist konsequent. Die rechtskonservative Regierung in Polen sollte sich endlich gesprächsbereit zeigen und europäische Werte und geltendes Recht anerkennen, fordert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post.

„Es ist nur konsequent und folgerichtig, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleitet. Als Hüterin der Verträge kann die EU-Kommission nicht untätig bleiben, wenn in einem Mitgliedsstaat der EU europäische Werte und der Vorrang des EU-Rechts ausdrücklich und grundsätzlich in Frage gestellt werden. So bedauerlich eine weitere Eskalation im Verhältnis zu Polen ist, so unvermeidlich ist sie jedoch insbesondere auch angesichts der weiterhin mangelnden Dialogbereitschaft der rechtskonservativen Regierung Polens.

Die Werte- und Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union muss durchsetzungsstark sein, um glaubwürdig sein zu können. Natürlich sollten die Türen für Dialog nicht geschlossen werden. Solange die polnische Regierung aber keinerlei eigene Bereitschaft zur Deeskalation erkennen lässt, ist es richtig, das volle Instrumentarium zum Schutz der EU-Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu möglichen finanziellen Sanktionen.“

 

Achim Post zur Vorstellung der SPD-Bundesminister:innen

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur heutigen Vorstellung der SPD Bundesminister:innen:

“Gratulation an Svenja Schulze und Karl Lauterbach zu ihrer Nominierung für das Kabinett! Die NRWSPD ist damit stark und kompetent in der neuen Bundesregierung vertreten. Beide werden ihre große Erfahrung und ihre ausgewiesene Fachkompetenz in ihre neuen Ämter einbringen – für nachhaltige und gerechte Entwicklung weltweit und für eine ebenso mutige wie umsichtige Pandemiebekämpfung.

Nach der Zustimmung zum Koalitionsvertrag und der Nominierung der Ministerinnen und Minister heißt es jetzt: die Arbeit in der neuen Regierung beginnt! Dafür brauchen wir Mut und Klarheit in den Zielen ebenso wie Offenheit und Teamplay zwischen Partei, Fraktion und Regierung.”

 

Ein Koalitionsvertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen

Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Tagtäglich erleben Frauen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist unerträglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich mit aller Kraft für ein gewaltfreies Leben für Frauen ein. Die Ampel-Koalition gibt dem Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität.

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

„Im Kampf gegen Gewalt an Frauen haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bereits viel erreicht. Klar ist: Weitere Schritte müssen und werden folgen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit Erfolg stark gemacht. Wir werden das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, vorbehaltlos und wirksam umsetzen und hierfür eine staatliche Koordinierungsstelle einrichten. Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen.

Ein wichtiger Baustein bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ist auch die Arbeit mit Tätern. Diese bauen wir aus. Außerdem werden wir für jede Frau und ihre Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt absichern. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.

Der Kampf gegen Gewalt an Frauen sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für die SPD-Bundestagsfraktion oberste Priorität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Dieses Ziel teilen wir mit unseren Koalitionspartnern und werden es gemeinsam in der Koalition entschieden verfolgen.“

 

News der Bundes-SPD

13.07.2026 09:38
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Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

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