Mindestlohnbetrug begrenzen

Veröffentlicht am 29.12.2021 in Bundestagsfraktion

Nach Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des baupolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, mitgeteilt hat, wurden bis Ende November 816 Fälle von Mindestlohnbetrug allein auf Baustellen aufgedeckt. Zudem wurden rund 3,88 Millionen Euro Bußgelder gegen Baubetriebe verhängt.

Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Für uns ist der Mindestlohn Ausdruck von Respekt und der Anerkennung der Arbeitsleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch gut leben können. Alle Arbeitgeber müssen wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsieht.

Aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen, dass zahlreiche Unternehmen in diesem Jahr die Mindestlöhne nicht eingehalten haben. So leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Ende November 2020 bundesweit insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. Dies waren Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Als Folge dieser rechtswidrigen Praktiken sind bis November Bußgelder von insgesamt über 12,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden.

Nach den Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden bis Ende November 816 Fälle von Mindestlohnbetrug allein auf Baustellen aufgedeckt. Zudem wurden rund 3,88 Millionen Euro Bußgelder gegen Baubetriebe verhängt. Offenbar ist das Risiko, bei Verstößen gegen den Mindestlohn ertappt zu werden, für zahlreiche Arbeitgeber zu gering.

Angesichts der von der Ampelkoalition geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind effektivere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns unverzichtbar, wenn die Erhöhung bei den rund 7,2 Millionen Beschäftigten ankommen soll. Dazu gehört auch mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie eine deutlichere Erhöhung der Bußgelder.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist im Übrigen auch im Interesse der Bauwirtschaft, denn gute Löhne sind das beste Mittel, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Verstöße gegen den Mindestlohn haben hingegen Abschreckungswirkung.”

 

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