SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Weiterbetrieb von Atomkraftwerken keine Option

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges fordern unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederholt eine Verlängerung der Laufzeiten der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke oder eine Reaktivierung bereits abgeschalteter Atomkraftwerke. Dem erteilt die SPD-Bundestagsfraktion eine klare Absage.

Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:

„Die wiederholten Vorstöße der Union für eine Wiederbelebung der Atomkraft in Deutschland sind nicht zielführend. Die zuständigen Ministerien haben ergebnisoffen geprüft und das Ergebnis war deutlich: Längere Laufzeiten helfen uns nur sehr begrenzt bei der Lösung der Probleme in der Energieversorgung. Dieser begrenzte Nutzen kommt zusammen mit hohen wirtschaftlichen Kosten – und noch wichtiger mit erheblichen Sicherheitsbedenken. Atomenergie ist und bleibt eine Risikotechnologie: Atomkraftwerke sind anfällig für Naturkatastrophen und kriegerische Angriffe. Wir halten am 2011 vereinbarten Atomausstieg fest, um nicht weiter unnötige Risiken einzugehen und nicht täglich weiter Atommüll zu produzieren, dessen Endlagerung nicht geklärt ist. Die aktuelle geopolitische Lage darf nicht missbraucht werden, um unter dem Deckmantel der Energiesicherheit eine Verschiebung des Ausstiegs aus der Atomenergie herbeizuführen.“

Helmut Kleebank, zuständiger Berichterstatter:

„Atomenergie steht für ungelöste Endlagerprobleme und für Abhängigkeit von endlichem Uran. 50 Prozent des weltweit produzierten Urans werden russisch kontrolliert. Auch im Sinne der Energiesicherheit muss nun erst recht auf einen verstärkten und beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt werden, da dies die nachhaltigste und zugleich kostengünstigste Form der Energiegewinnung ist. Der in dieser Woche vorgelegte Haushaltsentwurf zeigt daher unseren Weg: Wir investieren in Erneuerbare Energien, anstatt hohe Summen für den Weiterbetrieb alter Atomkraftwerke zu binden.“

 

Gasspeicher wichtig für Versorgungssicherheit

Foto: Pixabay.com

Der Bundestag wird heute die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschieden, mit der Mindestfüllstände für Gasspeicheranlagen in Deutschland vorgegeben werden. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies ein wichtiger Schritt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Im Winter 2021/2022 war zu sehen, welche Auswirkungen es haben kann, wenn die Füllstände der Gasspeicher allein dem Markt überlassen werden. Es ist Teil der Daseinsvorsorge, für ausreichend gefüllte Speicher zu sorgen. Angesichts eines liberalisierten Marktes wurde hierfür eine gesetzliche Regelung notwendig, die wir heute als Regierungskoalition in Form zu erfüllender Mindestfüllstände mit Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen haben. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hat sich vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine noch verschärft und wurde auf dem schnellsten parlamentarisch möglichen Weg verabschiedet.“

Bengt Bergt, zuständiger Berichterstatter:

„Wir geben dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), Instrumente an die Hand, mit denen flexibel reagiert werden kann, wenn der Gasmarkt nicht mehr funktional ist. Klar ist, dass wir dabei dem geringsten Eingriff in den Markt den Vorzug geben, nämlich der Ausschreibung von strategischen Gasoptionen. Die Übernahme von nicht genutzten Speicherkapazitäten durch die THE soll nur als letztes Mittel genutzt werden. Die Mindestfüllstände beim Gas erreichen wir also mit dem Prinzip ‚so viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig‘. Wir reagieren mit dem Gesetz auf eine Krisensituation. Deshalb war uns besonders wichtig, dass wir das Gesetz fortlaufend evaluieren und es auch wieder außer Kraft tritt, wenn die Krise überwunden ist und wir ausreichend Erneuerbare Ressourcen bevorratet haben.“

 

Die Botschaft ist klar: “Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lage nicht im Regen stehen!”

Zum heute im Koalitionsausschuss beschlossenen Entlastungspaket erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:

„Der Koalitionsausschuss hat heute ein weiteres starkes Entlastungspaket im Kampf gegen die steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht. Die Botschaft ist klar: Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lage nicht im Regen stehen.

Mit einer an die Einkommenssteuer geknüpften Energiepreispauschale wird ein breit wirksamer und zugleich sozial gerecht ausgestalteter Entlastungsimpuls gegeben. Darüber hinaus ist es gelungen, mit dem Familienzuschuss, einer weiteren Einmalzahlung für Transfergeldempfänger sowie dem 9-Euro-Ticket für den ÖPNV klare sozialdemokratische Akzente zu setzen. Mit der auf drei Monate befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe werden Autofahrer entlastet, wobei sichergestellt werden muss, dass diese Absenkung auch wirklich voll an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Jetzt gilt es, diese Maßnahmen zusammen mit dem ersten bereits zurückliegend beschlossenen Entlastungspaket zügig umzusetzen, damit die Wirkung schnellstmöglich für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Betriebe und Unternehmen spürbar wird.“

 

Entlastungspaket jetzt schnell umsetzen

Foto: Pixabay.com

Die heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Entlastungen sind ein erster wichtiger Schritt. Dennoch ist klar, weitere Schritte müssen folgen, um sich den krisenbedingten finanziellen Herausforderungen entgegenstellen zu können.

Achim Post, Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordneter und stellv. Vorsitzender der SPD-BTF: 

„Die heute vom Kabinett beschlossenen Steuerentlastungen sind das klare Signal, dass die Bundesregierung die Herausforderungen durch die steigenden Energiepreise entschlossen anpackt. Die auf den Weg gebrachten Entlastungen sind ein erster wichtiger Entlastungsschritt, der sich sehen lassen kann.

Mit dem Zuschuss für Transfergeldempfänger, dem Kindersofortzuschlag oder auch der Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer werden gezielt besonders betroffene Gruppen entlastet. Zugleich wird mit den Entlastungen beim Arbeitnehmerpauschbetrag und beim Grundfreibetrag, zusammen auch mit der vorgezogenen Abschaffung der EEG-Umlage, ein Entlastungsimpuls in die Breite der Gesellschaft und Wirtschaft gegeben.

Darüber hinaus ist klar: Weitere Entlastungen müssen und werden jetzt zügig folgen. Mit dem geplanten Ergänzungshaushalt muss für diese Entlastungen sowie für weitere Aufgaben und Hilfen in Reaktion auf den Krieg in der Ukraine ein finanzieller Rahmen geschaffen werden, der diesen großen Herausforderungen angemessen ist. Genau das wird die Koalition jetzt zügig gemeinsam auf den Weg bringen.“

 

Heizkostenzuschuss wird verdoppelt

Die Unsicherheit an den Energiemärkten führt zu drastisch gestiegenen Energiepreisen, die besonders Menschen mit geringerem Einkommen stark belasten. Daher hat sich die Ampel-Koalition auf eine deutliche Steigerung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro verständigt. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen nun keinen Antrag auf den einmaligen Zuschuss stellen. Insgesamt stellt der Bund etwa 370 Millionen Euro zur Verfügung und es profitieren schätzungsweise etwa mehr als Millionen Menschen.

Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 

„Angesichts der steigenden Energiepreise haben wir uns innerhalb der Ampel-Koalition auf eine deutliche Anhebung des einmaligen Heizkosten-Zuschusses in Höhe von 270 Euro verständigt. Ursprünglich hatten wir einen Zuschuss von 135 Euro vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklungen für Energie und Wärme war das jedoch nicht mehr zu halten. Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden. Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg. Ich rechne mit einer Auszahlung spätestens zum Ende des Jahres, wenn die Nebenkostenabrechnungen anstehen. So wichtig der Heizkostenzuschuss ist, müssen wir auch die Belastungen von Familien im Blick behalten, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch viele Unternehmen leiden unter den hohen Energiepreisen. Hier werden wir zügig weitere Entlastungen, auch über das bereits beschlossene Entlastungspaket hinaus, auf den Weg bringen.“

Martin Diedenhofen, zuständiger Berichterstatter: 

„Wir wollen den Heizkostenzuschuss so einfach wie möglich auszahlen. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren werden wir vermeiden. Darum erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an rund 710.000 Haushalte mit Wohngeldbezug, an 370.000 Studierende mit BAföG sowie an 50.000 Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG und an 65.000 Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe automatisch. Eine Beantragung ist damit nicht mehr notwendig. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Heizkostenzuschuss ein klares Signal: Für uns ist sowohl bezahlbares als auch klimagerechtes Wohnen wichtig. Beides darf man nicht gegeneinander ausspielen.“

 

Priorität haben jetzt die konkreten Aufgaben und nicht abstrakte Haushaltsziele!

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post zu den aktuellen Haushaltsberatungen:

Die kommende Woche ist eine Woche mit weiteren wichtigen haushaltspolitischen Weichenstellungen. Die Aufstellung des Haushaltes und der Finanzplanung findet in diesem Jahr vor dem Hintergrund wirklich außerordentlicher Herausforderungen statt - sei es der Krieg in der Ukraine, die zugespitzte Lage bei den Energiepreisen oder das Fortdauern der Pandemie. Umso wichtiger ist es, in der Haushalts- und Finanzpolitik gleichermaßen entschlossen und verlässlich vorzugehen.

Entschlossen heißt: Das was nötig ist, um die aktuellen Herausforderungen und die Zukunftsaufgaben zu meistern, muss finanziell auch möglich gemacht werden. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die bisher geplante Nettokreditaufnahme von 100 Milliarden Euro gibt es dafür Spielräume, die nötigenfalls auch noch ausgeweitet werden können. Der entscheidende Maßstab sind in dieser Zeit der beispiellosen Bewährung nicht in erster Linie abstrakte Haushaltsziele, sondern die konkreten Aufgaben und Prioritäten, die es anzupacken gilt.

Zugleich kommt es auch weiterhin auf Verlässlichkeit, Solidität und Seriosität in der Haushaltsplanung an. Auch diesem Anspruch wird die Haushaltspolitik dieser Regierung gerecht werden, daran habe ich keinen Zweifel. Dahingegen ist das, was CDU und CSU vorschlagen, eher das Gegenteil von solider und seriöser Haushalts- und Finanzpolitik. Wer einerseits milliardenschwere Energiepreisbremsen fordert und sich andererseits gegen jede Überführung von nichtverbrauchten Krediten in den Klima- und Transformationsfonds stellt, der argumentiert nicht wirklich konsistent und verschweigt, dass eine solche Politik nur durch massive Kürzungen bei Investitionen und dem Sozialstaat zu finanzieren wäre.

 

Erhöhung des Heizkostenzuschusses notwendig

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.

Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:

„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.

Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.

Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“

 

Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und mehr Selbstbestimmung für Frauen

Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.

Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.

Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“

Katja Mast:

„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“

 

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