„Pille danach“ endlich rezeptfrei

Frauen können die „Pille danach“ ab Mitte März auch in Deutschland rezeptfrei in Apotheken kaufen. Die SPD begrüßt diese „längst überfällige Entscheidung der Bundesregierung sehr“, sagt SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis. „Wir machen deutlich: Frauen in Deutschland wollen und können hinsichtlich ihrer reproduktiven und sexuellen Rechte selbstbestimmt entscheiden - wie es Frauen in 78 anderen Staaten längst tun.“

Vom 15. März an wird es die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken zu kaufen geben. Dies gilt für beide Wirkstoffe: Levenorgestrel und Ulipristalacetat. Sie sind anerkannt, wirksam und nebenwirkungsarm.

„Pille danach“ bleibt kostenlos

Die „Pille danach“ wird - wie die Anti-Babypille - für Frauen und Mädchen unter 20 Jahren von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Arzt konsultiert wurde. „Wer die Kosten erstattet haben möchte, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichtet frau auf eine Kostenerstattung, erhält sie die 'Pille danach' nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Es existiert Wahlfreiheit. Dafür hat sich die SPD eingesetzt“, erklärte Mattheis die am Donnerstag im Parlament beschlossene Regelung.

Ende eines Dauerstreits

Über die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ wurde lange gestritten. Die SPD hat sich seit Jahren für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ eingesetzt. In der letzten Legislaturperiode hatten die Sozialdemokraten mit einem Antrag zur Freigabe der „Pille danach“ die parlamentarische Debatte angeschoben. In der Großen Koalition ist die SPD am Ball geblieben und hat weiterhin ihre Position mit Nachdruck vertreten.

Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte seinen Widerstand gegen eine Freigabe Anfang Januar überraschend aufgegeben. Hintergrund war eine Entscheidung der EU-Kommission in Brüssel. Sie hatte dafür gestimmt, die „Pille danach“ mit Namen „EllaOne“ aus der Rezeptpflicht zu befreien und folgte damit einer Empfehlung der Europä­ischen Arzneimittelagentur aus dem November 2014.

 
Aktuelles DIW-Managerinnen-Barometer bestätigt: Ohne gesetzliche Frauenquote geht es nicht

Am Mittwoch hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) seine Studie zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen sowie in Aufsichts- und Verwaltungsräten der größten Unternehmen in Deutschland, das so genannte „Managerinnen-Barometer 2015“, vorgestellt. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Das „Managerinnen-Barometer“ des DIW bestätigt auch in diesem Jahr: Frauen sind in den Chefetagen deutscher Unternehmen immer noch eine Seltenheit. Vor allem der Finanzsektor bleibt weiterhin eine reine Männersache.Nur 7 Prozent der Vorstände in den 100 größten Banken und Sparkassen sind Frauen; bei den Versicherungen liegt der Frauenanteil in Vorständen bei mageren 8,5 Prozent. Auch die Veränderungen zum Vorjahr geben keinen Grund zur Hoffnung: Das Plus liegt bei weniger als einem Prozentpunkt.

Diese neuen Zahlen unterstreichen noch einmal klar die Notwendigkeit einer gesetzlichen Frauenquote. Das von der SPD und Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig – gegen den Widerstand von Union und Wirtschaft – durchgesetzte Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das Bundeskabinett Mitte Dezember 2014 beschlossen.

Die Quote ist ein historischer Durchbruch. Sie wird nicht nur Frauen von der gläsernen Decke auf der Karriereleiter befreien, sondern auch endlich das wirtschaftliche Potential der bestausgebildetsten Frauengeneration in Deutschland ausschöpfen.

 
Die Frauenquote kommt

Die SPD hat lange dafür gekämpft: die Frauenquote! Frauenministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas konnten sich im Koalitionsausschuss mit ihrem Gesetzentwurf gegen die Union durchsetzen. Die Quote gilt ab 2016.

Noch immer sind zu wenige Frauen in der Führungsebene großer Unternehmen vertreten. Frauen sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor. Und dennoch sind es meist Männer, die die Führungspositionen für sich in Anspruch nehmen. Die SPD sorgt dafür, dass diese verkrusteten Strukturen aufgebrochen werden: Ab 2016 müssen rund 100 große börsennotierte Unternehmen mindestens 30 Prozent ihrer Aufsichtsratssitze mit Frauen besetzen – sonst bleiben die Plätze leer.

Fakten zur Frauenquote

  • Die Frauenquote gilt ab 2016
  • Die 30-Prozent-Regelung kommt ohne Ausnahmen.
  • Es geht um rund 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen
  • Sanktionsregelung: zu wenig Frauen = leere Stühle
  • Die circa 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich eigene Zielvorgaben beim Frauenanteil in den Führungsetagen setzen.

Der 30-Prozent-Anteil wird weiterhin für die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite getrennt berechnet. Wenn beide Parteien sich einig sind, können sie die Sitze auch zusammen berechnen.

Die Sanktionsregelung sieht vor, dass Unternehmen, in denen der 30-Prozent-Anteil nicht erreicht wird, das freie Mandat beziehungsweise der freie Posten nicht besetzt wird („Leerer Stuhl“). Folglich sinkt im Aufsichtsrat die Stimmenzahl der jeweiligen Seite – die des Arbeitgebers oder die der Arbeitnehmer.

Ein Kulturwandel

Die Frauenquote bedeutet einen Kulturwandel in der Arbeitswelt – und ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung. Den Weg wird die SPD fortsetzen und die noch immer deutlichen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern abbauen, für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen und sicherstellen, dass Teilzeitmodelle nicht zur Karrierefalle werden. Dafür hat die SPD auch zwei weitere politische Ziele für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchgesetzt: das ElterngeldPlus und die Reform der Pflege von Angehörigen.

Fragen? Hier geht’s zum Faktencheck Frauenquote >>>

 
„Die Frauenquote ist ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung“

Die Spitzenvertreter der Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bund haben sich auf eine gesetzliche Frauenquote verständigt. Die geplante Quote soll noch im Dezember verabschiedet werden und 2016 in Kraft treten. „Die Zusammensetzung der obersten Führungsetagen in den Unternehmen ändert sich nicht von selbst, umso wichtiger ist diese politische Entscheidung“, sagt Gerda Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen.

„Die Frauenquote von mindestens 30 Prozent muss ohne Ausnahmen für die Aufsichtsräte von 108 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen kommen, sonst wäre ihre Wirksamkeit schon wieder geschwächt. Sie sorgt für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst.

Jetzt gilt es außerdem die Entwicklungen bei den mittelgroßen börsennotierten Unternehmen zu beobachten. Sie können freiwillig Zielvorgaben für ihren Frauenanteil in den Chefetagen vorlegen. Sollten sich die Firmen nicht dazu durchringen, ist die Politik nochmals gefordert, hier eine Regelung zu finden.“

 
„Flagge zeigen gegen Gewalt an Frauen und Kinder“

Heute ist der internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Der 25. November ist weltweit ein Symboldatum für die Frauenbewegungen. „Noch immer ist die häusliche Gewalt die häufigste gesundheitliche Gefährdung von Frauen. Damit muss Schluss sein“, sagt Gerda Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Um die Öffentlichkeit für das Thema ‚Gewalt an Frauen‘ zu sensibilisieren, hat der Landtagsausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation heute eine gemeinsame Resolution verabschiedet. In dieser sprechen wir uns gegen jegliche sexistische Werbung aus. Die internationale Frauenrechtsorganisation ‚Terre des femmes‘ hat den heutigen Gedenktag zudem unter das gleichnamige Motto gestellt. Sexistische Werbung reduziert die Frauen auf eine diskriminierende Rolle. Diese hat negative Auswirkungen auf das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes Netz an Hilfeeinrichtung, in denen den betroffenen Frauen geholfen wird. Beim Durchbrechen des Kreislaufs der Gewalt spielen auch die Frauenhäuser eine wichtige Rolle. Deshalb wurden seit 2010 die Finanzmittel zur Bekämpfung der  'Gewalt gegen Frauen' im Landeshaushalt um 35 Prozent aufgestockt.

2015 soll der Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorliegen. Ein Schwerpunkt werden Konzepte gegen Gewalt im Internet sein. Vorgesehen sind außerdem weitere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, verbale Gewalt in Form von Sexismus und Zwangsehen. Statistisch gesehen, erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Opfer kommen aus allen Bildungs- und Einkommensschichten.“

 
Lohnlücke zwischen Frauen und Männern muss geschlossen werden!

Liebe Leserin, lieber Leser,

morgen ist der 21. März. 

In diesem Jahr fällt der so genannte “Equal Pay Day” auf dieses Datum.

Der “Equal Pay Day” markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahr hinweg länger arbeiten müssten, um rechnerisch auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen.

Die Lohnsituation hat sich laut dem Statistischen Bundesamt gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die sogenannte “Gender Pay Gap” (Lohnlücke) zwischen Männer und Frauen beträgt wie seit Jahren immer noch  22 Prozent.

Wir brauchen endlich ein Gesetz um eine geschlechtergerechte Entlohnung zu erreichen. Denn es zeigt sich, dass sich ein Drittel der Lohnlücke auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückführen lässt.

Die vorhandenen Gesetze wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen offensichtlich nicht zu Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung bei Löhnen & Gehältern.

Aber es müssen auch Vorraussetzungen geschaffen werden, damit Frauen Familie und Beruf unter einen Dach zu bekommen. Die Schaffung von Kindergarten- und Kindertagesplätzen muss vorangetrieben werden, damit Frauen trotz Kindern einen Beruf nachgehen können.  Auch die Schaffung von flexiblen Arbeitszeitmodellen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahes (SPD) geplante Mindestlohn ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lohnsituation von Frauen. Denn gerade Frauen sind in der Niedriglohnfalle –  der Mini- und Midijobs – gefangen. Hier schafft die Bundesregierung eine Verbesserung, deren weitere Schritte folgen müssen.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe
 

Infobox zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt.

Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.


Mehr zum Thema: 
Weitere Blogartikel von Inge Howe auf dem MT-Abgeordnetenblog

 
Achim Post zum Equal Pay Day: “Gleichberechtigung geht anders”

Minden-Lübbecke. Jedes Jahr steht der sogenannte Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um das gleiche Entgelt zu bekommen, das ihre männlichen Kollegen bereits am Ende des Vorjahres erhalten haben. Zum diesjährigen Equal Pay Day am 21. März  erläuterte der heimische Bundestagskandidat Achim Post jetzt vor den Mitgliedern des Unterbezirksvorstandes der SPD im Mühlenkreis die Hintergründe:

“Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland sind noch immer erschreckend. Frauen verdienen durchschnittlich rund 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Wenn ich meinen beiden Töchtern heute erzähle, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als Männer, dann schütteln sie nur verständnislos ihre Köpfe”, so Post. Auch langfristig zeige dieses Missverhältnis immer noch immense Folgen: Eine zwischen 1936 und 1955 geborene Frau erzielte so über ihren gesamten Lebensverlauf ein um 58 Prozent niedrigeres Einkommen als ein gleichaltriger Mann in dieser Altersgruppe.

Weiterlesen auf achimpost.de

 
Equal Pay Day - Frauen brauchen jetzt Entgeltgleichheit

Wir fordern einen Mindestlohn. Damit werden gerade Frauen vor drohender Altersarmut geschützt, weil sie häufig in Minijobs im Niedriglohnsektor arbeiten.

Wir benötigen jetzt eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen.“

Mehr zum Thema:
MT-Blogartikel von Inge Howe zum "EPD 2013"

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

Weitere Meldungen 

News der NRWSPD

NRWSPD
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung des Vorstandes der Thyssenkrupp Steel Europe AG, das Unternehmen strukturell neu aufzustellen, dabei die Produktionskapazität auf 9,5 Mio. Tonnen pro Jahr abzusenken und Personal

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