Regionalpolitik
Bebauung erst verwehrt, dann erlaubt
Lage-Heiden. Das Petitionsrecht räumt jedem die Möglichkeit ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch Behörden zu wehren. So steht es in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens. Von dem Recht hat Detlef Prescher (63) Gebrauch gemacht - und einen Erfolg erzielt.
Auf seine Initiative hin ist der Petitionsausschuss des Landtags jetzt in Lage gewesen – zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt. Das Gremium unter Vorsitz von Inge Howe (SPD) kam zu einem Erörterungstermin nach Heiden, um sich an der Bentruper Straße ein Bild von der Lage zu verschaffen. Der Unmut Preschers entzündete sich an der nicht einheitlichen Haltung der Verwaltung einem Bauantrag gegenüber. Sie hatte in der Vergangenheit zwei Mal die Bebauung eines Nachbargrundstücks verwehrt, später aber dieser doch zugestimmt. Die Politik reagierte mit Unverständnis und warf der Verwaltung vor, mit zweierlei Maß zu messen (die LZ berichtete).