Petitionsausschuss rügt die Verwaltung

Veröffentlicht am 06.03.2011 in Regionalpolitik

Bebauung erst verwehrt, dann erlaubt

Lage-Heiden. Das Petitionsrecht räumt jedem die Möglichkeit ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch Behörden zu wehren. So steht es in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens. Von dem Recht hat Detlef Prescher (63) Gebrauch gemacht - und einen Erfolg erzielt.

Auf seine Initiative hin ist der Petitionsausschuss des Landtags jetzt in Lage gewesen – zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt. Das Gremium unter Vorsitz von Inge Howe (SPD) kam zu einem Erörterungstermin nach Heiden, um sich an der Bentruper Straße ein Bild von der Lage zu verschaffen. Der Unmut Preschers entzündete sich an der nicht einheitlichen Haltung der Verwaltung einem Bauantrag gegenüber. Sie hatte in der Vergangenheit zwei Mal die Bebauung eines Nachbargrundstücks verwehrt, später aber dieser doch zugestimmt. Die Politik reagierte mit Unverständnis und warf der Verwaltung vor, mit zweierlei Maß zu messen (die LZ berichtete).

Der Petitionsausschuss zeigte jetzt bei dem Erörterungstermin, an dem auch Vertreter des Landesbauministers, des Kreises Lippe und Technischer Beigeordneter Thorsten Paulussen teilnahmen, Verständnis für den Ärger der Anwohner eines Privatweges über die unterschiedliche rechtliche Beurteilung der Bebaubarkeit einer an den Weg grenzenden Fläche. Dadurch seien ihnen unnötige Kosten entstanden. Die Wegbesitzer hatten sich mit Käufern sowie dem Verkäufer des Grundstücks geeinigt, einer Bebauung zuzustimmen. Im Bau- und Planungsausschuss wies Paulussen darauf hin, dass die Stadt der Anregung des Petitionsausschusses folgen und den Weg übernehmen will. Dazu soll ein Erschließungsvertrag geschlossen werden. Eine über den gegenwärtigen Stand hinausgehende Bebauung schloss der Technische Beigeordnete aus.

Detlef Prescher freut sich, dass die Stadt nun der Auffassung des Düsseldorfer Gremiums gefolgt ist. Andererseits ärgert er sich über die hohen Kosten, die ihm entstanden sind. Schon vor über zehn Jahren hatte das Verwaltungsgericht einem Heidener Landwirt die Bebauung mit dem Hinweis untersagt, dass dies im Außenbereich an einem Landschaftsschutzgebiet nicht möglich sei. 2006 stellte der Mann erneut einen Bebauungsantrag, dem schließlich von der Stadt stattgegeben wurde. Auf Basis dieser Genehmigung wurde Prescher gerichtlich dazu verurteilt, die Nutzung des bis dato von ihm genutzten Privatweges als öffentlichen Weg zu gestatten.

"Inge Howe vom Petitionsausschuss hat die Gutsherrenmanier der Stadt gerügt", so Prescher. Falsches Verwaltungshandeln dürfe nicht dazu führen, dass Bürger vor Gericht gezerrt würden. Erst ein Bebauungsplan legalisiere das Bauvorhaben. (be)

Quelle: Lippische Landeszeitung vom 04.03.2011

 

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