SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Verbot von Konversionstherapien ist überfällig

Auch auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion hat das Gesundheitsministerium in dieser Woche endlich einen Entwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien vorgelegt. Wir begrüßen den Schritt.

Dr. Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Seit vielen Jahren treibt das Thema Konversionstherapie queere Menschen in Deutschland um. ‚Therapeutische‘ Umpolungsversuche bringen bis heute unerträgliches Leid über die Betroffenen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass dieser Scharlatanerie mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates begegnet werden muss, nämlich mit einem strafrechtlichen Verbot. In diesem Sinne begrüßen wir den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers.

Der Entwurf des Gesundheitsministeriums greift allerdings zur kurz. Das Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige ist richtig. Aber grundsätzlich müssen auch Erwachsene vor den Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit und sexuellen Selbstbestimmung und vor dem fatalen ehrverletzenden Eindruck, Homosexualität sei eine Krankheit, geschützt werden. Dies gilt im Besonderen für Heranwachsende, die einem besonders hohem Gefährdungspotenzial unterliegen. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren wirkt die SPD-Bundestagsfraktion deshalb darauf hin, den Vorschlag des Ministers zu verschärfen. Dazu soll das Gesetz noch umfassender werden und etwa auch ein Werbeverbot umfassen.“

 

Heimkostenbeteiligung für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft

Gestern wurde im Bundestag das Angehörigenentlastungsgesetz (AEG) verabschiedet. Damit helfen wir Familienangehörigen von pflegebedürftigen Menschen, konkret sind das zwei Personengruppen: Eltern von Kindern über 18 Jahren, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Wohneinrichtungen untergebracht sind und Kinder, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen leben.

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Bisher war es so, dass für die betroffenen Kinder beziehungsweise die pflegebedürftigen Eltern Teile der Unterbringung von der Familie bezahlt werden mussten. Das ist eine Situation, die vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen massiv belastet hat. Deshalb wird hier nun konkret Abhilfe geschaffen, für diejenigen die ohnehin schon kämpfen müssen um über die Runden zu kommen.

Der Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger pflegebedürftiger Kinder sowie der Kostenanteil für Familien, wenn Großeltern in eine Pflegeeinrichtung müssen, wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. Damit geben wir Familien in schwierigen Situationen immerhin finanzielle Stabilität.

Damit haben wir einen riesigen Schritt gemacht, um das Land ein Stück sozialer, gerechter und solidarischer zu gestalten.“

 

Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet – finanzielle Auswirkungen für die Kommunen im Blick behalten

Das Gesetz ist Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft: Gestern wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit helfen wir unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern von Pflegebedürftigen, denn sie werden bis zu einer individuellen Einkommensgrenze von 100.000 Euro nicht mehr zu den Kosten der Pflege herangezogen.

 

Wohnungsbauprämie wird attraktiver – Koalition fördert Bildung von Wohneigentum

Foto: pixabay.com

Die Koalitionsfraktionen haben wichtige Verbesserungen der Wohnungsbauprämie beschlossen. Die Prämie wird ab 2021 angehoben. Zudem profitieren in Zukunft mehr Personen von der staatlichen Förderung der Bausparverträge. Der Finanzausschuss des Bundestages hat gestern einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz wird heute im Plenum beschlossen.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Die Wohnungsbauprämie, die als stattlichen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöhen wir auf zehn Prozent. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft bleibt förderfähig und wird mit dem neuen höheren Prämiensatz gefördert.

Darüber hinaus aktualisieren wir die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung. Diese werden um 36 Prozent von 25 600 Euro auf 35 000 Euro für Alleinstehende und von 51 200 Euro auf 70 000 Euro für Verheiratete angehoben. Künftig profitieren dadurch mehr Bürgerinnen und Bürger von der Förderung. Die Höchstgrenzen der jährlich förderfähigen Aufwendungen werden ebenfalls um 36 Prozent angehoben. Die Verbesserungen der Wohnungsbauprämie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die SPD-Fraktion setzt damit zusammen mit dem Koalitionspartner eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung der Wohneigentumsbildung um.“

 

Das System der Abrechnungsprüfungen für Krankenhäuser wird transparenter

Der Bundestag wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung reformieren. Die zuständige stellvertretende Fraktionschefin Bärbel Bas erläutert, worum es geht.

“Wir stärken die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und geben gerade Patientinnen und Patienten eine Stimme. Gleichzeitig verbessern wir die Kontrolle der Abrechnungen von Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen.

Im Verwaltungsrat, der die Leitlinien der Arbeit des MDK festlegt, werden in Zukunft auch Patienten, Ärztinnen und Vertreterinnen aus Verbraucherschutz und Pflegeberufen vertreten sein. Die ursprünglich im Kabinettsentwurf vorgesehene deutliche Schwächung der Selbstverwaltung haben wir verhindert. Ehrenamtliche Vertreterinnen der Selbstverwaltung können auch weiterhin Mitglied im Verwaltungsrat des MDK sein

Das System der Krankenhausabrechnungsprüfungen zwischen Kliniken und Krankenkassen machen wir transparenter. Anstelle vieler einzelner Prüfungen führen wir ein Strukturprüfungsverfahren ein. Damit schaffen wir verlässliche Vorgaben, wie geprüft wird. Für falsche Abrechnungen werden die Sanktionen gleichzeitig verschärft. Klar ist: Falschabrechnungen dürfen sich nicht lohnen.”

 

Wir wollen die Elektromobilität zum Erfolg machen

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Die Koalition wird Elektromobilität und die notwendige Ladeinfastruktur noch stärker fördern. Worum es genau geht, erläutert SPD-Fraktionsvizechef Sören Bartol.

„Die Zukunft fährt elektrisch. Darum weiten wir die Förderung der Elektromobilität weiter aus.

Neben der bereits am Montag angekündigten Ausweitung der Kaufprämien, fördern wir auch den Aufbau der nötigen Ladeinfrastruktur. Dazu haben wir ein breites Bündel an Maßnahmen vorgesehen: Die Vereinfachung des Miet- und Wohneigentumsrechts, aber auch die steuerliche Befreiung betrieblicher Ladesäulen. Bis 2022 sollen so 50.000 zusätzliche Ladestationen für E-Autos entstehen.

Insgesamt fließen in den kommenden Jahren 3 Milliarden Euro in die Ladeinfrastruktur. Der Bund und die Industrie stehen gemeinsam in der Verantwortung, die Elektromobilität zum Erfolg zu machen. Damit schützen wir das Klima, aber auch den Wirtschaftsstandort Deutschland mit einer zukunftsfähigen Automobilindustrie.”

 

Angehörige entlasten, Inklusion voranbringen

Deutliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe, mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen — das sind die Ziele des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, das wir morgen im Bundestag abschließend beraten werden.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

Wenn Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, ist das eine häufig große Herausforderung für die Angehörigen, auch finanziell. Ihnen stärken wir den Rücken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.

Künftig werden Angehörige finanziell erst dann vom Sozialamt herangezogen, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen. Diese Regelung wird dann für den Großteil der Sozialhilfe gelten und nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wie bisher. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg.

 

Wir fördern wir das Wirtschaftswachstum weiter

Zum Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen äußern sich der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Bernd Westphal und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sören Bartol.

Bernd Westphal, Sprecher der AG Wirtschaft und Energie:

„Nach einer langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs kühlt die deutsche Wirtschaft etwas ab. Im kommenden Jahr wächst die Wirtschaft nur noch um 0,9 Prozent. Die gute Nachricht ist, dass die Ursachen für die Stagnation nicht hausgemacht sind. Im Gegenteil: Äußere Unsicherheiten wie der Brexit sowie der andauernde Handels- und Zollstreit mit den USA beeinflussen die exportgetriebene deutsche Industrie.“

 

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Steuergeld soll faire Arbeit stärken. Dafür sorgt die SPD: Mit dem Bundestariftreuegesetz erhalten nur Unternehmen, die ihre Angestellten nach Tarifvertrag bezahlen, öffentliche Aufträge. Das ist gerecht.

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Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung für einen Industriestrompreis am heutigen Donnerstag gebilligt. Achim Post, NRWSPD-Vorsitzender, zur EU-Genehmigung.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsausschusses am Wochenende (11. und 12.04.2026) auf Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Reformvorhaben geeinigt. Jochen Ott, designierter Spitzenkandidat der NRWSPD für die Landtagswahl 2027, zu den Ergebnissen.

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