Deutliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe, mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen — das sind die Ziele des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, das wir morgen im Bundestag abschließend beraten werden.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
Wenn Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, ist das eine häufig große Herausforderung für die Angehörigen, auch finanziell. Ihnen stärken wir den Rücken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.
Künftig werden Angehörige finanziell erst dann vom Sozialamt herangezogen, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen. Diese Regelung wird dann für den Großteil der Sozialhilfe gelten und nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wie bisher. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg.