SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Drohnenverordnung: Deutschland kann Leitmarkt werden

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht, der diese Woche abschließend beraten wurde, werden die derzeit bestehenden Vorgaben im Luftverkehrsrecht an die EU-Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte angepasst.

Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

„Es entwickelt sich in Europa und darüber hinaus in rasanter Weise ein Anwendungsmarkt für Unbemannte Flugsysteme (UAS). Der reicht vom kleinen kamerabestückten Fluggerät zur Sichtkontrolle von Dächern bis zu großen Systemen, die automatisiert Bahnstrecken inspizieren. UAS können Waren transportieren, bei Waldschadensuntersuchungen hilfreich sein, Saatgut ausbringen und, am Boden verankert, in 400 Meter Höhe Strom erzeugen.

Für diesen vielfältigen Anwendungsmarkt enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die den Einsatz in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen.

Auch Sportgeräte fallen unter die neue Regelung. Es ist sichergestellt, dass die Luftsportverbände ihre Betätigung ungehindert fortsetzen können.

Durch eine Anhörung des Verkehrsausschusses waren Sachverständige der Verbände der kommerziell-professionellen Anwender sowie von Modellsportverbänden in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Durch die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen werden neue Gestaltungsspielräume eröffnet, um klare, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte in der Praxisanwendung zu schaffen. Das gilt für die Erteilung der Betriebserlaubnisse, die Einhaltung entsprechender Flughöhen sowie die Limitierung von Lärmemissionen. Dabei wird ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit gesichert.“

 

50 Jahre Städtebauförderung – eine Erfolgsgeschichte weiterentwickeln

Seit 50 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Die von der ersten sozialliberalen Koalition begonnene Städtebauförderung ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Stadtentwicklung. Es war immer eine Stärke des Programms, dass unter dem Dach der Städtebauförderung die Entscheidungen vor Ort getroffen worden sind. Auf diesem Weg haben mittlerweile 3.900 Kommunen eine Zukunftsperspektive entwickeln können. Genau diese Dynamik gilt es während und nach der Pandemie zu nutzen, um unsere Städte zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:

„Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklung des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert. Jeder Euro, der in die Städtebauförderung investiert wird, löst weitere sieben Euro in überwiegend im regionalen Handwerk aus. Hinter der vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt angestoßenen Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm zu begreifen.

Der morgige bundesweite Tag der Städtebauförderung fällt in diesem Jahr pandemiebedingt ganz anders aus. Ausgerechnet zum 50. Jahrestag der Städtebauförderung können die zahlreichen guten Projekte nicht besichtigt, bestaunt oder bespielt werden. Aber die Pandemie hat uns auch aufgezeigt, dass wir die Stadtentwicklung weiterentwickeln müssen. Besonders unsere Innenstädte müssen wir ertüchtigen, damit sie auch zukünftig Orte von Handel, Kultur, Erlebnis und Wohnen bleiben. Urbanisierung, digitale Transformation, demografischer Wandel, Klimawandel und zusätzlich die COVID-19-Pandemie stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Mit rund 790 Millionen Euro jährlich haben wir die Städtebauförderung seit Jahren auf Rekordniveau. Angesichts der Herausforderungen wollen wir diese Investitionen erhöhen und verstetigen. Mit einer Weiterentwicklung des Programms zur Städtebauförderung können wir einen Beitrag im Wandel leisten.“

 

Eine positive Nachricht, die Jugendlichen Hoffnung macht

Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Bärbel Bas:

“Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Wir sollten allen Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen. Ich begrüße, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf dieses Ziel verständigt haben und schon jetzt beginnen, die Impfung von Jugendlichen vorzubereiten.”

 

Für eine moderne digitale Gesundheitsversorgung

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Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz für einen zukunftsorientierten Ausbau der Telemedizin. Dieser beinhaltet auch die künftige Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege. 

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch ist es uns gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz erweitern wir zudem den Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, da wir gerade die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen. Sicher und effektiv.“

 

Agrarmarktstrukturgesetz: Mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette

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Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

 

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Finanzsystem

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Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Olaf Scholz und Svenja Schulze die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Das Ziel ist, Klimaschutz und die sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft bis spätestens 2045 zu finanzieren. Dafür müssen Kapitalströme von den fossilen Ressourcen in Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Dorothee Martin, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Sustainable Finance-Strategie und unterstützt ihre ambitionierte Umsetzung. Gemeinsam mit der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben wir Sustainable Finance aus der Nische auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir wollen ein nachhaltiges Finanzsystem für die Bürgerinnen und Bürger und den Klimaschutz. Hierfür haben wir in der Bundesregierung ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept vorgelegt.

Wir haben eine bessere Nachhaltigkeit und Transparenz bei den Kapitalanlagen des Bundes durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der nächsten Wahlperiode fortsetzen bis wir nicht mehr in fossile Energieträger investieren. Weiterhin werden wir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in eine innovative Transformationsbank weiterentwickeln. Wir wollen eine verbesserte Aufsicht durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsexpertise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeberinnen und Kreditgeber sollen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken- und Wirkungen mehr Transparenz erwarten können. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache über das, was ‚nachhaltig‘ messbar bedeutet. Gerade in Corona-Zeiten muss die Sozialtaxonomie gemeinwohlorientiertes Unternehmertum einfacher machen.

Wir wollen Anlegerinnen und Anlegern die Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen durch eine ‚Nachhaltigkeitsampel‘ einfacher machen. Diese kann schrittweise auf alle Finanzprodukte ausgeweitet werden und würde Deutschland im Bereich von Sustainable Finance eine Vorreiterrolle ermöglichen.“

 

Das richtige Signal für den Nahverkehr

Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.

Kirsten Lühmann:

„Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die unverschuldete Schieflage vieler Nahverkehrsunternehmen in der Corona-Krise darf nicht zu einer kurzfristigen oder gar dauerhaften Einschränkung des Angebots führen. Es gibt auch jetzt zahlreiche Menschen die auf ein gutes Angebot im Nahverkehr angewiesen sind und die lassen wir nicht hängen.“

 

Für starke Betriebsräte

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Heute behandelt der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer werden. Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden früher geschützt. Mitbestimmungsrechte werden ausgeweitet und digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Beschäftigte sich zusammenschließen, einen Betriebsrat gründen und durch Tarifverträge geschützt sind, meistern sie Strukturveränderungen und Krisen besser. Betriebsräte sind immer an pragmatischen und zukunftsorientierten Lösungen interessiert. In der Pandemie haben Betriebsräte erneut unter Beweis gestellt, dass es Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat besser geht.

Das vereinfachtes Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, soll künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden können. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich.

Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen künftig gar keine Unterschriften mehr gesammelt werden. Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden wir weit früher schützen. Schon bevor sie eine Einladung versandt haben, sollen sie einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Außerdem werden wir die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit verbessern. Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz werden geregelt, wobei der Vorrang der Präsenzsitzung bleibt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen kümmern sich in Zukunft auch um Auszubildende über 25 Jahren und das Mindestalter für eine Wahl zum Betriebsrat soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Wir stärken Betriebsräte – sie haben es verdient.“

 

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