Bundespolitik
Seit gut 100 Tagen gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn – eine neue Zeitrechnung hat begonnen. „Der Mindestlohn ist eine volle Erfolgsgeschichte“, stellt SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi fest. Denn 3,7 Millionen Frauen und Männer haben jetzt mehr Geld auf dem Lohnzettel. Und die Arbeitslosigkeit sinkt weiter.
Kurz vor der Koalitionsrunde machte der SPD-Parteivorstand klar, dass der Mindestlohn nur dann erfolgreich umgesetzt wird, wenn er effektiv kontrolliert werden kann. Dafür ist es notwendig, die Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Mit der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 habe eine neue Zeitrechnung begonnen, stellte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Montag fest. „Die deutsche Wirtschaft brummt, die Arbeitsmarktzahlen sind rekordverdächtig und der Mindestlohn funktioniert. Der Mindestlohn ist eine volle Erfolgsgeschichte.“ Es gebe keine Unternehmenspleiten, es habe keine Massenentlassungen gegeben und es habe auch keine massiven Preiserhöhungen gegeben – „alles Fehlanzeige“.
Sie kritisiert, dass von verschiedenen Interessengruppen nach wie vor versucht wird, den Mindestlohn zu untergraben. „Dabei ist die Formel dahinter ganz einfach: eine Stunde hat 60 Minuten und kostet mindestens 8,50 Euro brutto. Punkt.“
Um das zu verdeutlichen, stellte Fahimi gemeinsam mit Arbeitsministerin Andrea Nahles und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Willy-Brandt-Haus in Berlin Plakatmotive vor, die den Zusammenhang unterstreichen.
Video von der PK:
Minden-Lübbecke: Die Landesregierung hat für die NRW-Kommunen eine 70-Millionen-Klage gegen den Bund gewonnen. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hat NRW seit August 2014 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten.
„Der Bund hat Geld einbehalten, das den Kommunen gesetzlich zusteht. Aus unserer Sicht war das ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen“, sagen die SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe (Minden) und Ernst-Wilhelm Rahe (Hüllhorst).
„Die Klage Nordrhein-Westfalens war erfolgreich und zeigt jetzt, dass sich dieser Weg gelohnt hat – vor allem für unseren Kreis. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht das Vorgehen des Bundes endlich korrigiert hat und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses benötigen. NRW erhält nun inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück. Dem Kreis Minden-Lübbecke kommen davon 242.360 Euro zugute“, so die beiden Abgeordneten weiter.
Der Bund hatte 2012 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen haben als erwartet. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Insgesamt muss der Bund 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzahlen. Dieses Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) will die nun zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.
Namensbeitrag von Achim Post, MdB
Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Und das macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Ihn befürworten laut einer Umfrage fast 90 Prozent der Bundesbürger.
Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft.
Der Einzelhandel profitiere vom Mindestlohn und die Bundesagentur für Arbeit gehe davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen werde. Das spart allen Steuerzahlern viel Geld. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet – im Gegenteil: „Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht.“
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die jetzt in Kraft getretene "Umwandlungsverordnung" von NRW-Bauminister Michael Groschek, mit der die Städte und Gemeinden in NRW in Zukunft in bestimmten Quartieren die Umwandlung von noch günstigen Mietwohnungen in zumeist teurere Eigentumswohnungen verbieten können.
Reiner Breuer, baupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, weist darauf hin, dass die Kommunen mit einer sogenannten "Milieuschutzsatzung" ein Sanierungsgebiet festlegen können, in dem sie neben einem Vorkaufsrecht in Zukunft auch die Möglichkeit haben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von deren Genehmigung abhängig zu machen.
"Ich hoffe, dass bald mehr Kommunen von diesem guten Instrument Gebrauch machen, das zum Beispiel in Hamburg schon seit einigen Jahren erfolgreich angewandt wird", so Breuer. Insbesondere Luxussanierungen in angesagten Vierteln größerer Städte könnte hierdurch wirkungsvoll verhindert werden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen führe oftmals dazu, dass weniger finanzkräftige Mieter aus den Quartieren verdrängt würden und sich die Sozialstruktur des Viertels negativ verändere. "Das Land NRW gibt den Kommunen nun ein weiteres gutes Instrument an die Hand, um Mieter zu schützen", erklärt Breuer.
Link zur Umwandlungsverordnung
Zur heutigen Debatte im nordrhein-westfälischen Landtag um die Bund-Länder-Finanzbeziehungen erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
"Die Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss für mehr Gerechtigkeit sorgen und transparent sein. NRW muss mehr von dem behalten dürfen, was in unserem Land erwirtschaftet wird. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt es, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Einbeziehung des Umsatzsteuervorwegausgleichs in den engeren Länderfinanzausgleich und damit eine erhebliche Entlastung des Zahlerlands NRW befürwortet. Das zeigt: NRW hat in Berlin nicht nur Gewicht, sondern auch gute Argumente. Die weiteren Vorschläge von Schäuble zum Solidaritätszuschlag und der Kompensation der Länder müssen sorgfältig geprüft werden. Klar ist aber, dass sich der Bund 175 Milliarden Euro bis 2030 sichert. Hier werden die Länder ihren fairen Anteil fordern.
Die Neuregelung der Finanzbeziehungen wird 2020 in Kraft treten und hat sehr weitreichende Folgen für unser Land. Das ist ein Thema, bei der sich die Parteien im Landtag einig sein sollten, um ihr Gewicht gemeinsam in Berlin zur Geltung zu bringen. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die CDU zum Antrag von SPD und Grünen für einen transparenten und fairen Finanzausgleich Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Die weiteren Beratungen werden aber abzuwarten bleiben."
Zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarde Euro für dieses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Mrd. Euro für die Kommunen geben. So hat es das Bundeskabinett beschlossen.
Ab 2017 stehen somit insgesamt 2,5 Mrd. Euro, ab 2018 dann die von der SPD im Koalitionsvertrag abgesicherten vollen 5 Mrd. Euro für die Kommunen zur Verfügung.
Die beiden Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe äußerten ihre Genugtuung: „Der Einsatz der SPD auf Bundes- und Landesebene für eine stärkere Unterstützung der Kommunen zahlt sich aus. Diese zusätzliche finanzielle Entlastung wird auch dem Mühlenkreis sowie unseren Städten und Gemeinden helfen.“
Nach Berechnungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums wird der Kreis Minden-Lübbecke von diesen 2,5 Mrd. Euro in 2017 voraussichtlich 3,2 Mio. Euro erhalten.
Die Gemeinden und Städte im Mühlenkreis sollen dann der Berechnung zufolge in 2017 insgesamt 5,9 Mio. Euro einplanen können.
Davon bekommen:
Espelkamp 700.000 Euro,
Hüllhorst 200.000 Euro,
Lübbecke 700.000 Euro,
Preußisch-Oldendorf 200.00 Euro,
Rahden 200.000 Euro,
Bad Oeynhausen 1 Mio. Euro,
Hille 200.000 Euro,
Minden 1,8 Mio. Euro,
Petershagen 200.000 Euro,
Porta Westfalica 700.000 Euro.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post: „Die SPD in Berlin hat lange dafür gekämpft; dass die Kommunen schon in dieser Legislaturperiode weiter entlastet werden. Dass wir dies letzlich erreicht haben, zeigt: Wir SPD-Abgeordnete lassen unsere Kommunen nicht alleine.“ Zusätzlich waren im Laufe der Legislaturperiode jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsströme beschlossen worden.
Die heimischen SPD-Abgeordneten sind sich einig: „Die Entlastung ist ein Anfang. Es geht jedoch auch in Zukunft darum, im Zusammenspiel von Bund und Land für eine verlässliche Unterstützung der Kommunen zu streiten.“
Heimische Abgeordnete unterstützen Beschluss der NRW SPD
Sichtlich zufrieden zeigen sich die drei heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe (MdL), Ernst-Wilhelm Rahe (MdL) und Achim Post (MdB) mit dem einstimmigen Beschluss der NRW SPD zur Flüchtlingspolitik. Im Rahmen ihrer “Gelsenkirchener Gespräche” hat die nordrhein-westfälische SPD am Wochenende deutlich unterstrichen, dass die Integration von Flüchtlingen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. An der Konferenz in Gelsenkirchen haben unter der Leitung von Hannelore Kraft NRW-Abgeordnete aus Bund und Land sowie Bürgermeister und Oberbürgermeister teilgenommen.
Die Abgeordneten aus Minden-Lübbecke: “Auch für unsere Städte und Gemeinden ist es dringend notwendig, dass der Bund noch stärker hilft und die Kosten für Unterbringung und Versorgung übernimmt.”
Die beiden Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe weisen dabei auch auf die Hilfen des Landes hin: “Diese Maßnahmen alleine reichen aber nicht aus. Auch der Bund ist in der Pflicht.”
Achim Post, der davon ausgeht, dass in diesem Jahr eher mehr als weniger Flüchtlinge in den Mühlenkreis kommen: “Die Krisen in der Welt zwingen viele Menschen zur Flucht. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Dabei muss der Bund den Bürgermeistern und Kommunalpolitikern stärker helfen als bisher.”
Die heimischen Abgeordneten wollen jedenfalls nicht locker lassen, um eine stetige und nachhaltige Entlastung der Kommunen und eine schnelle Integration derjenigen zu erreichen, die dauerhaft bei uns bleiben wollen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Jahr 2011 brachte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg. Damit wird bedürftigen Kindern aus Familien die Grundleistungen beziehen, die Möglichkeit gegeben an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen teilzunehmen.
Den Bundesländern wurde im Jahr 2012 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes als fixe Pauschale zur Verfügung gestellt. Allerdings wurden 2012 nicht alle Finanzmittel von den Ländern verausgabt werden, sondern nur rund 433 Millionen Euro. Nun forderte der Bund im April 2014 nachträglich den Differenzbetrag von den 14 Ländern zurück, die nicht alle Gelder aufgebraucht haben.