Bundestagsfraktion
Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion im Bundestag und unserer sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht hat sich bezahlt gemacht: Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt.
Katja Mast:
„Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion im Bundestag und unserer sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht hat sich bezahlt gemacht: Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt. Das ist ein historischer Durchbruch.
Mit dem 2. Führungspositionengesetz gehen wir weit über den Koalitionsvertrag hinaus. In Zukunft müssen börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Unternehmen mindestens eine Frau in ihren Vorstand berufen. Ein Schritt mit großer Wirkung: Vorstände, die ausschließlich von Männern besetzt sind, gehören in vielen Unternehmen bald der Vergangenheit an. Das ist ein riesiger Erfolg für die Gleichstellungspolitik in Deutschland. Gemeinsam mit vielen engagierten Frauen und Männern hat die SPD-Bundestagsfraktion die Blockaden der Union erfolgreich durchbrochen.
Wir haben die parlamentarischen Verhandlungen auch genutzt, um gleichstellungspolitisch einen weitere Lücke zu schließen. Für Vorstandsmitglieder schaffen wir einen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienangehörigen.
Das alles konnten wir nur dank der vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter erreichen, die mit uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die gläserne Decke für Frauen Schritt für Schritt durchbrochen wird. Es ist gut, dass so viele Frauen und zum Glück auch immer mehr Männer sich für mehr Gleichberechtigung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik einsetzen.
Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Veränderungsprozess in Gang. Und wir knüpfen an das erfolgreiche 1. Führungspositionengesetz von Manuela Schwesig und Heiko Maas an. Denn die Erfahrung zeigt: Quoten sorgen für einen Modernisierungsschub in Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr Frauen in den Chefetagen verbessern die Unternehmenskultur, erhöhen die Chancen von Frauen auf allen Ebenen und machen Unternehmen erfolgreicher. Kurzum: Mehr Frauen in Führungspositionen sorgen für einen Modernisierungsschub von dem alle profitieren: Frauen, Männer und unsere Wirtschaft.“
Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten bringen wir eines der schwierigsten und wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode über die Ziellinie.
Katja Mast:
“Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos. Die weltweite Wahrung und Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil dieser Verantwortung. Das ist ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit weltweit. Damit bekommt Deutschland das stärkste Lieferkettengesetz in Europa. Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten bringen wir eines der schwierigsten und wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode über die Ziellinie.
Was auf den ersten Blick abstrakt klingt, wird jetzt sehr schnell konkret. Die Sorgfaltspflicht endet künftig nicht mehr am Werkstor. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Es war ein langer Weg. Jeder Schritt und jedes Ringen um Details hat sich gelohnt. Ohne die SPD in der Koalition wäre dieses Vorhaben nicht aufgenommen worden. Mein besonderer Dank gilt Hubertus Heil, der erneut als federführender Minister gezeigt hat, dass er seiner Linie treu bleibt und durchsetzungsstark ist.
Wir bekommen ein Lieferkettengesetz, das wirkt. Auch auf den letzten parlamentarischen Metern, sind uns noch wesentliche Verbesserungen gelungen. Mit der Einbeziehung ausländischer Unternehmen haben wir den Anwenderkreis deutlich ausgedehnt und sorgen für fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen – egal ob die Konzernmutter in Deutschland oder woanders ist. Der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bekommt zusätzliche Mitbestimmungsrechte.
Was jetzt vorliegt, wird unternehmerisches Handeln vom Kopf auf die Füße stellen und für fairen Wettbewerb sorgen. Wer bislang schon ethisch, moralisch und sozial anständig gewirtschaftet hat, kann sich endlich bestärkt sehen. Alle anderen müssen umdenken.”
Aufgrund der rasanten Zunahme des Holzexports können viele Handwerksbetriebe Bauholz momentan entweder gar nicht oder nur zu extrem gestiegenen Preisen einkaufen. In dieser Situation sind auch die öffentlichen Auftraggeber gefragt, gemeinsam mit den Unternehmen nach konstruktiven Lösungen zu suchen, die dem regionalen Holzhandwerk weiterhin eine Zukunft ermöglichen.
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:
„Schnittholz wird international seit Monaten stark nachgefragt. Dies hat zur Folge, dass der Preis auf dem deutschen Markt extrem gestiegen ist und Handwerksbetriebe teilweise gar kein Holz mehr bekommen. Gründe für diese Entwicklung sind der momentane Bauboom in den USA und Asien sowie US-Einfuhrbeschränkungen für kanadisches Holz, die noch von Präsident Trump erlassen wurden. Der deutsche Holzexport in die USA ist im vergangenen Jahr um 54 Prozent gestiegen. Während das Schnittholz nun zunehmend über die Ozeane verschifft wird und damit die Klimabilanz dieses wertvollen Rohstoffes gefährdet, kann das einheimische Handwerk durch den Holzmangel seinen vertraglichen Verpflichtungen kaum noch nachkommen.
In dieser Ausnahmesituation ist Solidarität gefragt. Wir möchten daher an alle öffentlichen Auftraggeber in unserem Land appellieren, angesichts der Situation bei den Terminen von Baufertigstellungen diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und im Austausch mit den Handwerksbetrieben nach Lösungen zu suchen. So können im Einzelfall nachträgliche Preisgleitklauseln ein Beitrag zu verträglicheren Lösungen für unsere heimischen Handwerksbetriebe sein. Auch die Unternehmen des holzverarbeitenden Gewerbes, insbesondere die Sägewerke, müssen ihre gesamtwirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen, um preisdämpfend zu wirken.
Unsere Handwerksunternehmen stehen für gut bezahlte Arbeitsplätze und sind die Ausbilder der Nation. Ziel muss es sein, diesen Betrieben vor Ort eine Perspektive zu geben, damit regionale Wirtschaftskreisläufe erhalten bleiben. Parallel dazu arbeiten wir auf Bundesebene intensiv an Instrume
Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt den von Olaf Scholz vorgeschlagenen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen als wichtig und notwendig. Mit den Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro fahren wir das kulturelle Leben unserem Lande ab dem 1. Juli wieder hoch. Wir sichern damit die Einkommen der Menschen, die in Kulturberufen arbeiten, und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für den ein lebendiger und vielfältiger Kulturbetrieb so wichtig ist.
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
„Der von Olaf Scholz heute vorgestellte Sonderfonds für Kulturveranstaltungen kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Um das kulturelle Leben in Deutschland nach den Einschränkungen durch Corona wieder zu beleben, helfen wir mit weiteren 2,5 Milliarden Euro. Im Zusammenspiel der verschiedenen Hilfspakte sichern wir den schnellen Wiederbeginn des kulturellen Lebens und ermöglichen eine Rückkehr zur kreativen Arbeit für Kulturschaffende.“
Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag unterstützt den von Olaf Scholz heute vorgeschlagenen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, ebenso wie auch eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III. Der Kulturbereich ist ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsfaktor. Der durch die Corona-Pandemie verursachte Stillstand des kulturellen Veranstaltungsbetriebs, der seit über einem Jahr bis heute andauert, hinterlässt tiefe wirtschaftliche Spuren. Mit den Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sichern wir die Einkommen der Menschen, die in Kulturberufen arbeiten und ermöglichen, dass dieser gesellschaftlich unverzichtbare Bereich mit Mut und Zuversicht endlich wieder zurück in die Normalität kommen kann.“
Die Ziele des Verkehrssicherheitsprogramms für das letzte Jahrzehnt wurden deutlich verfehlt. Der heute im Bundestag diskutierte Antrag zur Vision Zero fordert von der Bundesregierung einen ‚echten Impuls‘ für die Verkehrssicherheit in den kommenden zehn Jahren.
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:
„Die Bundesregierung hatte sich 2011 mit dem Verkehrssicherheitsprogramm ein ambitioniertes Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2020 gesetzt. Dieses Ziel wurde mit 24 Prozent deutlich verfehlt, so ehrlich müssen wir sein. Wir brauchen viele kleinere und größere Maßnahmen, um eine deutliche Verbesserung zu schaffen. Wir konnten uns im Parlament auf einen ambitionierten Katalog von konkreten Maßnahmen verständigen. Besonders freut mich das klare Bekenntnis, Modellversuche zur Nutzung von Alkohol-Interlocks zu ermöglichen und so für bestimmte alkoholauffällige Kraftfahrende eine Alternative zum Fahrverbot zu schaffen.“
Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:
„Zum ersten Mal adressieren wir die bahnbrechenden technologischen Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik, aber auch in der Verkehrslenkung und -überwachung. Die Abschnittskontrolle ist in anderen europäischen Ländern längst etabliert, in Deutschland noch nicht, trotz eines vielversprechenden Modellversuchs in Niedersachsen. Besonders wichtig ist auch, dass wir mit klaren Maßnahmen die Lage auf den Landstraßen verbessern wollen, wo die meisten Menschen in Deutschland tödlich verunfallen. Deshalb brauchen wir Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote auf Landstraßen, wo die Situation es erfordert. Der Bund muss die kommende Dekade nutzen und die Verkehrswende zu einem Erfolg für alle machen. Jedes Leben zählt.“
Heute hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten und sorgt für einen besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte. Außerdem werden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und die digitale Betriebsratsarbeit geregelt.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
„Wo Betriebsräte gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher. Dennoch muss die Gründung eines Betriebsrats oft hart erkämpft werden, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen stärkt und vereinfacht die SPD-Fraktion im Bundestag die Gründung und die Wahlen von Betriebsräten mit diesem Gesetz.
Das vereinfachte Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, kann künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich. Damit machen wir Wahlen einfacher und lösen Ängste, fehlerfreie Wahlen abzuhalten.
Die SPD-Fraktion im Bundestag stärkt Betriebsräte und diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, durch einen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Denn oft war schon die Initiative einer Betriebsratsgründung ein Kündigungsgrund. Wir wollen mehr Betriebsräte und Mitbestimmung in Deutschland und deswegen schützen wir genau diese Gruppe – und das von Anfang an.“
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum Rücktritt der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
„Hut ab vor Franziska Giffey – ihr Entschluss zum Rücktritt zeugt von politischem Verantwortungsbewusstsein und hoher persönlicher Glaubwürdigkeit. Der Schritt zeigt: Sie steht zu ihrem Wort – und das obwohl das Prüfverfahren zu ihrer Doktorarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem für sie sicherlich nicht einfachen Schritt habe ich politisch und persönlich allerhöchsten Respekt. Deutschland verliert damit eine wirklich gute und überaus erfolgreiche Familienministerin. Klar ist aber auch: Franziska Giffey kann sich jetzt mit aller Kraft und voller Glaubwürdigkeit in den Wahlkampf um das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin werfen.“
Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Insbesondere die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
„Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf. Beleidigungen und Bedrohungen unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben enorm zugenommen. Das kann unsere wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen. Wir müssen die Menschen besser vor Hass und Gewalt schützen und Strafrechtslücken schließen.
Bislang ist es nach geltender Rechtslage nicht strafbar, wenn Bevölkerungsgruppen in Schreiben oder Emails beleidigt werden. Denn Volksverhetzung erfordert einen Öffentlichkeitsbezug und die Beleidigung eine konkrete Person als Adressat der Beleidigung. Widerliche Attacken, wie sie der Zentralrat der Juden diese Woche veröffentlicht hat, können wir nicht hinnehmen und sie bestätigen uns, dass wir handeln müssen: Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb im Bundestag in der nächsten Sitzungswoche den Straftatbestand der Verhetzenden Beleidigung beschließen. Anders als von der Union ursprünglich angedacht, beschränken wir dabei den strafrechtlichen Schutz nicht auf Bevölkerungsgruppen, die von den Nazis verfolgt wurden. Wir wollen, dass alle vor Hetze geschützt sind.
Antisemitische Attacken müssen hart bestraft werden. Deshalb war es richtig, dass die Koalition auf Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag von Verbrennen von Flaggen unter Strafe gestellt hat. Dieser Straftatbestand muss jetzt konsequent angewandt werden. Politik und Justiz müssen klare Zeichen setzen.
Dazu gehört auch, antisemitische Straftaten härter zu bestrafen, wofür letztes Jahr extra eine gesetzliche Strafverschärfungsmöglichkeit geschaffen wurde. Und die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen konsequent eingesetzt werden, um die finanzielle Grundlage von antisemitischen Terrororganisationen auszutrocknen.“