Bundestagsfraktion
Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Gesamtstrategie, um alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und deren Rechte zu wahren.
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:
„Nach wie vor werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer von Gewalt durch (Ex-)Partner – Tendenz steigend. Damit wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Auch Gewalt ausgehend von Familienangehörigen ist nicht hinnehmbar. Diese Taten offenbaren einen konsequenten – auch rechtlichen – Handlungsbedarf.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Mord auch als Mord verurteilt wird. Die Ablehnung niedriger Beweggründe darf nicht auf den Trennungswunsch oder eine durchgeführte Trennung des Opfers gestützt werden. Jede Frau hat zu jeder Zeit das Recht darüber zu entscheiden, ob und mit wem sie eine Beziehung eingeht oder diese für beendet erklärt. Frauenfeindliche Vorstellungen müssen in der Urteilsfindung sachgerecht beachtet werden.“
Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:
„Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet Fort- und Weiterbildungsangebote für Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richtern sowie der Polizei, damit geschlechtsspezifische Taten als solche erkannt werden. Deutschland setzt sich weiterhin für die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ein, um insbesondere die Bereiche der Prävention und des Schutzes für Frauen zu stärken und auszubauen.“
Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:
„Femizide ereignen sich nicht nur in Deutschland, sondern sind ein weltweites Problem – insbesondere in Lateinamerika –, das aus gesellschaftlichen Machtasymmetrien zu Ungunsten von Frauen resultiert.
Da die Verhinderung von Femiziden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer verstärkten öffentliche Sensibilisierung.“
Nach intensiven Verhandlungen werden heute die Bundesgesetze zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die kommenden sechs Jahren verabschiedet. Natürlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, aber es ist uns gelungen, endlich mit dem Ausstieg aus der Flächenprämie zu beginnen. Dies wird auf Dauer den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, der Natur und der Gesellschaft zu Gute kommen. Auch die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird endlich in Angriff genommen.
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:
„Direktzahlungen in der Landwirtschaft nur an den Flächenbesitz zu binden, war in der Gesellschaft niemandem mehr zu vermitteln und wurde auch von der Wissenschaft seit Langem scharf kritisiert. Hier sind wir nun mit den Ökoregelungen auf dem richtigen Weg. 25 Prozent der Direktzahlungen sind bestimmten freiwilligen Verpflichtungen vorbehalten, welche von der Landwirtschaft für Klima und Umwelt erbracht werden. Dies ist ein erster Schritt zur Verwirklichung unseres Grundsatzes ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘.
Bei den Ökoregelungen ist es uns gelungen, die Förderung von Agroforstsystemen nicht nur auf Ackerland, sondern auch auf Dauergrünland zu ermöglichen. Außerdem wollten wir eine Weideprämie auch für Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter auf den Weg bringen, um so gezielt etwas für Biodiversität durch Grünland und für mehr Tierwohl zu leisten. Das ist aber am Widerstand der Union gescheitert. Eine undifferenzierte Grünlandförderung hätte demgegenüber nur einen hohen Mittelabfluss bei geringem Nutzen bewirkt und wäre den Ergebnissen der Agrarministerkonferenz (AMK) zuwidergelaufen.
Es ist dem Verhandlungsgeschick der SPD-Agrarminister zu verdanken, dass auf der AMK am 25./26. März 2021 ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Dieser war in logischer Konsequenz auch die inhaltliche Grundlage für unsere Entscheidungen im Deutschen Bundestag.
Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit den aktuellen Gesetzen endlich die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorankommt. Der neue elektronische Agrarantrag sowie das digitale Prüfverfahren werden zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und zu einer Entlastung bei den Landwirtinnen und Landwirten führen. Unser jahrelanger Kampf hierfür hat sich ausgezahlt.“
Heute haben wir im Innenausschuss im Rahmen der Übertragung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die sogenannte Polizeizulage um 20 Prozent erhöht wird. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung aller Beamtinnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben.
Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter:
„Wir haben im Innenausschuss die Erhöhung der Polizeizulage beschlossen. Damit wollen wir der hohen Belastung der Polizei, aber beispielsweise auch der Feldjäger, im Einsatz Rechnung tragen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Polizistinnen und Polizisten haben gerade in den letzten Monaten unter absolut erschwerten Bedingungen ihre Arbeit für unser Gemeinwesen geleistet.
Im Raum stand auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Wir wären auch dafür offen gewesen, im Rahmen einer grundsätzlichen Reform des Zulagenwesens. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Das Bundesinnenministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, einen verfassungskonformen Vorschlag dafür vorzulegen. Das Zulagenwesen im Öffentlichen Dienst ist im Laufe der Zeit unübersichtlich, intransparent und fehleranfällig geworden. Die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verdienen ein besseres Besoldungssystem.
Trotz wiederholter Aufforderungen und Nachfragen beim Bundesministerium des Innern wurde bislang kein Vorschlag für eine umfassende und verfassungskonforme Reform vorgelegt. Wir fordern das Bundesministerium des Inneren weiter auf, zeitnah ein umfängliches Konzept vorzulegen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB sorgt für Rechtsunsicherheit unter Ärztinnen und Ärzten. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch..
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:
„Die SPD-Bundestagsfraktion will einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.“
Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:
„Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegnerinnen und Gegner reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ein. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, unter diesen Bedingungen an Familienplanung und Konfliktberatung mitzuwirken. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.
Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.“
Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.
Katja Mast und Dirk Wiese:
„Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken. Das war nur möglich, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben hat. Unsere Ministerinnen Christine Lambrecht und Franziska Giffey haben in der Regierung einen Vorschlag trotz erheblicher Widerstände aus der Union durchgesetzt. Für uns war immer klar: Diese historische Chance zur Stärkung der Rechte von Kindern und ihren Familien wollen wir nutzen.
Eine Grundgesetzänderung braucht eine besondere Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Schaffen wir es jetzt nicht, schaffen wir es viele Jahre nicht, weil alle Beteiligten auch künftig für Mehrheiten gebraucht werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist auch nach vielen Gesprächen in der Koalition und mit den demokratischen Oppositionsfraktionen klar: Wenn jeder auf Maximalforderungen beharrt, kommen wir dem Ziel, Kindern einen eigenen Platz im Grundgesetz zu geben, nicht näher. Natürlich hat die SPD deutlich weitergehende Vorstellungen als die Union. Natürlich ging es uns um das hervorheben des Kindeswohls, den Schutz und die Förderung von Kindern aber auch um die Beteiligung der Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten.
Die Kompromissbereitschaft im Sinne der Kinder und ihrer Familien ist leider nicht bei allen Beteiligten im notwendigen Maße vorhanden gewesen. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.
Enttäuscht müssen wir feststellen, dass die Verhandlungen aufgrund dieser Blockade nicht vorankommen können. Insbesondere CDU und CSU haben die historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen, verstreichen lassen.“
Unter dem Motto „Starker Zusammenhalt braucht starke Sozialpartner“ haben über 500 angemeldete Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen aus ganz Deutschland mit Politikern der SPD-Bundestagsfraktion debattiert.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
„Seit unserer letzten Konferenz im November ist viel passiert: Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz haben wir die Missstände in der Fleischindustrie aufgeräumt und mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Arbeit und die Wahl von Betriebsräten vereinfacht und gestärkt.
Die Krise um die Corona-Pandemie hat Umbrüche und neue Herausforderungen für die Beschäftigten und die Interessenvertretungen mit sich gebracht. An den gestellten Fragen wurde deutlich, dass die Pandemie die Betriebsräte nach wie vor stark bewegt. Ich freue mich besonders, dass wir mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem DBG-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann hochkarätige Gesprächspartner vor Ort hatten, die den geladenen Betriebs- Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen Rede und Antwort gestanden haben.
In der ‚digitalen Mittagspause‘ hatten die Interessenvertreter Gelegenheit über Videoschalten mit Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus dem Bereich Arbeit und Soziales in ein persönliches Gespräch zu kommen. Der direkte Austausch mit den Praktikern kommt in der Pandemie oft zu kurz. Diese digitale Möglichkeit war daher für alle Beteiligten eine Bereicherung.
Eins ist heute deutlich geworden: Der Wandel der Arbeitswelt gelingt nur, wenn es eine starke betriebliche Mitbestimmung gibt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben wir Gründung und Wahlen von Betriebsräten erleichtert und gestärkt. Doch ohne eine starke Stimme der Beschäftigten in Berlin wird es nicht gehen. Deshalb ist der Austausch so wichtig. Die SPD steht an der Seite der Beschäftigten, um die Arbeitswelt der Zukunft so zu gestalten, dass Teilhabe und Mitbestimmung auch weiterhin Erfolgsfaktoren bleiben.“
Die G7-Finanzminister einigen sich auf eine globale Mindeststeuer. Für SPD-Fraktionsvize Achim Post ist das ein historischer Durchbruch. Die Arbeit von Finanzminister Olaf Scholz habe sich gelohnt.
„Der heutige Beschluss der G7-Finanzminister ist ein historischer Durchbruch für eine gerechtere Besteuerung gerade auch der großen Digitalkonzerne. Die Politik zeigt Zähne und macht den Internet-Giganten deutlich, dass auch sie sich nicht länger ihrer Steuerverantwortung entziehen können. Der Beschluss ist ein wichtiger Etappenerfolg für den Primat der Politik gegenüber den Gewinninteressen global agierender Großkonzerne.
Die unermüdliche Arbeit des deutschen Finanzministers Olaf Scholz hat sich gelohnt. Es zeigt sich einmal mehr: schöne Worte und hehre Ziele allein reichen nicht aus, um Fortschritte auf dem internationalen Parkett zu erreichen, dafür braucht es Erfahrung und Beharrlichkeit. Eine globale Mindestbesteuerung internationaler Großkonzerne von mindestens 15 Prozent hätte noch vor einiger Zeit kaum jemand für möglich gehalten. Jetzt besteht eine ausgezeichnete Perspektive diesen Fortschritt auch im Rahmen der G20 zu verankern.“
Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen ist längst überfällig. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir eine Einigung erzielen, somit steht dieses Gesetzesvorhaben kurz vor dem Abschluss. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht dem Anwaltsrecht beseitigt.
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:
„Die Angebote von Inkassorechtsdienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Legal Tech-Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die – zurecht – sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.
Erfolgshonorare dürfen nun unter anderem bei Forderungen bis 2.000 Euro, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden. Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen ‚core values‘ gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg.
Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassorechtsdienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.“