§219a aus dem Strafgesetzbuch streichen

Veröffentlicht am 08.06.2021 in Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB sorgt für Rechtsunsicherheit unter Ärztinnen und Ärzten. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch..

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion will einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegnerinnen und Gegner reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ein. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, unter diesen Bedingungen an Familienplanung und Konfliktberatung mitzuwirken. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.

Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.“

 

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