Bundespolitik
Die Pflegeversicherung muss aufgrund hoher Pflegekosten weiterentwickelt werden. Dazu macht die Pflegebeauftrage der SPD-Fraktion Heike Baehrens erste konkrete Vorschläge.
„Wer über lange Zeit auf Pflege im Heim angewiesen ist, wird finanziell schnell von steigenden Eigenanteilen überfordert. In einem ersten Schritt müssen wir die Eigenanteile begrenzen. Dadurch machen wir Pflegekosten für die betroffenen Familien planbarer und Kommunen wie Landkreise haben weniger Ausgaben für die Hilfe zur Pflege, also Sozialhilfe.
Diese freiwerdenden Mittel müssen sie dann nutzen, um neue Wohnformen zu entwickeln und um in altersgerechten Wohnungsbau, Quartiersentwicklung und Beratung zu investieren. Der Einsatz von Steuermitteln zur Unterstützung der Kommunen bei diesen Aufgaben ist denkbar. So kommen wir voran in der Pflege.“
Von Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
„Ich habe nichts zu verbergen“, den Satz höre ich oft, wenn es um Fragen des Datenschutzes geht. Wenn ich dann nachfrage, ob Spam-E-Mails oder Werbeanrufe mein Gegenüber nicht nerven, ob es ihnen wirklich egal wäre, wenn im Internet ihre Steuerdaten oder Gesundheitsdaten, Familienfotos oder Reisepläne für jedermann verfügbar wären, ob sie es nicht für ein Horrorszenario halten würden, wenn eine Social-Media-Plattform versuchen würde, ihre festgestellte Gemütslage mit gezielter Auswahl von Nachrichten für die gewünschte Werbung zu manipulieren, dann sieht die Antwort schnell anders aus. Wir müssen uns einfach klarmachen, wie viele Daten wir Tag für Tag ins Netz stellen oder über das Netz versenden, um zu verstehen, warum Datenschutz so wichtig ist und immer wichtiger wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion will ein Recht auf mobiles Arbeiten schaffen. Katja Mast erläutert, weshalb das wichtig ist – und auch den Unternehmen nützt.
„Für viele Beschäftige könnte Homeoffice den Alltag spürbar erleichtern und die Produktivität im Job steigern. Denn die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weniger Zeit im Berufsverkehr motivieren. Aber nur zwölf Prozent nehmen Homeoffice wirklich in Anspruch.
Wir wollen, dass die Vorteile der Digitalisierung auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern ankommen. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Grundlage für Homeoffice.
Wo Homeoffice möglich ist, sollen Beschäftigte auch ein Recht darauf bekommen. Mit dem Recht auf Homeoffice passen Arbeit und Privatleben besser zueinander und sind für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – gut regelbar.“
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley beschlossen. Kern ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Das parlamentarische Verfahren sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses und der heutigen Abstimmung im Bundestag über die Grundgesetz-Änderungen erklären die beiden für die SPD-Bundestagsfraktion an den Verhandlungen beteiligten, nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten Achim Post und Karl Lauterbach:
„Die Grundgesetzänderungen sind ein Meilenstein, um den Zusammenhalt in unserem Land zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Sie schaffen die Voraussetzungen für mehr Investitionen des Bundes in Bildung, in den sozialen Wohnungsbau und in den öffentlichen Personennahverkehr.
Ohne die SPD wäre dieser Fortschritt nicht möglich gewesen. Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt. Und auch in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss war die SPD die treibende Kraft für mehr Bildungskooperation und dafür, dass am Ende eine gute Lösung im Interesse der Menschen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen gefunden worden ist.
Zusammengenommen sind die Grundgesetzänderungen nichts weniger als ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: In Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, den öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse. Der heutige Tag ist deshalb ein guter Tag für die Menschen in unserem Land. Es ist aber auch ein guter Tag für unsere Demokratie. Die Grundgesetzänderungen zeigen, dass demokratische Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg gelingen kann, wenn sich alle an der Sache orientieren und fair miteinander umgehen.“
Die Bundesregierung hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Der Zoll kann nunmehr effektiver gegen illegale Beschäftigung vorgehen. Es werden wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Kindergeldmissbrauch eingeführt.
Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:
„Die Bundesregierung hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht. Es bündelt die Aufgaben und Befugnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorzugehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.
Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.
Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.“