Elke Ferner: Das neue Pflegezeitgesetz erleichtert es, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch den Deutschen Bundestag erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:

Die SPD-Frauen begrüßen dieses Gesetz. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat gute Arbeit geleistet – das Gesetz erleichtert es, Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die SPD löst damit ein weiteres Wahlversprechen ein: Wir schaffen mehr Zeit für Familien und mehr Zeit für Partnerschaftlichkeit. Dies kommt vor allem Frauen zugute. Denn es sind meist die Frauen, die sich vor die Frage gestellt sehen: Beruf oder Pflege eines/einer nahen Angehörigen.

Von 1. Januar 2015 an haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, um bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Tage pro Betroffenen, die Pflege des Angehörigen zu organisieren. Zum ersten Mal gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, in der die Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden/ Woche verringert werden kann, und dem anschließendem Recht, zur alten Arbeitszeit zurückzukehren. Die Familienpflegezeit gilt auch für die Begleitung in der letzten Lebensphase oder zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder in einer Einrichtung. Es kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden, um einen Teil des Verdienstausfalls zu kompensieren. Zu den nahen Angehörigen zählen künftig auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften.

Der Verabschiedung des Elterngeld Plus folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer modernen Zeitpolitik. Mit dem Gesetz schafft die SPD mehr Flexibilität für Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit mit der Pflege eines nahen Angehörigen in Einklang bringen müssen. Damit setzt die Bundesregierung auch eine langjährige Forderung der SPD-Frauen um.

Nicht nur sind es vorwiegend Frauen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Frauen sind auch überproportional in der Pflege beschäftigt. Hier sehen die SPD-Frauen noch dringenden Handlungsbedarf und fordern eine Aufwertung der Pflegeberufe.

 
Finke: Teilhabegesetz ist Grundstein für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen erklärt Karl Finke, Bundesvorsitzender der AG „Selbst Aktiv“ – Menschen mit Behinderungen in der SPD:

Wir sind die Inklusionspartei in Deutschland. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung werden wir Partizipation und Barrierefreiheit umsetzen. Selbstaktiv und der Parteivorstand unterstützen die Arbeit von Sozialministerin Andrea Nahles dabei, ein Teilhabegesetz im Einklang mit uns behinderten Menschen umzusetzen. Zwei Dinge sind uns dabei besonders wichtig: Wir wollen damit beginnen Menschen mit Behinderungen aus ihrer lebenslangen Sozialhilfeabhängigkeit zu befreien und ein eigenständiges Teilhabegeld zum  behinderungsbedingten Nachteilsausgleich noch in dieser Legislaturperiode schaffen.

Es ist Ausdruck unseres sozialdemokratischen Politikverständnisses, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen Ziele zu definieren und Schritte hierzu zu vereinbaren. Das Jahr der Behinderten, das die Vereinten Nationen 1981 ausgerufen hatten, war die Wende zur Selbstbestimmt-Leben–Bewegung in Deutschland. Seither sorgen wir gemeinsam mit der SPD dafür, dass das Teilhabegesetz Grundstein für eine Politik der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen wird. Das Bewusstsein für Inklusion und Partizipation in Politik und Gewerkschaft wird so gestärkt. Wir von Selbstaktiv sind gern als Motor dieser Bewegung dabei!

 
Achim Post (SPD) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

Der am 3. Dezember jährlich stattfindende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

„Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. Deshalb bin ich froh, dass nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufgenommen wurden“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post.

Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden. „Wir werden nicht nur heute, sondern jeden Tag daran arbeiten, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, so MdB Post.

Das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Achim Post betont: „Wir wollen die Eingliederungshilfe mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.“

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, veröffentlicht. Das Papier ist beim Büro von Achim Post, Platz der Republick 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 813, Fax: 030/227 76 813, E-Mail: achim.post@bundestag.de, erhältlich.

 
Für die SPD soll der Mensch im Mittelpunkt stehen

Die AG 60plus der SPD im Unterbezirk Minden-Lübbecke hatte zu einem Informationsabend zum Thema „Pflege“ eingeladen. Vor vielen Gästen konnte der Vorsitzende Dieter Pohl neben dem heimischen Bundestagsabgeordneten Achim Post, der auch die Moderation des Abends übernahm, den Bundestagsabgeordneten Burkhard Blienert, die Landtagsabgeordnete Inge Howe, Thomas Rust von der AOK Nord-West und Christian Schultz von der Diakonie Stiftung Salem im Landgasthaus Rohlfing begrüßen.

 
Kosten der Inklusion: Land und Kommunen einigen sich friedlich!

Kreis Minden-Lübbecke: „Die langen Verhandlungen sind zu einem sehr guten Ende gekommen“, freuen sich die SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe über die Einigung der Kommunen mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung über die Kostenverteilung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Nach zwanzig Gesprächsrunden hat am Donnerstag mit dem Städte- und Gemeindebund als Vertreter der meisten Kommunen im Mühlenkreis auch der dritte kommunale Spitzenverband zugestimmt und die Vereinbarung unterschrieben.

„Das war ein hartes Ringen. Letztlich hat aber die Vernunft bei allen Beteiligten zu diesem guten Kompromiss geführt,“ weist Ernst-Wilhelm Rahe auf viele Gespräche mit Bürgermeistern und Schulamtsleitern in seinem Wahlkreis und in der Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Und Inge Howe ergänzt: „Die Landesregierung hatte bereits Ende Januar angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Es gibt sogar das Zugeständnis, den Jahresanteil von 35 Millionen Euro ab 2015 jährlich nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Land zahlt jährlich 25 Millionen Euro für Investitionen an die Kommunen und zusätzlich eine jährlich unbefristete Pauschale von zehn Millionen Euro.“

Geprüft wird derzeit noch, ob vermehrt Integrationshelfer an den Regelschulen eingesetzt werden müssen, um die Kinder mit individuellem Förderbedarf unterrichten zu können. Auch hierfür stellt das Land Geld zur Verfügung.

„Die 175 Millionen Euro sind deutlich mehr Geld als das in einem Gutachten, welches von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land gemeinsam beauftragt war, herausgearbeitet wurde. Damit wird aber ganz deutlich: Wir lassen kein Kind in Nordrhein-Westfalen zurück.

Der unzumutbare Schwebezustand für die Kommunen ist nun vorbei. Nun kann die Inklusion in den Schulen tatsächlich in diesem Jahr und damit zum kommenden Schuljahr starten. Mit dieser Vereinbarung steht die inklusive Gesellschaft im Vordergrund und nicht mehr das Geld. Dies ist ein ausgezeichnetes Signal für unsere Kinder und ihre Zukunft“, so die beiden Landtagsabgeordneten abschließend.

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Erschließungsantrag der Fraktionen von SPD & Bündnis90/Die Grünen

 
„Agrarminister müssen Zeichen zur Abschaffung der Hofabgabeklausel setzen“

Anlässlich der heutigen Agrarministerkonferenz in Cottbus, erklärt Annette Watermann-Krass, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

„Die Agrarministerkonferenz muss ein Zeichen hinsichtlich der Hofabgabeklausel setzen. Die Auszahlung der Rente an die Abgabe des Hofes zu binden, ist nicht mehr zeitgemäß. Nur noch für einen von drei Familienbetrieben findet sich überhaupt ein Hofnachfolger. Wer sein Leben lang in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt hat, hat auch Anspruch auf seine Rente. Eine Abgabeklausel gibt es nirgendwo, nicht bei Anwälten, Ärzten, Steuerberatern und anderen Freiberuflern.

Für die SPD-Agrarpolitiker steht die Abschaffung der Hofabgabeklausel ganz oben auf der Prioritätenliste. Um den Gegnern entgegenzukommen und ihnen eine Brücke zu bauen, schlagen wir in einem ersten Schritt ein Renten-Modell vor, das einen Abschlag von zehn Prozent beim Altersgeld vorsieht. Der Anreiz zur Hofabgabe bleibt dabei bestehen, da ein Rentenempfänger, der seinen Betrieb weiter bewirtschaftet, höhere Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen muss als andere Rentner. Die SPD will aber die Hofabgabeklausel so schnell wie möglich komplett abschaffen. Nur so lässt sich der drohenden Altersarmut der Betroffenen effizient entgegenwirken 

 
„Arbeitsbedingungen der Hebammen müssen verbessert werden“

Tausende Hebammen sehen ihre berufliche Zukunft gefährdet, weil die Tarife für ihre Haftpflichtversicherungen stark gestiegen sind. Ein Problem, das werdende Eltern generell betrifft, denn es geht dabei nicht nur um Hausgeburten, sondern auch um viele Entbindungen in Krankenhäusern, um Geburtsvorbereitung und um die Nachsorge. Die Fraktionen von SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag haben einen gemeinsamen Antrag (siehe Anlage) beschlossen, der unter anderem eine bessere Vergütung für Hebammen fordert. 

Dazu erklären Martina Maaßen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, und Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD:
 
Martina Maaßen: „Die berufliche Existenz der freiberuflichen Hebammen ist gefährdet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Beschlüsse des Bundesrates vom 14. März 2014 so bald wie möglich umzusetzen. Dazu zählt, dass freiberufliche Hebammen angemessen vergütet werden müssen. Es kann nicht sein, dass die Beiträge zur Haftpflichtversicherung exorbitant wachsen, während das Gehalt auf einem konstant niedrigen Niveau stagniert. Dadurch spitzt sich die Arbeitssituation für Hebammen und Geburtshelfer unerträglich zu.“
 
Michael Scheffler: „Die Kosten für die Haftpflichtversicherung der Hebammen haben sich innerhalb von zehn Jahren etwa verzehnfacht. Und nun droht den freiberuflichen Hebammen sogar das komplette Aus. Steigt, wie angekündigt, die letzte verbliebene Versicherung zum 1. Juli 2015 aus, dürften die Hebammen noch nicht einmal mehr ihre Hausbesuche leisten, bei denen sie nach der Geburt beispielsweise Tipps zum Stillen geben und schauen, ob Mutter und Säugling wohlauf sind. Deshalb müssen wir den Hebammen in der Geburtshilfe schnellstmöglich eine neue Perspektive geben. Ein guter Weg ist der im Bundesrat jetzt vorgeschlagene steuerfinanzierte Fonds.“
 

 
Inge Howe: „Hebammen nicht in Stich lassen“

Minden: Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Inge Howe begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zur Absicherung der Geburtshilfe mit Hebammen.

Dem Hebammen-Beruf droht das Aus, weil die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ausläuft. In NRW ist deshalb jetzt ein Runder Tisch eingerichtet worden, an dem Inge Howe für die SPD Landtagsfraktion teilnimmt.

„Hebammen leisten unschätzbar wertvolle Arbeit. Sie begleiten Frauen in der Schwangerschaft und stehen Müttern und Paaren vor, während und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite. Hebammen schaffen ein positives Umfeld für werdende Eltern und dürfen nicht im Stich gelassen werden“, sagt Inge Howe, die als ehemalige Personalratsvorsitzende der Mühlenkreiskliniken mit dem Problem bestens vertraut ist.

„Ab Mitte 2015 haben die Hebammen keine Haftpflichtversicherung mehr. Weil sie ohne eine Versicherung nicht arbeiten dürfen, steht die berufliche Existenz der Hebammen auf dem Spiel. Soweit darf es nicht kommen“ findet Inge Howe.

Dringend notwendig sei daher, eine staatliche Unterstützung für diese Berufsgruppe zu prüfen und tragfähige Lösungen zu finden. Dies könnten zum Beispiel eine fallbezogene Haftungshöchstgrenze und ein staatlich finanzierter Haftungsfonds für darüber hinausgehende Schadenssummen sein. Eine auf Bundesebene eigens eingesetzte Arbeitsgruppe soll jetzt schnell Lösungen finden.

„Die freie Wahl des Geburtsortes muss auf jeden Fall gesichert werden. Eine Frau muss zuhause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus entbinden können, wenn sie das möchte“, erklärt Inge Howe.

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
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