„Enquetekommission soll umfassendes Gesamtkonzept für Familienpolitik in NRW liefern“

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in NRW eingesetzt. Jetzt konstituierte sich das Gremium und wählte die SPD-Abgeordnete Ingrid Hack zur Vorsitzenden. „Wir wollen eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vornehmen und Handlungsempfehlungen erarbeiten“, sagt Wolfgang Jörg, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kommission.

„Dazu wollen wir die Erwartungen und Wünsche von Familien erfassen, ebenso wie die sozialen Milieus, Familienformen, Geschlechterrollen und Orientierungen. Daraus abgeleitet soll am Ende der Kommissionsarbeit ein politisches Gesamtkonzept entstehen. Zuversichtlich stimmt mich für die Arbeit in den kommenden zwei Jahren, dass alle Fraktionen einhellig betonten, unabhängig von der Tagespolitik und den damit einhergehenden Differenzen gemeinsam arbeiten zu wollen. Die aktuellen Diskussionen über die Generation Rushhour und die Familienzeitpolitik machen deutlich, dass wir gefordert sind, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, sind wir auf einem guten Weg, Nordrhein-Westfalen als familienfreundliches Bundesland noch weiter zu stärken.“

In der Kommission sitzen für die SPD-Fraktion auch Sarah Philipp, Dennis Maelzer und Rüdiger Weiß. Als Sachverständiger wurde der renommierte Bochumer Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Peter Strohmeier benannt

 
„Zielgerichtete Verteilung der Mittel für Bildung und Teilhabe an die Kommunen wird zügig auf den Weg gebracht“

Das Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) des Bundes soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an schulischen Veranstaltungen, Lernangeboten sowie Kultur und Sport teilnehmen können. Derzeit werden diese Mittel pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dazu sagt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
 
„Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber beabsichtigt nun, durch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II NRW) den Kommunen eine bedarfsgerechte Verteilung zu ermöglichen. Heute stimmte die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket muss bedarfsgerecht verteilt werden. Bisher erfolgte die Weiterleitung jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die in den einzelnen Kommunen anfallen. Dies führt zu deutlichen Ungleichgewichten und Verzerrungen. Eine effizientere und gerechtere Verteilung der Aufwendungen wird hier denjenigen Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die die Hilfe am dringendsten benötigen.“
 
 

 
„Wir lassen die Familien nicht alleine“

Pflege zu Hause trotz Job: Viele Angehörige gehen über ihre Grenzen hinaus, um sich etwa um die pflegebedürftige Mutter oder den kranken Vater zu kümmern. Nun bekommen sie mehr Rechte - und mehr Geld. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen.

„Stellen Sie sich vor, der Vater hat einen Schlaganfall. Die Familie steht plötzlich vor der Frage: was nun? Künftig besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, bis zu zehn Tage aus dem Job auszusteigen, um akut eine Lösung zu finden. Neu ist, dass diese zehn Tage finanziell unterstützt werden. Das ermöglicht allen - unabhängig vom Einkommen - sich zu kümmern“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“. „Das ist für mich eine Gerechtigkeitsfrage. Wir lassen die Familie nicht alleine.“

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„NRW bekommt eine moderne Schwangerschaftskonfliktberatung“

Mit einer gesetzlichen Regelung wird die Schwangerschaftskonfliktberatung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. In Zukunft werden die Leistungen und Erfahrungen der Beratungsstellen als Entscheidungs-grundlage herangezogen werden, um den Kompetenzen der jeweiligen Beratungsstellen stärker Rechnung tragen zu können. Damit wird das alte Fördersystem, das eine flächendeckende gleichhohe Verteilung der Fördermittel auf alle Trägergruppen vorsah, auf ein am tatsächlichen Bedarf der Nachfrage der Beratungs- und Präventionsangebote orientierten Angebot umgestellt. Darauf haben sich jetzt die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen geeinigt. Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen:

Gerda Kieniger (SPD): „Wir freuen uns sehr, dass sich die Ergebnisse eines intensiven Dialogs mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung in den Änderungen zum Gesetzentwurf widerspiegeln. Die Bemühungen aller Beteiligten haben zu diesem guten Ergebnis geführt. Auch diesmal wurde die Tradition des breiten fraktionsübergreifenden politischen Bündnisses im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung weitergeführt.“

Ina Scharrenbach (CDU): „Die Trägerlandschaft, so wie sie sich heute in NRW darstellt, ist ausreichend plural und vielfältig aufgestellt. Wir sind als CDU zuversichtlich, dass das heute im Ausschuss beschlossene Gesetz eine gute Beratung für die Schwangeren darstellt und die Förderung der Beratungsstellen sichert.“

Josefine Paul (Grüne): „Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in NRW traditionell stark und plural aufgestellt. Die vielfältige Angebotsstruktur hat sich bewährt. Mit unserem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen insbesondere diesen wichtigen Aspekt noch einmal."

 
SPD Fraktion vor Ort: Die Kinder stehen im Mittelpunkt
Manfred Walhorn

Minden: Volles Haus bei der Veranstaltung "Fraktion vor Ort" im Mindener eWerk: Die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe hatten zur Diskussion um die KiBiz-Revision (Kinderbildungsgesetz) und die frühkindliche Bildung geladen. Und zahlreichen Erzieherinnen, Fachberaterinnen, Jugendamtsleiter und auch Kommunalpolitiker waren der Einladung gefolgt. 

Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied im Ausschuss für Famile, Kinder und Jugend, nannte schon in der Begrüßung die Schwerpunkte der aktuellen Gesetzesänderung: „Mit der ersten KiBiz-Revision haben wir bereits den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft, das Personal entlastet, die Elternmitwirkung auf allen Ebenen verankert und die Qualität in den Einrichtungen gesteigert. Beim Personalschlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen mittlerweile einen Platz in der Spitzengruppe ein.

Mit der zweiten KiBiz-Revision ging es uns vor allem um die Stärkung des Bildungsortes Kita und um die Bildungsgerechtigkeit: Wir wollen Ungleiches ungleich behandeln und Einrichtungen mit sozial benachteiligten Familien besser fördern und das Personal in den Einrichtungen entlasten.“

Darauf stellte Manfred Walhorn, Abteilungsleiter Kinder und Jugend im zuständigen Ministerium, die Ziele und Maßnahmen der aktuellen Reform vor und nannte auch schonungslos die weiterhin bestehenden Problem in der Kindergartenbetreung. „Mehr Bildungsgerechtigkeit ist für uns der Kern der nächsten Korrektur des KiBiz: Wir werden zukünftig ungleiches nicht mehr gleich behandeln sondern Einrichtungen mit vielen sozial Benachteiligten Familien auch besonders fördern. Wir werden jedes Kind sprachlich fördern, sobald es in den Kindergarten kommt und schaffen den ungeliebten Delfin 4-Test im vierten Lebensjahr ab. Für diese Sprachförderung erhalten die geförderten Einrichtungen mindestens 5.000 Euro! Für eine bessere Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals erhalten die Einrichtungen je nach Größe zwischen 3-11000 Euro als Verfügungspauschale.

Auf Nachfrage und Kritik zur nichtausreichenden Anerkennung gestiegener Personalkosten durch das Land bat Walhorn um Verständnis: „Wenn ich die fachliche Kompetenz und den persönlichen Einsatz von Ihnen in den Einrichtungen sehe, wünsche ich mir deutlich mehr Geld als Anerkennung für Ihre Leistung. Verstecken Sie sich nicht: Seien Sie stolz auf ihre Arbeit! Wir haben jetzt zunächst die Träger mit in die Pflicht genommen, ihre Rücklagen mit in die laufende Finanzierung der Einrichtungen mit einzubringen. Darüber hinaus werden auch Eltern und Kommunen sich an gestiegenen Kosten für die Kindergärten beteiligen müssen. Das Land hat seine Ausgaben für die Kinderbetreung in den letzten Jahren verdoppelt. „Das habe ich mir im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und den Wünschen aus anderen Politikbereichen nicht vorstellen können“ freut sich Walhorn über diese Zielsetzung der Landesregierung.  

Für Ernst-Wilhelm Rahe brachte die wichtige Diskussion viele gute Anregungen; „Danke vor allem auch an Manfred Walhorn aus dem Ministerium für den interessanten Vortrag und die ehrlichen Antworten auch auf kritische Rückfragen. Es bleibt bei der Grundrichtung, obwohl es nicht einfach ist: Unser Schwerpunkt bleibt die frühe Förderung und kein Kind zurücklassen!"
 

 
Weitere 1,9 Millionen Euro für die Kleinsten im Mühlenkreis

Kreis Minden-Lübbecke: Die Große Koalition in Berlin hat beschlossen, die Länder und Kommunen auch bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen zu unterstützen. Deshalb wird der Bund die Länder um sechs Milliarden Euro entlasten. Dadurch wird unter anderem ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. „Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Der Ausbau in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran“, sagt Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe.
 
„Dank einer beispiellosen Aufholjagd und einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Land, Kommunen und Trägern konnten wir im vergangenen Jahr die vereinbarten Ziele zum sogenannten U3-Ausbau erreichen. Es war aber auch klar und offensichtlich, dass der Bedarf an Plätzen für die Kleinsten steigen würde. Damit erhalten noch mehr Kinder einen Zugang zu öffentlich finanzierter frühkindlicher Bildung und gleichzeitig verbessert sich für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
 
Insgesamt erhält das Land Nordrhein-Westfalen 118,6 Millionen Euro vom Bund. Auf die Jugendämter im Kreis entfallen davon 1,9 Millionen Euro. Die Zuweisung wird neugeordnet in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen: Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018. 
 
Die Verteilung berechnet sich aus der Anzahl der ein- und zweijährigen Kinder sowie aus der Betreuungsquote der Dreijährigen. Diese Aufteilung hat sich bei den Mittelvergaben der vergangenen Jahre bewährt. 
 
„Wir freuen uns über das zusätzliche Geld. Damit werden die bisherigen Anstrengungen gewürdigt und die frühkindliche Bildung erhält dadurch endlich den Stellenwert, den sie verdient. Für die Eltern in Minden-Lübbecke wird sich die Betreuungssituation weiter entspannen“ ergänzt Inge Howe.
 
Fast 600.000 Euro mehr für die Kindergärten im Kreis

Minden-Lübbecke. Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern.

„Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Landtagsabgeordneter Ernst-Wilhelm Rahe (SPD). „Davon profitieren auch die Kitas bei uns im Kreis ganz erheblich. Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter im Kreis 650.000 Euro (Bad Oeynhausen 100.000; Minden 300.000; Porta Westfalica 50.000; Kreisjugendamt 200.000 Euro) pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen. 

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen.

Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter im Kreis dann jährlich Euro 325.000 Euro (Bad Oeynhausen 60.000; Minden 140.000; Porta Westfalica 25.000; Kreisjugendamt 100.000 Euro). Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 975.000 Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 600.000 Euro.

Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss. Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.“

 
„Ein guter Kompromiss für die finanzielle Entlastung der Hebammen“

Liebe Leserin, lieber Leser,

Hebammen leisten eine unschätzbar wertvolle Arbeit. Sie begleiten Frauen in der Schwangerschaft und stehen Müttern und Paaren vor, während und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite. Hebammen schaffen ein positives Umfeld für werdende Eltern.

Die Hebammen bangen nun um ihre Existenz in Deutschland. Sie beklagen seit langem steigende Prämien für ihre Haftpflichtversicherungen. Für kommenden Juli ist eine weitere Erhöhung der Prämien angekündigt worden und Mitte 2015 soll die bisherige Haftpflichtversicherung auslaufen, nachdem die “Nürnberger Versicherung” ihren Rückzug aus den letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für die Hebammenhaftpflicht erklärt hatte.

Der Politik ist die dramatische Situation der Hebammen bekannt, deshalb wurde im vergangenen Jahr eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, um schnelle und nachhaltige Lösungen zur Sicherstellung des Hebammenberufs zu erarbeiten.

Doch nun hat sich die Lage im Bereich der Haftpflichtversicherung bei den Hebammen nochmals zugespitzt.

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

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