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Justizminister Limbach ist nicht mehr tragbar – SPD- und FDP-Fraktion beantragen Sondersitzung des Rechtsauschusses

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Einem Bericht der „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) zufolge soll NRW-Justizminister Benjamin Limbach beim Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht versucht haben, frühzeitig zwei Bewerber zum Rückzug zu drängen. Die SPD-Landtagsfraktion hat aus diesem Grund zusammen mit der FDP-Fraktion heute eine erneute Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Maß ist für uns schon lange voll. Mit dieser neuen Wendung sehen wir uns in unserer Rücktrittsforderung einmal mehr bestätigt. Jetzt ahnen wir auch, was mit dem Vorwurf der Manipulation gemeint sein könnte: Der Noch-Minister hat offenbar versucht, persönlich auf das Verfahren und konkurrierende Bewerber einzuwirken. Damit ist er aus unserer Sicht nicht mehr tragbar.

Minister Limbach wird sich in einer erneuten Sondersitzung des Rechtsausschusses für diese Einflussnahme verantworten müssen.“

 

Nachtragshaushalt 2023

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Die SPD-Fraktion begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung zu einem Nachtragshaushalt für 2023. Dies ist die richtige Reaktion auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Dennis Rohde:

„Wir befinden uns jetzt auf dem richtigen Weg. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie die Auffassung des Parlaments teilt, dass wir eine sorgfältige, aber auch zeitnahe Lösung für das aktuelle Haushaltsjahr benötigen. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 ist jetzt das richtige Instrument. In dieser Meinung haben uns auch die Experten in der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses bestärkt, die fast einmütig aufgezeigt haben, wie mit einem Nachtragshaushalt der Haushalt 2023 verfassungskonform aufgestellt werden kann.

Meine Erwartung ist, dass wir auch den Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr abschließend beraten.“

 

Altersdiskriminierung bei Fahrerlaubnis verhindern

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Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass bei einer Fahrerlaubnisverlängerung ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung vorgelegt oder eine ärztliche Untersuchung absolviert werden muss. Bei vielen älteren Autofahrern sorgen die aktuellen Vorschläge für große Verunsicherung.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Wir stellen uns an die Seite der Seniorinnen und Senioren und sprechen uns gegen die EU-Pläne aus. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Rechtslage vollkommen ausreichend. Schon jetzt kann jeder Person, die wegen körperlicher Einschränkungen nicht vollständig fahrtauglich ist, eine Beschränkung für Autofahrten auferlegt werden. Auch ein Führerscheinentzug ist bei besonders schweren geistigen oder körperlichen Ausfallerscheinungen möglich. Altersbedingte Extra-Pflichten lehnen wir deshalb ab. Mit uns wird es diese Form von Altersdiskriminierung nicht geben.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter: 

„Das Bewusstsein für Verkehrssicherheit muss generationsübergreifend gesteigert werden. So ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im vergangenen Jahr stark angestiegen. Aktuelle Studien weisen zudem ein deutlich erhöhtes Aggressionspotential im Straßenverkehr aus. Es ist wichtig, dass die Menschen häufiger in ihrem Alltag spielerisch-informativ mit dem Thema Verkehrssicherheit in Berührung kommen: bei Verkehrssicherheitstagen oder -aktionen. Auch über finanzielle Anreize bei der Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich nachzudenken, etwa über Fahrsicherheitstrainings und Begleitfahrten. Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf Motivation und Prävention.“

 

Erklärung der Fraktionsvorsitzenden zu den Haushaltsberatungen

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Rolf Mützenich, Vorsitzender SPD-Bundestagsfraktion;
Britta Haßelmann und Katharina Dröge, Vorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Christian Dürr, Vorsitzender FDP-
 Bundestagsfraktion:

„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. Die Beschlussfassung des Haushalts 2024 im Deutschen Bundestag wird deshalb nicht, wie bisher geplant, in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung nächste Woche werden andere Themen gesetzt.“

 

Wir brauchen weiter einen handlungsfähigen Staat

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Das Finanzministerium sperrt große Teile des Bundeshaushalts. Was das bedeutet (und was nicht), erklärt SPD-Fraktionsvize Achim Post.

„Bei der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Sperre entscheidet die Bundesregierung nunmehr im Einzelfall darüber, ob die im Bundeshaushalt 2023 eingestellten Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden dürfen. Dabei geht es nicht um laufende Ausgaben. Die für 2023 etatisierten Mittel können weiter abgerufen werden. Auch bereits eingegangene Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Auswirkungen wird diese Sperre also auf Verpflichtungen haben, die zwischen heute und dem 31.12.2023 gemacht werden sollen. 
  
Jetzt geht es darum, sich zügig auf einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds zu verständigen. Denn klar ist: Wir brauchen auch weiterhin einen handlungsfähigen Staat, der Wachstumsimpulse setzt und die wichtige Transformation zur Klimaneutralität aktiv begleitet. Auf diesen Weg hat sich die Ampel-Koalition gemacht und es gilt, ihn auch unter veränderten Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Wir alle sind in der Verantwortung, damit der Klimaschutz und der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen Beschäftigten nicht zu den Verlierern werden. Auch deshalb ist es wichtig, jetzt wie geplant Anfang Dezember den Bundeshaushalt 2024 auf den Weg zu bringen. Zugleich kommt es jetzt darauf an, tragfähige Finanzierungslösungen für die Zukunftsaufgaben zu finden.“ 

 

Achim Post zur Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024

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Zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Die Eckpfeiler des Bundeshaushaltes stehen seit den frühen Morgenstunden fest. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Ampel-Koalition in den letzten Stunden ihre politische Gestaltungsfähigkeit bewiesen. Wir haben in stürmischen Zeiten und unter veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Haushaltspaket geschnürt, gerade auch für NRW. Hinter uns liegt eine turbulente Woche mit einem guten Ergebnis zum Abschluss.

Nordrhein-Westfalen ist dann am stärksten, wenn die Politik den sozialen Zusammenhalt aktiv gestaltet und fördert. Ich freue mich, dass wir in den Verhandlungen ein deutliches Bafög-Plus von 150 Millionen Euro erzielen konnten. Davon werden bei der anstehenden Bafög-Reform rund 150.000 Empfänger in NRW profitieren.

Zudem sind die geplanten Kürzungen von 80 Millionen Euro bei den Freiwilligendiensten komplett vom Tisch. In Zeiten, in denen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Zehntausenden vor dem nordrhein-westfälischen Landtag demonstrieren, senden wir damit ein wichtiges Zeichen des Respekts. Die SPD hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Träger und ihre Beschäftigten fest im Blick.«

 

Wärmeplanung für Deutschland aus einem Guss

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Heute hat der Bundestag die flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. Mit der kommunalen Wärmeplanung wird die Energiewende im Gebäudesektor kalkulierbarer. Das hilft bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen. 

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter:

„Grundsätzlich sollen mit kommunalen Plänen die Möglichkeiten für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze ermittelt werden. Anhand dieser Planung können Hauseigentümer feststellen, ob sie Aussichten darauf haben, ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Dann können sie sich je nach den örtlichen Angeboten beispielsweise die Investition in eine Wärmepumpe sparen, um anderweitig auf eine klimafreundliche Heizung umzurüsten. Immerhin soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit einer halben Milliarde Euro. Ziel ist es, dass in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung steht. Zwar liegen heute schon Wärmepläne in etlichen Kommunen vor, aber noch längst nicht in allen. Wir haben nun einen klaren Rahmen für alle geschaffen. Dabei schützen wir die Bürgerinnen und Bürger vor Mehraufwand, da ausschließlich vorhandene Daten genutzt werden, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen.“

 

 

Ampel-Koalition setzt Inflationsausgleich für das Betreuungswesen um

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Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein. 

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.

Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.

Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.

Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.

Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann."

 

 

News der Bundes-SPD

26.06.2026 13:36
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