Zu den heutigen Anschuldigungen des CDU-Abgeordneten Biesenbach gegenüber einzelnen Politikern der rot-grünen Koalition im Zusammenhang mit der Nazi-Demo in Dortmund erklären die innenpolitischen Sprecher von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Stotko, MdL und Matthi Bolte, MdL:
„Politikerinnen und Politiker aus den Reihen von Sozialdemokraten und Grünen haben vor der Nazidemo in Dortmund dazu aufgerufen, sich friedlich und gewaltfrei den Feinden der Demokratie in den Weg zu setzen. Daran ist überhaupt nichts zu beanstanden.
Herr Biesenbach unternimmt den schäbigen Versuch, Zwietracht unter Demokraten zu säen, wo der Schulterschluss selbstverständlich sein sollte. Für seine parteitaktischen Gehässigkeiten nimmt er auch noch die Polizistinnen und Polizisten als Vorwand. Das ist nur ein durchsichtiges Manöver“.
Der NRW-Landesvorstand der AG 60plus unterstützt den gemeinsamen Appell der Landesseniorenvertretung und des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Ausbau der politischen Mitwirkung der Älteren in unserer Gesellschaft. Wir brauchen verstärkte Impulse und die Schaffung neuer Möglichkeiten für eine aktive Gestaltung der Seniorenpolitik durch und mit den Älteren vor Ort und in den Regionen.
Ein zielgerichteter Ausbau der politischen Partizipation älterer Menschen an kommunalen Projekten und Entscheidungen liegt im Interesse aller örtlichen Gemeinschaften. Die Pflicht zur Bildung von Seniorenvertretungen sollte daher in der NRW-Gemeindeordnung verankert werden.
Die vorhandenen Seniorenvertretungen des Landes und der Kommunen beweisen durch ihre Mitwirkung, dass unsere Städte und Gemeinden erfolgreich zur sozialen Heimat für Jung und Alt werden können. Dieser Weg muss nach Meinung des AG 60plus-Landesvorstandes weiter unterstützt und noch stärker gefördert werden. Wir freuen uns als AG 60plus NRW, dass die Landeseniorenvertretung und der Städte- und Gemeindebund unsere Forderung aufgreift.
Nach langem Hin und Her wollen Union und FDP die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts nun schnell durchsetzen. Panik vor Neuwahlen? SPD und Grüne kündigen unterdessen an, gegen das schwarz-gelbe Konzept vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen, da die Koalition das Wahlrecht als Machtrecht missbrauche.
Auf einmal haben sie es eilig. Monatelang stritten Union und FDP beim Wahlrecht und nahmen billigend in Kauf, dass eine Neuwahl nach dem aktuellen Wahlrecht verfassungswidrig wäre. Jetzt will die Koalition - trotz mehrfacher Verhandlungsangebote der Opposition - die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts im Alleingang durchdrücken.
Heute wurde der schwarz-gelbe Gesetzentwurf zum Bundestagswahlrecht mit Koalitionsmehrheit im Innenausschuss beschlossen. Nächste Woche soll er den Bundestag passieren. Und zwar nicht - wie bislang üblich - im Konsens der Parteien, sondern als Mehrheit des Parlaments gegen die Minderheit.
Anlässlich des Abschlusses einer Petition zur Grenze der Mindestverbeitragung für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt der stellvertretende Sprecher der AG Petitionen Steffen-Claudio Lemme:
Das heutige Stimmverhalten von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss dokumentiert erneut, dass die Regierungskoalition die Belange der freiwillig Versicherten in der GKV schlichtweg nicht interessieren. Die Koalition hält damit weiter an ihrem Ziel einer Entsolidarisierung der Versicherten durch Kopfpauschalen fest, anstatt für eine Stärkung der Versichertengemeinschaft durch mehr Solidarität zu sorgen.
Die freiwillig Versicherten in der GKV werden heute noch bis zu einer Mindesteinkommensgrenze von 840 Euro zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen, obwohl ihr monatliches Einkommen mitunter deutlich darunter liegt. Wir Sozialdemokraten wollen dies im Rahmen der Einführung unserer Bürgerversicherung ändern. Unser Ziel ist eine Absenkung der Mindestverbeitragung auf 400,01 Euro im Rahmen eines Bürgerbeitrages. Damit ermöglichen wir vielen Selbständigen mit geringen Einkommen ebenfalls faire Beiträge und den Schutz der Solidargemeinschaft. Dies ist möglich, da sich in der Folge die Versichertenbasis deutlich verbreitert und es so zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Einnahmesituation kommt.
Zur Ablehnung des SPD-Antrages "Für Fairness beim Berufseinstieg Rechte der Praktikanten und Praktikantinnen stärken" durch die Regierungskoalition erklärt der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:
Die Regierungskoalition lehnt kategorisch alle rechtlichen Regelungen zum besseren Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten vor unfairen Praktika ab. Und das trotz des Votums der Sachverständigen in der Anhörung des Bildungsausschusses, die deutlich gemacht haben, dass viele Praktikantinnen und Praktikanten ausgenutzt werden und darum gesetzliche Verbesserungen sinnvoll sind.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion enthält Forderungen vor allem nach einer klareren rechtlichen Definition von Praktika als Lernverhältnisse, einer angemessenen Vergütung, schriftlichen Arbeitsverträgen und einer Beweislastumkehr im Streitfall.
CDU/CSU und FDP haben nicht nur alle Vorschläge der Opposition abgelehnt. Sie machen auch keinerlei eigene Vorschläge. Damit ignorieren sie die Sachverständigen und zeigen den Praktikantinnen und Praktikanten die kalte Schulter.
Als „wichtigen Schritt zur Sanierung der Kommunalfinanzen“ hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges‘ den heute von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf für den "Stärkungspakt Stadtfinanzen" bezeichnet:
„Einmal mehr erweist sich die SPD-geführte Landesregierung als verlässlicher Partner und Anwalt der Kommunen in unserem Land. Nachdem die Vorgängerregierung drei Milliarden Euro den Kommunen vorenthalten hat, schafft die rot-grüne Landesregierung endlich wieder neue Perspektiven für die Städte und Gemeinden.“
Körfges erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Landesregierung seit der Übernahme der Regierungsverantwortung von SPD und Grünen somit rund eine Milliarde Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt habe: „Neben den 300 Millionen Euro aus dem ‚Aktionsplan Kommunalfinanzen‘ und den zusätzlichen 323 Millionen Euro im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 schaffen wir nun gemeinsam mit den 350 Millionen Euro im Rahmen des ‚Stärkungspakts Stadtfinanzen‘ zusätzliche Perspektiven, damit die überschuldeten Kommunen ihre Finanzen nachhaltig wieder in Ordnung bringen können.“
Der SPD-Fraktionsvize rief insbesondere die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag dazu auf, sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einer konstruktiven Debatte im Sinne der überschuldeten Kommunen nicht zu verschließen. „Letztendlich muss es unser gemeinsames Ziel sein, unseren Kommunen wieder ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugeben“, forderte Körfges abschließend.