SPD will in Karlsruhe klagen

Veröffentlicht am 21.09.2011 in Bundespolitik

M.Großmann/Pixelio.de

Nach langem Hin und Her wollen Union und FDP die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts nun schnell durchsetzen. Panik vor Neuwahlen? SPD und Grüne kündigen unterdessen an, gegen das schwarz-gelbe Konzept vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen, da die Koalition das Wahlrecht als Machtrecht missbrauche.

Auf einmal haben sie es eilig. Monatelang stritten Union und FDP beim Wahlrecht und nahmen billigend in Kauf, dass eine Neuwahl nach dem aktuellen Wahlrecht verfassungswidrig wäre. Jetzt will die Koalition - trotz mehrfacher Verhandlungsangebote der Opposition - die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts im Alleingang durchdrücken.

Heute wurde der schwarz-gelbe Gesetzentwurf zum Bundestagswahlrecht mit Koalitionsmehrheit im Innenausschuss beschlossen. Nächste Woche soll er den Bundestag passieren. Und zwar nicht - wie bislang üblich - im Konsens der Parteien, sondern als Mehrheit des Parlaments gegen die Minderheit. 

Schwarz-Gelber Alleingang beschädigt Demokratie

Liegt es daran, dass das Thema durch die Spekulationen über vorzeitige Neuwahlen in den Blickpunkt gerückt ist? Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, warnt die Koalition, ihren Reformvorschlag gegen die Opposition durch den Bundestag zu drücken: „Wer eine so zentrale Frage im Konflikt durchsetzt, beschädigt unsere Demokratie.“ Erst letzte Woche hatten die Sozialdemokraten im Bundestag für einen fraktionsübergreifenden Vorschlag für ein neues Wahlrecht geworben.

Koalitionsentwurf verfehlt von Verfassungshütern vorgegebene Ziele

Oppermann bekräftigt die ablehnende Haltung der SPD zum Koalitionsentwurf für ein neues Wahlrecht. Dieser löse die eigentlichen Probleme nicht. Das betont auch Martin Fehndrich, Mitinitiator der Online-Plattform wahlrecht.de. Im Gespräch mit spd.de kritisiert er, im Koalitionsgesetzentwurf  werde das negative Stimmgewicht nicht beseitigt, auch bleiben die Überhangmandate unangetastet.“
Die SPD sieht sich in ihrer Kritik am Entwurf der Koalition bestätigt. „Die Koalition missbraucht das Wahlrecht als Machtrecht“, fasst Thomas Oppermann zusammen. Das Versprechen, gleiches Stimmengwicht für alle, werde nicht eingehalten. Sollte es dabei bleiben, will die SPD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.  Auch die Grünen kündigen diesen Schritt an: „Wir sehen uns in Karlsruhe wieder“, so der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland.

„Mehr Demokratie“ erwägt Verfassungsbeschwerde

Auch der Verein „Mehr Demokratie“ erwägt eine Sammel-Verfassungsbeschwerde: „Gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern würden wir dann vors Bundesverfassungsgericht ziehen und unser Recht auf ein fair geregeltes und nachvollziehbares Wahlverfahren geltend machen“, sagt heute Vorstandssprecher Michael Efler. „Nicht nur das negative Stimmgewicht, sondern vor allem die Überhangmandate müssen abgeschafft werden.“

 

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