Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Darauf haben sich jetzt die Koalitionsfraktionen geeinigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Mit der Einigung kann das Gesetz nach der Sommerpause in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.
Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, hat die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen.“
Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet die Corona-Pandemie eine starke Belastung: Tagesabläufe und Routinen sind unterbrochen, Einkommen aus der Arbeit in Werkstätten fallen zum Teil weg. Auf Druck der SPD-Bundestagfraktion können Entgelteinbußen der Werkstatt-Beschäftigen mit Behinderungen künftig ausgeglichen werden.
Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin:
„Seit Beginn der Corona-Krise steht die SPD-Bundestagsfraktion in engem Austausch mit den Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auf Grund der verhängten Betretungs- und Betreuungsverbote fehlt es an der wichtigen regelmäßigen Tagesstruktur im gewohnten Umfeld. Das ist eine große Belastung für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Hinzu kommen vielfach Einbußen beim Einkommen, bedingt durch die finanziellen Schieflagen vieler Werkstätten infolge der wirtschaftlichen Einbrüche während der Corona-Pandemie.
Die SPD-Fraktion im Bundestag konnte nun auf eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung hinwirken. Durch die Änderung der Verordnung erhalten die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) zu erbringen, um die Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen.
Die Ausgleichsabgabe wird gezahlt von Betrieben, die nicht die vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit Behinderungen erfüllen. Davon fließen 80 Prozent an die Länder und 20 Prozent an den Bund. Wir haben nun eine Einigung mit den Ländern erzielt, wonach die Länder 90 Prozent der Gelder bekommen, die sie dann gezielt und ausschließlich für die Werkstattbeschäftigten verwenden. Insgesamt handelt es sich damit um eine Aufstockung von 70 Millionen Euro. Damit stellen wir sicher, dass den Werkstattbeschäftigten ein Teil ihres Lohnausfalles ersetzt wird.
Im Konjunkturpaket sind zudem Überbrückungshilfen für soziale Dienstleister und Inklusionsbetriebe enthalten, um dort zu unterstützen, wo im Zuge der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe entstanden sind. Auch während der Corona-Krise bleibt für uns das Thema Inklusion ganz oben auf der Agenda, deshalb haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um Menschen mit Behinderungen, ihren Betrieben sowie den Familien schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Der Fleisch-Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt.
Dazu erklärt Sebastian Hartmann, NRWSPD-Vorsitzender:
Der Fleisch-Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Dazu erklärt Sebastian Hartmann, NRWSPD-Vorsitzender:
„Die Dreistigkeit von Fleischbaron Clemens Tönnies ist schier grenzenlos: Nun fordert er staatliche Hilfe, um die ausgefallenen Lohnkosten durch die Corona-Quarantäne in seinem Konzern zahlen zu können. Das Unternehmen hat zusammen mit seinen Subunternehmen die Erstattung der Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Das ist unverschämt. Grund für den massiven Corona-Hotspot war seine dreiste Misswirtschaft, für die über Jahre Gesetze gebrochen worden sind. Dafür darf jetzt nicht der Steuerzahler aufkommen. Vielmehr muss Tönnies persönlich und mit aller Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden. Der Unternehmer allein hat zig Millionen mit seinem ausbeuterischen und menschenverachtenden System gescheffelt. Auch wenn das Infektionsschutzgesetz eine Erstattung für Unternehmen vorsieht, wenn Gesundheitsämter einen Betrieb schließen und Quarantäne anordnen, hat sich Tönnies diese Möglichkeit selbst verwehrt durch sein System der Ausbeutung. Es wäre ein Gebot der Menschenwürde gewesen, dass er selbst schon vor Jahren dafür gesorgt hätte, dass seine Mitarbeiter nicht in verschimmelten und überbelegten Bruchbuden hätten leben müssen. Ihnen hätten vernünftige Arbeits-, Lebens- und Wohnverhältnisse zugestanden. Doch das interessierte den Fleischbaron überhaupt nicht. Für ihn zählte nur das Geld und sein maximaler Gewinn. Hier muss jedoch auch die Rolle der Laschet-Regierung genau beleuchtet werden. Sie hat für Tönnies Sonderregelungen geduldet und unterstützt.“
Nach der heutigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher, und Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Zu den ausbleibenden Impulsen für NRW
„Die Landesregierung legt weiter die Hände in den Schoß. Statt mit Ideen um die Arbeitsplätze im Land zu kämpfen, beschränkt sie sich weitgehend auf die Umsetzung und Ergänzung von Bundesmaßnahmen. Die SPD-Fraktion im Landtag hatte vorgeschlagen, mit eigenen Impulsen gegen das Ausbluten der Innenstädte aktiv zu werden und geraden den akut von Einschränkungen betroffenen Branchen wie Schaustellern, Gastronomie und Veranstaltern neue Perspektiven zu geben. Dass CDU und FDP alle Vorschläge zur konkreten Unterstützung in der Krise trotz der Möglichkeiten des NRW-Rettungsschirms abgelehnt haben, ist ein politischer Offenbarungseid. Angesichts der schlimmsten Wirtschaftskrise der Landesgeschichte erscheint sie handlungsunfähig.“
Eine neue Studie beleuchtet soziale Ungleichheiten in der Krise. Katja Mast fordert nach Kurzarbeitergeld, Kinderbonus und Grundrente die Auseinandersetzung mit weiteren Instrumenten für mehr Gerechtigkeit.
„Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Corona-Krise zeigt, dass ein handlungsfähiger Sozialstaat den Menschen Halt geben kann. Der Anteil der Menschen ist gestiegen, die die Folgen der Krise im eigenen Portemonnaie spüren. Zugleich ist aber die Quote der Menschen gesunken, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft oder ihren Job machen. Die Studie stellt auch dar, dass vor allem die Menschen mit niedrigen Einkommen Einbußen haben.
Hier zeigt sich, dass wir mit Kurzarbeitergeld und Kinderbonus die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Auch die gerade beschlossene Grundrente sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen werden von ihr profitieren. Das 130-Milliarden-Euro Konjunkturpaket ist die richtige Antwort auf die Krise. Damit bringen wir die gesamte Wirtschaft in Schwung, investieren in die Zukunft und stärken Familien und Alleinerziehende in Deutschland.
Damit sich die soziale Ungleichheit in der Krise nicht weiter verschärft, müssen wir uns damit auseinandersetzen, welche Lehren wir aus der Corona-Pandemie ziehen.“
Innenminister Reul hat heute eine „Corona-Zwischenbilanz“ vorgestellt und mitgeteilt, dass es seit Beginn der Pandemie Anfang März in Nordrhein-Westfalen einen Rückgang der Straftaten geben soll.
Dazu sagt Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Die heute vorgestellten Zahlen des Innenministers ergeben kein vollständiges Bild zur inneren Sicherheit und Kriminalitätswirklichkeit im Land. Zwar ist der verkündete Rückgang von zahlreichen Delikten während der Corona-Pandemie grundsätzlich erfreulich, beschreibt allerdings leider nur einen Teilbereich der Gesamtentwicklung. Durch die Schutzmaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens waren sichtbare Rückgänge in den Bereichen der Straßen- und Gewaltkriminalität sowie der Wohnungseinbruchskriminalität zu erwarten. Statistik gibt nämlich keine Auskunft zum wahrscheinlich großen Dunkelfeld bei der Kriminalitätsentwicklung. Hier sind möglicherweise sogar “Corona-bedingte” Zuwächse zu erwarten.
In vielen Bereichen zur Kriminalitätsentwicklung fehlt aktuell verlässliches Zahlen- und Datenmaterial sowie belastbare Erkenntnisse. Aus diesen Gründen hat die SPD-Landtagsfraktion im Mai 2020 einen Antrag zur regelmäßigen Erstellung eines Periodischen Sicherheitsberichts in den Landtag eingebracht. Im Gegensatz zur Darstellung von Teilaspekten in der aktuellen Kriminalstatistik könnten durch einen solchen Bericht sämtliche Erkenntnisse, die die innere Sicherheit betreffen, analysiert und für eine vorausschauende und zielgerichtete Kriminalpolitik genutzt werden.“
Bundesinnenminister Seehofer und BfV-Präsident Haldenwang haben den Verfassungsschutzbericht 2019 vorgelegt. Fraktionsvize Dirk Wiese fasst die zentralen Forderungen der Fraktion diesbezüglich zusammen.
„Der Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland. Dies macht der neue Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 deutlich, der heute von Bundesinnenminister Seehofer und BfV-Präsident Haldenwang vorgestellt wurde.
Mit mehr als 32.000 Personen ist das Potenzial im Rechtsextremismus so groß wie niemals zuvor. Rund 13.000 davon sind gewaltorientiert. Hier ist höchster Handlungsbedarf geboten. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft und muss entschieden gegen jegliche Form des Rechtsextremismus vorgehen.
Vor allem die Mobilisierung der rechtsextremen Szene im Internet führt zu gewaltbereitem Hass und Enthemmung. Deshalb war es wichtig, dass wir die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Gleichzeitig gilt es, die Prävention noch fester in den Blick zu nehmen und die politische Bildung zu stärken.
Die Einrichtung einer Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst unterstützen wir ausdrücklich. Horst Seehofer sollte zudem seine Position überdenken und die Studie zum Racial Profiling bei der Polizei durchführen, insbesondere im Interesse der ganz überwiegenden Mehrheit der Polizisten, die auf festem Boden unserer Demokratie steht. Diese Studie könnte zu einer Versachlichung der Debatte führen, die Polizei vor Vorurteilen in Schutz nehmen und Handlungsbedarf über den Einzelfall hinaus aufzeigen.
Besorgniserregend zudem ist die Steigerung linksextremistischer Straftaten um rund 40 Prozent. Auch das weiterhin hohe Niveau des Personenpotentials beim islamischen Extremismus gibt großen Anlass zur Sorge.
Die deutliche Steigerung der Anzahl brutaler Gewaltdelikte dürfen wir nicht hinnehmen. Wir brauchen ein Höchstmaß an Engagement bei der Bekämpfung von Extremismus. Es ist richtig, die Kompetenzen für das Bundesamt für Verfassungsschutz zu erweitern, um Bedrohungen, zum Beispiel mit der Quellen-Telekommunikation, noch wirksamer aufklären zu können.“