Durch die Entscheidung von Ministerpräsident Reiner Haseloff den Staatsvertrag zur Anhebung des Rundfunkbeitrags nicht auf die Tagesordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt zu setzen, kann der Rundfunkstaatsvertrag samt der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit auch nach dem 1. Januar 2021 unverändert bei 17,50 Euro.
Dazu erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das populistische Gebaren der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und die damit einhergehende Absage von Ministerpräsident Haseloff an die Erhöhung des Rundfunkbeitrags erinnern an ein Stück aus dem Tollhaus. Durch den Rückzug von Haseloff vermeidet die CDU, gemeinsame Sache mit der AfD zu machen. Auf der Strecke bleibt dabei der Rundfunkstaatsvertrag. Die Beitragserhöhung, zu der alle anderen Länder bereits ihre Zustimmung erteilt oder signalisiert hatten, ist damit gestoppt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Dass es so weit kommen konnte, ist nicht nur ein Versagen der Bundes-CDU, sondern auch ihres stellvertretenden Parteivorsitzenden Armin Laschet. Auch in seiner Funktion als Medienminister und Ministerpräsident des größten Bundeslandes hätte er sich öffentlich viel stärker für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und die moderate Beitragserhöhung einsetzen müssen. Auch hier gilt: Wer schweigt, sagt nicht nichts.“
Der Europäische Gerichtshof hat heute Klagen der polnischen und der ungarischen Regierungen gegen die revidierte Entsenderichtlinie abgelehnt.
Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß von den Richterinnen und Richtern des EuGH: Die Verbesserung der europäischen Entsenderichtlinie von 2018 entspricht den EU-Verträgen. Der Gerichtshof stärkt damit eines der wichtigsten europäischen Sozialgesetze der vergangenen Legislaturperiode und so den Arbeitnehmerschutz. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zeitweise in einem anderen EU-Land arbeiten, müssen dort zu gleichen Bedingungen entlohnt werden wie Einheimische, wenn sie länger dort tätig sind. Das war eine der wichtigsten Änderungen der Reform. Auch Kosten für Reisen, Unterbringung und Verpflegung entsandter Kräfte dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.
Dass entsandte Beschäftigte bisher oft schamlos ausgebeutet werden, muss endlich aufhören. Die Reform der Entsenderichtlinie schützt nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern außerdem bestehende Tarifstandards – auch in Deutschland – und somit Unternehmen vor unlauterem Dumping-Wettbewerb. Das ist ein großer Schritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für das Prinzip ‘gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘. Wichtig ist zudem, dass die EU-Mitgliedstaaten ausreichend Mittel für Personal bereitstellen, um diese Regeln für Beschäftigte auch kontrollieren zu können. Zudem dürfen die sinnvollen Vorgaben der Entsenderichtlinie nun nicht von verwaschenen Gesetzen zur Sozialversicherung unterminiert werden.”
Bei einer Entsendung gilt nach den neuen Regeln 12 oder 18 Monate das Arbeitsrechts des Heimatstaates, danach greift das Arbeitsrecht des Beschäftigungslandes. Betroffen sind nach Daten der EU-Kommission mehr als zwei Millionen mobile Beschäftigte in Europa.
Einem Bericht der dpa zufolge sollen Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb Gruppentrennungen freiwillig vornehmen können. Das gehe aus einem Papier hervor, das Familienminister Joachim Stamp heute vorstellen will. Demnach soll es dabei allerdings keine landesrechtlichen Vorgaben geben.
Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Leider lässt die Landesregierung mit dieser Entscheidung auch die Kitas in unserem Land allein im Regen stehen. Landeseinheitliche Vorgaben waren der Wunsch der Fachwelt und wären für alle Beteiligten besser zu handhaben gewesen. So aber muss nun jede Kita selbst Wege finden, wie sie mit dieser herausfordernden Situation umgeht. Das wird zu einem unüberschaubaren Flickenteppich führen. Zum Leidwesen der Kinder, der Eltern und der jeweiligen Träger und Kita-Leitungen. Herr Stamp hätte es ihnen leichter machen können. Aber er wollte die Verantwortung lieber abschieben und lässt die absehbaren Konflikte lieber auf dem Rücken der Kita-Leitungen austragen.
Nicht einmal für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 soll es eine Landesregelung geben. Das zeigt: Es geht nicht um die bestmögliche Lösung, es geht um Gesichtswahrung des Ministers.
Vorschläge und Modelle für die Trennung von Kita-Gruppen liegen seit Wochen auf dem Tisch. Im November mussten mindestens 665 Kitas zeitweise komplett vom Netz gehen. Wie viele Komplettschließungen hätten verhindert werden können, wenn der Minister bereit gewesen wäre, zu handeln? Diese Hängepartie wird nun verlängert. Mit der Folge, dass mehr Kinder als nötig in der Corona-Quarantäne landen werden.“
Mit dem Bundeshaushalt 2021 stellt die Koalition erheblich mehr Geld für zukunftsfähige Arbeitsplätze, verbesserte Wirtschaftshilfen und die Förderung strukturschwacher Regionen zur Verfügung.
Thomas Jurk, zuständiger Berichterstatter;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:
“Insgesamt schaffen wir mit dem Haushalt ein wirksames System der Corona-Hilfen. Dass es wirkt zeigt die Wirtschaftsleistung, die sich auch im internationalen Vergleich besser entwickelt, als anfangs erwartet. Und auch die nach wie vor geringe Arbeitslosenzahl ist dafür ein Indiz.
Wir lassen Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, wenn sie besonders stark von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung betroffen sind. Deshalb wurden die Mittel für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) und die Überbrückungshilfe III ab Januar 2021 weiter aufgestockt. Im Bundeshaushalt stehen dafür nun 39,5 Milliarden Euro bereit. Dabei geht es nicht nur um eine schlichte Verlängerung der Unterstützung des Bundes bis Ende Juni 2021, sondern zugleich um eine deutliche Ausweitung und Verbesserung dieser direkt wirkenden Hilfen für Unternehmen und Selbständige, beispielsweise mit der Neustarthilfe für Soloselbständige. Dies ist ein wichtiges Signal an alle Betroffenen.
Wir nehmen daneben Geld in die Hand für zukunftsfähige Arbeitsplätze und Innovationen. Deshalb investieren wir kräftig in die Zukunft wichtiger Industriebranchen: Bei den Fahrzeugherstellern und den Zulieferern, der Bahnindustrie und den Flugzeugbauern, der maritimen Wirtschaft sowie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierfür sollen im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums im nächsten Jahr über eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstehen.
Wir nehmen zudem Geld in die Hand für die strukturschwachen Regionen unseres Landes. So wird der Ansatz für das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) um 74 Millionen Euro auf 620 Millionen Euro erhöht und festgelegt, dass künftig 55 Prozent der Mittel in strukturschwache Regionen fließen. Damit liegt die Förderintensität hier rund 90 Prozent über der Förderintensität anderer Regionen. Bei einem weiteren wichtigen Förderprogramm des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, dem Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand (“Digital Jetzt”), stehen im nächsten Jahr zusätzlich 71 Millionen Euro und damit insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde der Bundeswettbewerb “Zukunft Region” mit zunächst rund 4,4 Millionen Euro im Haushalt verankert. Wir setzen so gezielte Impulse zur stärkeren Förderung strukturschwacher Regionen und stellen sicher, dass ein überproportionaler Anteil von Fördermitteln tatsächlich dort ankommt.”
Am Donnerstag und Freitag beraten die EU-Staats- und Regierungschefs über das weitere Vorgehen im EU-Haushaltsstreit.
Budapest und Warschau blockieren wegen dem verschärften Rechtsstaatlichkeitsmechanismus den EU-Haushalt für die kommenden 7 Jahre und das europäische Wiederaufbauprogramm zur Überwindung der Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie. Gibt es keine Einigung, dann steht der EU ab Januar nur ein Nothaushalt zu Verfügung und vielen Programmen fehlt die Rechtsgrundlage.
Der stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete, Achim Post, forderte im Interview mit der DPA, ein entschiedenes Vorgehen der Bundeskanzlerin gegenüber Ungarn und Polen:
„Politische Erpressung darf sich in der EU nicht lohnen, deshalb erwarte ich, dass auch Bundeskanzlerin Merkel hier nicht herumlaviert, sondern einen klaren Kurs für Europas Werte und für Solidarität in der Krise fährt.
Die rechten Regierungen in Ungarn und Polen müssen wissen, dass die Zeit für politische Spielchen vorbei ist. Europas Handlungsfähigkeit in der Krise darf nicht dadurch gefährdet werden, dass zwei Länder ihr egoistisches Interesse an laxer Rechtsstaatlichkeit über das europäische Gemeinwohl stellen. Polen und Ungarn müssen endlich einlenken und ihre Bereitschaft für Gespräche für eine vernünftige Lösung erklären.“
Mit Blick auf den Gipfel machte Post deutlich, dass die EU-Staats- und Regierungschefs einen Plan B auf die Schiene setzen müssen, wenn Ungarn und Polen ihre Blockade weiter aufrechterhalten. “Und das heißt auch, dass der Wiederaufbaufonds notfalls ohne Polen und Ungarn auf die Beine gestellt wird“, so Post.
Durch die Schließungen der Gaststätten und Bars sind auch viele kleine familiengeführte Brauereien indirekt vom Teil-Lockdown betroffen.
Während die großen Brauereien kaum Umsatz mit Fassbier machen und ihren Fokus auf Flaschenbier legen, sieht das bei den kleinen Brauereien genau andersrum aus. Durch den fehlenden Absatz beim Fassbier fällt eine wichtige Einnahmequelle für die kleinen Brauereien weg.
Im Interview mit der Neuen Westfälischen (Ausgabe vom 07.12.2020) fordert der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, finanzielle Unterstützungen für familiengeführte Brauereien in der Corona-Pandemie.
SPD-Chef legt mit Vorsitzendem von Polens Sozialdemokratie einen Kranz am Warschauer Denkmal der Helden des Ghettos nieder.
Eine Geste, die bis heute unvergessen ist: Vor 50 Jahren setzte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt mit seinem Kniefall in Warschau ein historisches Zeichen als Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis und für Versöhnung zwischen West und Ost. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans erinnert am (heutigen) Samstag in der polnischen Hauptstadt an den Mut Willy Brandts mitten im Kalten Krieg: „Er hat mit seiner Geste und mit seiner Haltung eine der wichtigsten Säulen für die europäische Verständigung und für die Stabilität des Friedens gebaut.” Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der polnischen Sozialdemokratie (SLD), Włodzimierz Czarzasty, legt er einen Kranz am „Denkmal der Helden des Ghettos“ nieder.
“Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn sein”, sagte Walter-Borjans – und verwies damit auch auf den Text der Schleife des Kranzes. Er betonte, Willy Brandt habe den Weg geebnet für die Aussöhnung unter Nachbarn, für die spätere Wiedervereinigung Deutschlands und für das Zusammenwachsen Europas. Czarzasty sagte: „Es gibt wichtige Anlässe, wo man an wichtige Momente der Geschichte erinnern muss.” Willy Brandt habe „durch seine Geste die Opfer gewürdigt, die jüdischen Opfer und auch die polnischen Opfer.” Beide betonten die gemeinsame Verantwortung für Europa und seine freiheitlichen Werte für die zukünftigen Generationen zu bewahren und zu stärken.
Mit dem Jahressteuergesetz sollte eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen vorgenommen werden. Dies ist an CDU und CSU gescheitert. Trotzdem bringt das Jahressteuergesetz ein ganzes Bündel wichtiger Verbesserungen im Bereich der Gemeinnützigkeit.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:
„Gemeinnützige Organisationen sollen sich in politische Entscheidungsprozesse für ihre Zielsetzungen einbringen können. Viele Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft sind nach dem Urteil zu attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzte sich deshalb im Jahressteuergesetz dafür ein, dass sich gemeinnützige Organisationen für ihre satzungsmäßigen Zweck politisch betätigen können, ohne ihre Steuerbegünstigung zu gefährden.
Diese gesetzliche Klarstellung der bisher lediglich in Verwaltungsvorschriften geregelten Rechtslage war mit der CDU und CSU jedoch nicht machbar. Es ist für uns völlig unverständlich, weshalb unser Koalitionspartner in dieser Frage zu keinerlei Kompromissen bereit war. Gerade in Zeiten, in denen wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft brauchen, ist Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen unverzichtbar.
Das Jahressteuergesetz enthält viele wichtige und notwendige Verbesserungen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Wir entlasten ehrenamtlich Tätige durch eine Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro.
Für Vereine führen wir eine ganze Reihe von Vereinfachungen ein. Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung heben wir von 200 Euro auf 300 Euro an. Wir streichen die starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung werden für kleine steuerbegünstigte Körperschaften. Die Freigrenze, bis zu der gemeinnützige Vereine Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerfrei erzielen können, erhöhen wir von 35 000 Euro auf 45 000 Euro.
Das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecke erweitern wir unter anderem um „Klimaschutz“, „Freifunk“. Künftig können auch Zweckbetriebe zur Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen eingerichtet werden.
Wir unternehmen wichtige Schritte zu einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu führen wir ein Zuwendungsempfängerregisters ein, so dass in Zukunft Bürgerinnen und Bürger rechtssicher und transparent nachprüfen können, welche Organisationen als gemeinnützig anerkannt sind. Künftig sind Holdingstrukturen auch im so genannten Dritten Sektor möglich.“