Nach einer repräsentativen Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) unter Schulleiterinnen und Schulleitern, die heute vorgestellt wurde, hat die Gewalt in Form von Mobbing, Bedrohungen und auch körperlichen Angriffen an unseren Schulen signifikant zugenommen und wird zunehmend zu einem Problem für den Schulalltag.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es ist erschreckend, dass 60 Prozent der befragten Schulleitungen angeben, dass die psychische und körperliche Gewalt an unseren Schulen in den letzten Jahren spürbar zugenommen hat. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern beeinträchtig auch empfindlich und nachhaltig das Lernklima an unseren Schulen.
Angst und Unsicherheit dürfen nicht Bestandteil des Schulalltags werden. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, die wachsende Gewalt an unseren Schulen ernst zu nehmen und Konzepte und Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln. Zudem müssen die Hilfsangebote für die Opfer von Gewalterfahrungen ausgebaut werden.
Die Schulen müssen insgesamt verstärkt für das Thema sensibilisiert werden. Sie brauchen dabei aber die politische Unterstützung der Landesregierung, etwa durch mehr Schulsozialarbeit und schulpsychologischer Beratung. Tatsächlich aber ist der Alltag an Schulen zunehmend von Stress geprägt. Für den Umgang mit den vielfältigen sozialen und emotionalen Herausforderungen gibt es nicht genug Freiraum. Insofern ist die zunehmende Gewalt auch Ausdruck zunehmender Überforderungen im System Schule. Daher plädieren wir seit Jahren für ein Update dieses System, in dem Schulleitungen und Lehrkräfte wieder mehr Eigenverantwortung brauchen, um auf die vielfältigen Situationen angemessen reagieren zu können. Zur Wahrheit gehört aber: Schule und Bildung haben bei dieser Landesregierung keinerlei Priorität, auch wenn sie uns das immer wieder weismachen will. Die Zahlen und Fakten sprechen eine ganz andere Sprache.“
Bei seiner Jahresauftakt-Pressekonferenz hat Ministerpräsident Wüst versucht, die Wahlkampfaussagen von CDU-Parteichef Friedrich Merz u.a. für ein Einreiseverbot für Menschen ohne Papiere zu rechtfertigen, ohne sich zu ihrer Umsetzbarkeit zu verhalten.
Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das war heute ein Wahlkampfauftritt im Deckmäntelchen des Ministerpräsidenten. Obwohl Hendrik Wüst ganz genau weiß, dass die Pläne seines CDU-Chefs gegen europäisches und internationales Recht verstoßen, hat er eine klare Position zu den konkreten Vorschlägen von Friedrich Merz vermieden. Stattdessen hat er fortlaufend versucht, von den Details des 5-Punkte-Plans abzulenken und sie mit Blick auf die Situation an den europäischen Außengrenzen zu rechtfertigen. Er war damit ganz der Wahlkämpfer, der an den Fakten vorbeiredet – nur um die Kampagne seiner Partei zu unterstützen, die auch Maßnahmen fernab geltenden nationalen Rechts verspricht. Von einem Ministerpräsidenten müssen wir aber mehr Verantwortung erwarten dürfen.
Dazu hätte auch gehört, sich heute von dem Merz-Plan zu distanzieren, den 5-Punkte-Plan kommende Woche in den Bundestag einzubringen und dabei auch die Unterstützung der AfD in Kauf zu nehmen. Die Reden des Ministerpräsidenten im Landtag gegen die AfD werden so nur zu leeren Worthülsen.
Hinzu kommt noch ein weiterer Aspekt, der bei der aktuellen Debatte unter den Tisch gekehrt wird. Nämlich, dass es auch diese schwarz-grüne Koalition ist, die durch ihre Kürzungen im Sozialbereich die psychosoziale Beratung und die psychosozialen Zentren erheblich schwächt. Die Kommunen werden beim Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik von ihr fortlaufend im Stich gelassen. Wer über Lösungsvorschläge in der Migration redet, darf auch das nicht verschweigen.
Dasselbe gilt auch dafür, dass es nicht das Dublin-System, sondern die Dysfunktionalität dieser Landesregierung war, die die Abschiebung des mutmaßlichen Attentäters vom 23. August 2024 verhindert hat. Welche konkreten Versäumnisse hierzu geführt haben, will zurzeit ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) herausfinden. Die Arbeit des PUA wird aber bisher von CDU und Grünen auf allen möglichen Ebenen blockiert. Auch das scheint Teil der permanenten Ablenkungsstrategie zu sein.“
Nach der Gewalttat mit zwei Toten in Aschaffenburg hat NRW-Innenminister Herbert Reul im Interview mit dem WDR eine Debatte über Datenschutz und Sicherheitskompetenzen der Behörden eingefordert.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir sind alle immer noch schwer geschockt von dieser furchtbaren Tat in Aschaffenburg. Dass bei dem Messerangriff ein Kleinkind getötet wurde, berührt uns alle zutiefst. Wir müssen und werden die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen. Die Äußerungen von Minister Reul in diesem Zusammenhang und seine Forderung nach einer Datenschutz-Debatte lenken aber vom Kernproblem ab. Denn das besteht nicht im Datenschutz, sondern darin, dass es den verantwortlichen Behörden zu häufig nicht gelingt, ausreisepflichtige Personen außer Landes zu schaffen. Genau wie der Attentäter von Solingen hätte auch der Täter von Aschaffenburg gar nicht mehr in unserem Land sein dürfen. Für Abschiebungen sind die Länder zuständig und sowohl in NRW als auch jetzt in Bayern haben sich Vollzugsdefizite offenbart. Genau hier muss jetzt angesetzt werden. In NRW ist das leider nicht geschehen. Bemerkenswert ist, dass sich Minister Reul in seinem Interview offensichtlich von den aktuellen Vorschlägen des CDU-Parteichefs und Kanzlerkandidaten Friedrich Merz zur Grenzkontrolle distanziert, indem er sagt, er selbst sei für eine europäische und parteiübergreifende Lösung. Hier offenbart sich die ganze Ratlosigkeit und Kakophonie in der Union.“
Im Anschluss an die heutige Sitzung des Landtagsausschusses für Kinder, Jugend und Familie erklärt Nina Andrieshen, Abgeordnete der SPD-Fraktion im Landtag NRW, zur Aussprache zum Bericht der Landesregierung zur Lage der Jugendämter:
„Wir werden nicht helfen können, die Probleme in den Jugendämtern zu lösen, wenn uns die Landesregierung nicht endlich konkrete Zahlen zur personellen Situation und zur Belastung der Beschäftigten liefert. Ohne konkretes Steuerungswissen können weder Landesregierung noch Landtag ihre Arbeit im Sinne der Kinder und der Beschäftigten leisten. Dabei darf die Landesregierung nicht nur an der Oberfläche kratzen, sondern muss endlich auch in die Tiefe gehen. Denn nur weil ein Gesetz Stellen vorschreibt, bedeutet es nicht, dass diese auch besetzt werden können. Dafür benötigen wir endlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Jugendämtern, eine Möglichkeit der rechtlich geregelten Absicherung im Sinne einer Aufsicht für die Akteure, sowie eine Konstruktion, um Fälle pro bearbeitende Person sinnvoll aufzuteilen. Weder dürfen Kinder durch ein Raster fallen, noch Fallbearbeitende unter ihrer Arbeit zusammenbrechen.“
Laut einem Bericht des WDR kritisieren die kommunalen Spitzenverbände das Gutachten, das die entscheidende Grundlage für die neue Mieterschutzverordnung des Landes ist, scharf. Sie wurden nicht in den Prozess der Gutachtenerstellung zur Gebietskulisse einbezogen und die Berechnungen in dem Gutachten fußen auf eindeutig veraltete Daten.
Hierzu erklärt Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW:
„Wer weiß besser, wie es ums Wohnen vor Ort bestellt ist, als die Städte und Gemeinden? Und die hat Ministerin Scharrenbach beim Gutachten für die neue Mieterschutzregelung nicht einmal eingebunden. Es ist gut möglich, dass die Ministerin die Kommunen gar nicht einbinden wollte, weil sie schlichtweg überhaupt kein Interesse an einem wirksamen Mieterschutz hat. Sie hat sich schließlich bis jetzt immer vehement gegen eine Ausweitung der Regelungen auf mehr Kommunen gewehrt. Hinzu kommt aber noch ein weiterer Aspekt: Offenbar baut das Gutachten auf einer veralteten Datenlage auf. Das lässt das Gutachten wiederum in ganz neuem Licht erscheinen. Wer weiß, wie viele weitere Kommunen unter die Mietpreisbremse richtigerweise fallen, wenn aktuelle Daten verwendet werden?
Die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante neue Mieterschutzverordnung ist jedenfalls auf Sand gebaut. Auch hier teilen wir die Kritik der kommunalen Spitzenverbände. Denn auf diese weit in die Zukunft reichende Verordnung blicken über 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Hier mit uralten Zahlen zu arbeiten, ist mehr als ein handwerklicher Fehler. Das Gutachten ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.“
Gegenüber der „Rheinischen Post“ gab das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass zum aktuellen Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem neuen Krankenhausplan landesweit bereits 77 Klagen gegen die Feststellungsbescheide an die Krankenhäuser bei den Gerichten eingegangen sind.
Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es scheint vorbei zu sein mit der zur Schau gestellten Harmonie in der NRW-Krankenhauslandschaft. Bereits 77 Klagen wurden gegen die Feststellungsbescheide eingereicht. Bei rund 300 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zeigt diese Entwicklung, dass bei Laumanns Krankenhausplan von einem erfolgreichen Projekt keine Rede mehr sein kann. Mehrfach hatten wir auf zahlreiche handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Plans hingewiesen. Patientinnen und Patienten droht in Teilen eine schlechtere Versorgung, zum Beispiel in der Geburtshilfe oder bei der Versorgung von Herzerkrankten. Verschiedene Kliniken rechnen vor, wie die Umsetzung von Laumanns Krankenhausplan ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärft. Die einzigen Gewinner werden wohl die Großkanzleien sein.“
Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.
„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“
Achim Post und Jochen Ott kommentieren die Aussagen von Hendrik Wüst über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Altschuldenlösung
Zu den Meldungen über Aussagen von Ministerpräsident Hendrik Wüst, wonach eine Lösung der kommunalen Altschuldenfrage vor der Bundestagswahl nicht realistisch sei, weil der Kanzler über keinen Haushalt mehr verfüge, erklären Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, und SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Jochen Ott:
Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine kommunale Altschuldenlösung könnte der historische Wendepunkt in der Geschichte überschuldeter Städte werden. Kein Bundesland würde davon so sehr profitieren wie Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden können zu Recht erwarten, dass sich ihr Ministerpräsident für sie und somit für eine Altschuldenlösung einsetzt.
Es wäre daher ein unfassbares Versagen, wenn die Altschuldenlösung am fachlichen Wissen von Hendrik Wüst scheitern würde – darauf lassen seine Aussagen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung schließen. Die Übernahme von kommunalen Altschulden ist eine sogenannte finanzielle Transaktion und fällt damit nicht unter die strengen Vorgaben der Schuldenbremse. Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes wären also nicht notwendig, um diese einmalige Chance für überschuldete Kommunen zu realisieren. Lediglich die Tilgung der laufenden Zinsen fällt unter die Finanzierungsvorgaben der Schuldenbremse. Nach Beschluss der vorgelegten Grundgesetzänderung könnte die Umsetzung der Altschuldenübernahme gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden. Insofern steht der Lösung der Altschuldenfrage kein sachlicher Grund im Wege.“