In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hat die Landesregierung eingeräumt, dass es in elf von 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen nach dem neuen Krankenhausplan nicht allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein wird, innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen.
Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Da hilft kein Schönreden mehr. Im ländlichen Raum ist Minister Laumanns Krankenhausplan in Teilen gescheitert. In elf von 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen Manche sind Menschen von der Krankenhausversorgung regelrecht abgehängt. Die Landesregierung verfehlt beim Krankenhausplan in weiten Teilen NRWs ihre eigenen Ziele. Eigentlich sollte fast überall im Land es möglich sein, innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Gesundheitsminister Laumann ist gut beraten, hier schnell nachzubessern. Der Zugang zu guter Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen im Land gelten. Korrekturen sind auch bei den sich abzeichnenden Lücken bei der Geburtshilfe und bei der Behandlung von Schlaganfällen angezeigt. Bei Letzterem sind die Kreise im Münsterland sowie im Sieger- und Sauerland besonders betroffen.“
Liebe Freundinnen und Freunde aus der CDU,
lieber Oliver Vogt als Kreisvorsitzender,
der 29. und 31. Januar mit den Ereignissen im Bundestag sind ein tiefer Einschnitt in die Geschichte der Bundesrepublik. Und auch ein tiefer Einschnitt in das Verhältnis zwischen SPD und CDU als die beiden großen Volksparteien, die in Bund, Land und auch bei uns vor Ort im Mühlenkreis und seinen Kommunen ganz besonders gemeinsam Verantwortung für ein demokratisches Miteinander übernehmen.
Am 8. Februar findet in Minden eine große, schon seit Monaten geplante Kundgebung für die Demokratie statt. Derzeit fällt mir die Vorstellung schwer, dass wir dort Seite an Seite stehen.
Seit fast 20 Jahren bin ich an der Organisation breiter gesellschaftlicher Bündnisse für die Demokratie und gegen ihre Feinde beteiligt. 2006 standen wir gemeinsam gegen die Neonazi-Demonstrationen auf der Straße, 2011 nach der Aufdeckung der NSU-Morde, 2016 gegen die Gewalt an Geflüchteten, 2020 nach dem Anschlag von Hanau und der Aufdeckung einer rechten Terrorgruppe in Minden und Porta Westfalica, 2022 gegen die gesellschaftliche Spaltung durch die Coronaleugner und 2024 gegen die Pläne der AfD zur „Remigration“.
Ich habe mich im Vorfeld aller Veranstaltungen, an deren Planung ich beteiligt war, für breite gesellschaftliche Bündnisse eingesetzt. Mir war es immer wichtig, dass diese Kundgebungen nicht zu einer einseitigen parteipolitischen Aktion werden, sondern dass wir als demokratische Parteien gemeinsam für unsere Demokratie einstehen.
Bei der Kundgebung am kommenden Samstag habe ich das erste Mal in all den Jahren massive Bauchschmerzen, an eurer Seite zu stehen.
Dass die CDU unter Friedrich Merz nicht durch einen Unfall, sondern mit vollem Plan zweimal versucht hat, Beschlüsse im Bundestag gemeinsam mit einer faschistischen Partei herbeizuführen – einmal erfolgreich und einmal am Widerstand aus den eigenen Reihen gescheitert – ist ein Tabubruch des demokratischen Umgangs miteinander.
Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.
Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt."
Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.
Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.
„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.
Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“
Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.
Verena Hubertz:
„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.
Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“
Nachdem das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur kommunalen Altschuldenproblematik beschlossen hat, erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
»Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Grundgesetzänderung, die eine Altschuldenlösung ermöglicht, hat die Bundesregierung überschuldeten Städten und Gemeinden eine historische Chance eröffnet. Diese gilt es nun gemeinsam zu nutzen. Nie war der Weg für eine Altschuldenlösung so greifbar wie nach dem heutigen Beschluss. Der Ball liegt nun bei der Union, den Weg für die Beratung im Bundestag und einen Beschluss noch vor der Bundestagswahl zu ermöglichen. Bei diesem so wichtigen Thema für die Zukunft unserer Gemeinden müssen wir zusammenarbeiten. Nicht zuletzt die Öffnung der Ehe für alle hat gezeigt, dass so etwas kurz vor einer Bundestagswahl möglich ist.«