– ca. 8.000 Beschäftigte im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe könnte geholfen werden –
„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen “ fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen. Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter.“
Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen. Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 € schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 € besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen. „Allein im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe kämen circa 8.000 Beschäftigte in den Genuss dieser Regelung.“
Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauern erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben. Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das bezahlen könnten.
Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. „Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen“, fordert Peter Bernard, AfA-Vorsitzender im Kreis Minden-Lübbecke. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden.
Rahe: „Feuerwehrleute nicht gegeneinander ausspielen“
Feuerwehrleute sind bei jedem Einsatz einem Corona-Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Alleine durch das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug gibt es eine enorme Kontaktintensität untereinander. Zudem kommt es bei Einsätzen immer zu ungeplanten und kritischen Kontakten, auch während der Rettung von Personen, die aktuell unter Quarantäne stehen oder sogar infiziert sind.
Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete, Ernst-Wilhelm Rahe, wurde von den Feuerwehren angesprochen und um Unterstützung gebeten.
Das Bundesverfassungsgericht stoppt wegen einer Verfassungsbeschwerde vorläufig das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027.
Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
“Der wirtschaftliche und politische Schaden, den Wiedergänger Bernd Lucke mit seinem Eilantrag gegen das Aufbauprogramm anrichten kann, ist enorm. Die verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages macht das Störmanöver aber zur Farce. Denn der Bundestag hat den Beschluss über neue europäische Eigenmittel am Donnerstag mit einer so eindeutigen Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass sie das Bundesverfassungsgericht nicht ignorieren kann. Dieses Ja kann die Zusammenarbeit in Europa vertiefen und stärken. Es ist bedauerlich, dass einem vor vielen Jahren respektablen Ökonomen derart der wirtschaftliche Weitblick und die Einsicht über die eigene Isolierung fehlt.
Bereits am Mittwoch hatte das EU-Parlament seine Zustimmung zur Umsetzung gegeben. In den kommenden Wochen werden auch die letzten EU-Mitgliedstaaten ihren Ratifizierungsprozess abschließen. Damit hätte der Wiederaufbaufonds den Wumms, den er braucht, um den Neustart Europas zu finanzieren.”
Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik.
Achim Post:
„Mit der Annahme des EU-Eigenmittelbeschlusses nimmt das größte und wichtigste Investitions- und Zukunftsprogramm der EU eine wichtige weitere Hürde.
Mit dem maßgeblich von Olaf Scholz und seinem französischem Amtskollegen Le Maire entwickelten EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ schmiedet Europa ein Bündnis des Zusammenhalts in der Krise, das zugleich einen starken Zukunftsimpuls gibt. Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik.
Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass aus diesem zunächst auf die Krise bezogenen Fortschritt ein dauerhafter Integrationsfortschritt wird – in Form einer echten europäischen Fiskal-Union.
Bei allen Herausforderungen und teils auch Schwierigkeiten in der europäischen Zusammenarbeit: Die Krise zeigt uns sehr deutlich, dass wir uns als Europäer nur gemeinsam eine gute Zukunft erarbeiten können.“
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die Sitzung des Plenums am Freitag (26.03.2021) einen Antrag zur Entwicklung von Öffnungsszenarien für außerschulische Lern- und Begegnungsorte vorgelegt. So sollen unter entsprechenden Hygienekonzepten der Pandemiebetrieb in außerschulischen Lernorten ermöglicht werden.
Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion:
„Diese Landesregierung muss endlich zwei Dinge anerkennen: Erstens, dass dieses Schuljahr kein normales Schuljahr ist – für niemanden. Zweitens, dass eine Definition von Bildung, die nur auf die formale Bildung in Kitas oder Schulen abzielt, viel zu kurz greift. Außerschulische Lernorte sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Hier können Lerninhalte und das Lernen für Kinder und Jugendliche lebendig und durch die direkten Begegnung mit Fachkräften und anderen Kindern und Jugendlichen gestaltet werden.
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche in dieser für alle Beteiligten anstrengenden Zeit aus dem häuslichen Umfeld ausbrechen, Neues ausprobieren und auch einfach wieder etwas erleben können. Deswegen brauchen wir jetzt Öffnungsperspektiven für außerschulische Lernorte. An sie sind dieselben Maßstäbe zu richten wie an die Schulen. Dies muss jedoch durch Rahmenbedingungen getan werden, damit sie vor Ort konkret angepasst und umgesetzt werden können. Im Idealfall ergibt sich hieraus ein Konzept, welches außerschulische Lernorte als wirksames Instrument zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den nächsten Monaten und Jahren würdigt und einbezieht.
Wir erwarten von der Landesregierung, endlich ein transparentes Konzept vorzulegen, in dem formales und non-formales Lernen Hand in Hand gehen. Dieses Konzept muss unterschiedliche Infektionslagen berücksichtigen und eine Perspektive mindestens bis zu den Sommerferien bieten. Schon jetzt muss überlegt werden, wie wir das nächste Schuljahr gestalten.“
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Hinweis: Das Schulgesetz sieht in Paragraph 5 ausdrücklich eine Öffnung von Schule vor. Die dort erwähnten Personen und Einrichtungen ihres Umfelds sowie die Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, der Religionsgemeinschaften und weiterer Partner sind bewusst nicht klar definiert. Diese Offenheit bietet die rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit vom Stadttheater bis zur Tanzschule, vom Museum bis zur Jugendherberge oder von der Gedenkstätte bis zum Abenteuerspielplatz.
Morgen berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Mit dem Gesetz machen wir die Filmförderung unter den Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie für die nächsten zwei Jahre zukunftsfest. Die bestehende Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt endet am 31. Dezember 2021. Über eine einfache Verlängerung hinaus flexibilisieren wir die Förderung pandemiebedingt und verbessern die soziale Lage von Filmschaffenden. Zudem setzen wir Akzente in punkto mehr Diversität und Gendergerechtigkeit.
Familienminister Stamp appellierte an die Eltern, ihre Kinder im Februar 2021 nicht in die Kita zu geben. Der überwiegende Teil der Eltern sind aus Verantwortung diesem Appell nachgekommen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Erlass von Kita-Gebühren zu sprechen. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bereitschaft erklärt, die Hälfte der Kosten zu tragen. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Fraktion für die morgige Sitzung des Plenums gestellt.
Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Vertrauen ist ein wichtiges Gut in der Krise. Die Landesregierung droht es gerade zu verspielen. Doch auf einmal soll für Februar nicht mehr gelten, was im Januar noch gegolten hat: Der Erlass der Elternbeiträge in der Pandemie. Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, über eine Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und OGS im Februar zu verhandeln. Statt die Familien zu entlasten, werden sie weiter hingehalten. Und das, obwohl die große Mehrheit dem Appell von Familienminister Stamp gefolgt ist und die Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen hat.
Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen mit 44 Millionen Euro, auf denen das Land die Eltern und Kommunen alleine sitzen lässt. Die Hälfte davon müsste eigentlich das Land tragen, wenn es der eignen Linie treu bleiben würde.
Das unwürdige Spiel setzt sich im März fort. Wenn sich das Land noch an die Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr erinnern würde, müsste auch in diesem Monat eine Beitragssenkung erfolgen. Damals wurden auch bei reduzierten Betreuungszeiten die Kita-Gebühren reduziert. Logik oder eine klare Linie erkennt man beim Handeln von Minister Stamp leider nicht. Ein ‚Mal so, mal so‘ gibt den Familien keine Sicherheit in der Corona-Pandemie. Für uns ist klar: So lange die Pandemie zu eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten führt, sind Beiträge für Kita und OGS nicht zu rechtfertigen und müssen durch das Land erstattet werden.“
Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Rechtsstaatlichkeits-Prinzipien EU-Gelder einzubehalten. Die im vergangenen Jahr beschlossene sogenannte Haushaltskonditionalität, die dieses Vorgehen erlaubt, müsse endlich angewandt werden. Das unterstreichen die Abgeordneten in einer Resolution, die heute abgestimmt wird.
Katarina Barley, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Das Europaparlament setzt der Kommission ein Ultimatum: Wenn Ursula von der Leyen nicht bald gegen Rechtsstaatsünder vorgeht, wird das Parlament sie auf Untätigkeit verklagen.
An jedem Tag, den die EU-Kommission den Rechtsstaatsmechanismus nicht anwendet, bröckeln die Grundfesten der EU. An jedem Tag, den von der Leyen zögert, wandern EU-Gelder unwiederbringlich in korrupte Taschen, werden Richterinnen und Richter bis in ihr Privatleben hinein verfolgt, verschwinden freie Medien. Anstatt endlich dagegen vorzugehen, beugt sich die EU-Kommission den Rechtsstaatssündern unter den Mitgliedsstaaten.
Das Europäische Parlament wird nicht zögern, den Europäischen Gerichtshof anzurufen und die Kommission damit zum Handeln zu bewegen.“