SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wir machen Filmförderung pandemiefest

Veröffentlicht am 25.03.2021 in Bundestagsfraktion

Morgen berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Mit dem Gesetz machen wir die Filmförderung unter den Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie für die nächsten zwei Jahre zukunftsfest. Die bestehende Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt endet am 31. Dezember 2021. Über eine einfache Verlängerung hinaus flexibilisieren wir die Förderung pandemiebedingt und verbessern die soziale Lage von Filmschaffenden. Zudem setzen wir Akzente in punkto mehr Diversität und Gendergerechtigkeit.

Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Auch aufgrund der Einschränkungen durch Corona befindet sich das Kino wohl in der schwersten Krise, seitdem die Bilder laufen lernten. Mit dem Filmförderungsgesetz sichern wir die Filmabgabe als dringend benötigtes Fundament der Filmwirtschaft und als Basis für das solidarische Prinzip. Da eine Prognose über die weitere Entwicklung im Filmgeschäft gegenwärtig schwer zu treffen ist, gilt die Abgabe wie alle anderen Maßnahmen des Gesetzes befristet auf zwei Jahre. Somit können wir möglichst flexibel auf die sich pandemiebedingt schnell ändernden Rahmenbedingungen eingehen. Darüber hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir im Filmförderungsgesetz die Bedingungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Sinne einer Parität verankern. Zudem sollen die Belange von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt und Menschen vor und hinter der Kamera durch faire Arbeitsbedingungen geschützt werden.

Aufgrund der Pandemie werden jetzt ausschließlich rechtlich und förderpolitisch zwingend erforderliche Änderungen vorgenommen, die etwa im Zusammenhang mit dem Brexit stehen, mehr Flexibilität im Verfahren erlauben oder höhere Abgaben für Pay-TV und Programmvermarkter festlegen. Die Verwendung der Fördermittel und die Handlungsspielräume der Filmförderungsanstalt werden pandemiebedingt erweitert. Die Filmförderungsanstalt kann so in Zukunft Ausnahmen gewähren – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.

Mit der Novelle stärken wir das solidarische Prinzip der Filmförderung, unterstützen weiterhin die Kinos als kulturelle Begegnungsorte und sichern den Filmstandort Deutschland.“

 

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