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Politik mit Herz

Familien entlasten: Hinhalte-Taktik bei Elternbeiträgen beenden

Veröffentlicht am 25.03.2021 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Familienminister Stamp appellierte an die Eltern, ihre Kinder im Februar 2021 nicht in die Kita zu geben. Der überwiegende Teil der Eltern sind aus Verantwortung diesem Appell nachgekommen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Erlass von Kita-Gebühren zu sprechen. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bereitschaft erklärt, die Hälfte der Kosten zu tragen. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Fraktion für die morgige Sitzung des Plenums gestellt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vertrauen ist ein wichtiges Gut in der Krise. Die Landesregierung droht es gerade zu verspielen. Doch auf einmal soll für Februar nicht mehr gelten, was im Januar noch gegolten hat: Der Erlass der Elternbeiträge in der Pandemie. Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, über eine Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und OGS im Februar zu verhandeln. Statt die Familien zu entlasten, werden sie weiter hingehalten. Und das, obwohl die große Mehrheit dem Appell von Familienminister Stamp gefolgt ist und die Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen hat.

Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen mit 44 Millionen Euro, auf denen das Land die Eltern und Kommunen alleine sitzen lässt. Die Hälfte davon müsste eigentlich das Land tragen, wenn es der eignen Linie treu bleiben würde.

Das unwürdige Spiel setzt sich im März fort. Wenn sich das Land noch an die Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr erinnern würde, müsste auch in diesem Monat eine Beitragssenkung erfolgen. Damals wurden auch bei reduzierten Betreuungszeiten die Kita-Gebühren reduziert. Logik oder eine klare Linie erkennt man beim Handeln von Minister Stamp leider nicht. Ein ‚Mal so, mal so‘ gibt den Familien keine Sicherheit in der Corona-Pandemie. Für uns ist klar: So lange die Pandemie zu eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten führt, sind Beiträge für Kita und OGS nicht zu rechtfertigen und müssen durch das Land erstattet werden.“

 

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