Nach einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung ist jedes fünfte Kind (20,8 Prozent) in Deutschland armutsgefährdet. In NRW liegt die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei 24,6 Prozent. Damit ist NRW in diesem Bereich auf Platz 14 unter den Bundesländern. Hier ist sogar jedes vierte Kind armutsgefährdet. Vor allem Kinder in alleinerziehenden Familien oder in Mehrkindfamilien mit drei und mehr Kindern sind betroffen.
Der Landtag NRW berät heute einen Antrag der SPD-Fraktion „NRW braucht einen Masterplan zur Stärkung der Kindergesundheit!“ (Drs. 18/2552). Darin fordert die SPD-Fraktion u.a. eine landeseigene Strategie mit konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut und zur Armutsprävention. Außerdem setzt sich die SPD-Fraktion darin für eine armutsfeste Kindergrundsicherung ein.
Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat und Jochen Ott, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Die Zahlen der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr, wie dringend notwendig eine umfassende Strategie gegen Kinderarmut ist. Umso wichtiger ist es deshalb, dass das Land einen Masterplan zur Kindergesundheit und zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg bringt, den wir im Plenum heute beantragen. Die Landesregierung muss alarmiert sein: Ein Land mit einem derartigen wirtschaftlichen Potenzial wie NRW darf in einer Statistik zur Kinderarmut nicht derart abgeschlagen sein. Doch jedes vierte Kind in NRW ist bereits armutsgefährdet, im Ruhrgebiet sind die Zahlen noch dramatischer. Diese Kinder haben damit schon zu Beginn ihres Lebens nicht die gleichen Chancen wie andere. Das ist auch das Resultat von mehr als fünf Jahren sogenannter Sozialpolitik der CDU. Um die Armutsspirale zu durchbrechen und Kindern Chancen auf ein gutes Aufwachsen zu geben, brauchen wir endlich eine armutsfeste Kindergrundsicherung.“
Zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung des Wohnungsneubaus gehen in Kürze an den Start. Ab März beginnt das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau (KFN). Ab Juni 2023 erfolgt eine bessere und zielgerichtete Neubauförderung für Familien.
Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:
„Zusammen bilden die Maßnahmen einen starken Impuls für Eigentumsförderung und Klimaschutz. Beides hat für uns einen hohen Stellenwert, den wir massiv unterstützen. Im Fokus des Programms ‘Klimafreundlicher Neubau’ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Als weitere Förderung steht der klimafreundliche Neubau mit einem zusätzlich zertifizierten QNG-Siegel im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.
Ziel ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten erleichtert die Wiederverwendung von Bauprodukten.
Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es mehr Fördergelder, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderempfänger können Privatpersonen, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwas Genossenschaften sein.
Ein neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien startet im Juni. Statt Baukindergeld wird es zielgerichtete KfW-Kredite geben. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind sollen ab Juni 2023 ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen können. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Wohnungsnot ist überall in Deutschland groß. Mit den beiden Stellschrauben schaffen wir mehr Anreize für den Neubau. Dem akuten Wohnungsmangel setzen wir so etwas entgegen.“
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion;
Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:
Die haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von Bündnis 90/die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion zur Entsperrung der Härtefallfonds für Energie für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen im Haushaltsausschuss.
„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt auch Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse hat der Bund bereits einen wichtigen Schritt getan, um Bürger*innen und Unternehmen von den Folgen der vor allem durch den Krieg verursachten Energiepreisanstiege zu entlasten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kultureinrichtungen sind im Einzelfall besonders von stark gestiegenen Energiekosten betroffen, weswegen sie durch eine Härtefallregelung zusätzlich unterstützt werden sollen. KMU leisten mit ihrer Innovationskraft einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft, haben aber oft weniger Rücklagen als große Unternehmen, um stark schwankende Energiepreise zu stemmen. Kultureinrichtungen leiden immer noch besonders unter den Einbußen und Unsicherheiten der Corona Pandemie. Als demokratische Gesellschaft brauchen wir eine lebendige und kreative Kultur, weswegen wir Kultureinrichtungen angesichts hoher Energiekosten jetzt den Rücken stärken, aber gleichzeitig auch Anreize zur Energieeffizienz setzen.
Wir haben im Haushaltsausschuss das Startsignal für diese zusätzliche Unterstützung gegeben. Jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung von KMU und Kultur haben wir heute bereitgestellt. Orientiert an den Bedarfen und sich entwickelnden Energiepreisen kann der Haushaltsausschuss bei Bedarf kurzfristig die Mittel erhöhen und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds freigeben.“
Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.
Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:
„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.
Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“
Die SPD Fraktion im Gemeinderat Hille hat folgende Themen in 2022 erfolgreich bearbeitet:
Wohnmöglichkeiten wurden durch Planung von mehreren Baugebieten in den Kerngebieten Hille, Hartum und Rothenuffeln vorangebracht.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde von der Verwaltung überarbeitet. Priorität A hat die Bebauung von vorhandenen Gebieten.
Gewerbegebiete zur Ansiedlung von Mischgewerbe wurden geplant und umgesetzt. Die Vorgaben des Regionalplanes der Bezirksregierung werden selbstverständlich beim Flächenverbrauch beachtet.
Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Der Brandschutzbedarfsplan und das Standortkonzept wurden nach langen Beratungen von der Politik als Kompromiss, verabschiedet. Nun muss es in den nächsten 5 Jahren um die Umsetzung der Maßnahmen gehen. Es müssen 3 Standorte neu gebaut werden und 3 Standorte ertüchtigt werden, das fällt unter Priorität A. Die Planungs- und Bauphase wird sicherlich einen mittelfristigen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die ersten Maßnahmen müssen deshalb bereits in 2023 angegangen werden. Des Weiteren muss Personal für die Tagesverfügbarkeit gefunden werden. Dazu muss es Kooperationen mit den Firmen vor Ort geben. Dazu hat die SPD einen Antrag auf Erstellung eines Konzeptes, gestellt.
Jugendbeirat: Es wurde eine Projektgruppe mit Verwaltung, Politik und Jugendlichen gegründet. Diese wurde durch den LWL gefördert und moderiert. Leider nahmen nur sehr wenig Jugendliche von 12 – 15 Jahren teil. Die Gruppe hatte drei Workshop Termine, einen Termin mit Teilnahme der Politik. Der Austausch war interessant für beide Seiten. Die Fraktionen wurden informiert, hatten aber wenig Mitspracherecht.
Die Vorstellungen der Jugendlichen waren im Wesentlichen, dass sie einen Treffpunkt in Hille wünschen. Das würde die Politik gern unterstützen. Das stößt im Moment auf Widerstand bei der Verwaltung. Dazu muss noch ein konkretes Konzept erstellt werden.
Der Dialog mit Jugendlichen und der Politik soll auf jeden Fall fortgesetzt werden.
Die SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu, Lisa-Kristin Kapteinat und Justus Moor hat die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Stehen NRWs Städten und Kommunen bald keine Turnhallen mehr zur Verfügung?“ erreicht. Hintergrund der Anfrage war, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 28. November 2022 eine Umfrage unter seinen Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte: Jede zweite Gemeinde sah demnach bereits Ende November des vergangenen Jahres für die Unterbringung bald keine Alternativen mehr und wollte Turnhallen für Geflüchtete umnutzen. Schon 22 Prozent der NRW-Kommunen nutzten bereits Turnhallen oder vergleichbare Räumlichkeiten.
Ärger mit Behörden? – Am 1. Februar 2023 findet eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.
Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags am 1. Februar hin:
Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.
Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch,1. Februar 2023, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr im Landtag statt. Die genauen Örtlichkeiten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bekanntgegeben.
Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür ab sofort unter den Telefonnummern 0211/884-2506 oder -2757 anmelden. Ohne vorherige Anmeldung kann eine Aufnahme in die Sprechstunde nicht garantiert werden.
Jedes Jahr machen schon rund 5 000 Menschen von ihrem Petitionsgrundrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.
Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.
Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder -2757, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de
Der erste Lagebericht Rassismus belegt eindrücklich, wie viele Menschen Opfer rassistischer Straftaten werden: Mehr als jeder Fünfte in diesem Land hat bereits selbst Rassismus erfahren und im Jahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bundesweit etwa 14.000 rassistisch motivierte Straftaten. Der Bericht liefert aber auch wichtige Erkenntnisse zur Verbreitung von Alltagsrassismus, der Gift für unser Zusammenleben ist. Wir sehen den Bericht als Grundlage und Ansporn dagegen vorzugehen.
Simona Koß, zuständige Berichterstatterin:
„Die Vorlage des ersten Rassismus-Berichts durch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung macht deutlich, wie ernst es uns ist, Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen – sofort, nachhaltig und auf transparenter Datenbasis sowie im Austausch mit Expertinnen und Experten. Und das ist angesichts der Zahlen rassistisch motivierter Straftaten sowie den Diskriminierungen unterhalb dieser Schwelle dringender denn je.
Wie wichtig es ist, auch gegen tiefsitzenden Alltagsrassismus vorzugehen, erleben wir aktuell an den reflexhaft rassistischen Reaktionen auf die Krawalle in der Silvesternacht. Es ist befremdlich, mit Friedrich Merz einen CDU-Chef zu erleben, der sich im Fernsehen zurückgelehnt rassistischer Stereotype bedient. Es ist auch kein sinnvoller Ansatz in der Bekämpfung von Kriminalität, anhand ausländischer Vornamen gruppenbezogene Vorurteile auszuleben. Mit solchen Reflexen wird rassistischen Taten der Boden bereitet.
Aber noch aus einer anderen Perspektive ist die Bekämpfung von Rassismus unerlässlich: Ohne Fachkräfteeinwanderung stünde unsere Wirtschaft schon heute vor großen Problemen. Vorurteile dürfen in Behörden, Betrieben und in der Gesellschaft keine Chance haben. Die Erkenntnisse aus dem Lagebericht werden uns dabei helfen, die richtigen Maßnahmen und Strategien zu entwickeln.“