SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Otto-Wels-Preis 2023: Kreativwettbewerb für junge Menschen

Foto: ADSD/FES

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) lädt Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren aus dem Mühlenkreis dazu ein, sich auch in diesem Jahr am Kreativwettbewerb für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ zu beteiligen. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbes ist „Zusammenhalt für Demokratie und Frieden“. 

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit der Erinnerungskultur Deutschlands und einem friedlichen Zusammenleben in Europa auseinandersetzen. Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie werden junge Menschen ausgezeichnet, die in diesem Sinne kreative Ideen entwickeln. 

„Gerade in der heutigen Zeit tun wir gut daran, an die Schrecken der Nazi-Zeit und des Zweiten Weltkrieges zu erinnern“, so Achim Post. „Es ist sehr wichtig, eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Teilnehmenden können dabei aus zwei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen auswählen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter
www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2023. 

„Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen“, kündigt Achim Post an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.

 

Vielfältige Ursachen

Das Verteidigungsministerium hat die Ausfälle der Puma untersucht. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen, fordert Wolfgang Hellmich.

„Der Bericht des Verteidigungsministeriums zu den ausgefallenen Puma weist auf vielfältige Ursachen hin. Hier geht Gründlichkeit vor. Es war richtig, dass die Verteidigungsministerin weitere Ausgaben vorerst gestoppt hat. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem den Soldatinnen und Soldaten voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen. Es ist sehr erfreulich, dass die Lösung der noch offenen technischen Probleme in enger Kooperation von Industrie, dem Verteidigungsministerium und der Beschaffungsorganisation der Bundeswehr angegangen wird. Entscheidungen über die weitere Nutzung der Puma sind danach zu treffen.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Marder einsatzfähig zu halten. So kann die Bundeswehr ihren Vorsitz für die Nato-Eingreiftruppe seit Jahresbeginn voll erfüllen. Ich bin froh, dass auch innerhalb der Nato kein Zweifel daran besteht, dass Deutschland dieser Aufgabe nachkommt.“

 

Silvester-Chaoten konsequent bestrafen

Die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr sind aufs Schärfste zu verurteilen, sagt Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

„Ich verurteile die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr auf das Schärfste. In zügigen Verfahren müssen diese Straftaten geahndet werden. Das bereits verschärfte Strafrecht gibt uns schon die Möglichkeit, deutlich auf diese Gewalt zu reagieren. Ich hoffe auf eine konsequente, lückenlose Aufklärung. Alle Täter müssen identifiziert und die Beweismittel wie Zeugenaussagen gesichert werden, damit die Täter zügig vor Gericht gestellt werden.

Die Gewaltausbrüche haben offenbar, so die Medienlage, vor allem in Metropolräumen stattgefunden. Hier müssen genau die Schwerpunkte und Strukturen dieser Exzesse analysiert und die Einsatzerkenntnisse ausgewertet werden. Daraus lassen sich für künftige Lagen Schlüsse ziehen für regionale Beschränkungen von Pyrotechnik und großen Veranstaltungen bis hin zur veränderten Einsatzplanung, um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen.

Hinweise, dass lange Zeit Corona-Einschränkungen oder Böllerverbote existierten, sind niemals eine Entschuldigung für Verwüstung und Gewalt. Diese Silvester-Chaoten und Straftäter müssen konsequent strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Das ist nicht nur und vor allem im Interesse unserer Rettungs- und Polizeikräfte, sondern in unser aller Interesse.“

 

2023: Das Bundesgesetzblatt wird digital

Foto: pixabay.com

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.

Macit Karaahmetoglu, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher:

„Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf dem Papier, sondern im Internet verkündet. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.

Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Prinzipien von open Data gestärkt: Die Inhalte sollen maschinenlesbar sein und wir haben klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt auch als ganze Datenbank frei nutzbar ist.

Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“

 

Grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt in Kraft

Anfang 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aus der letzten Wahlperiode in Kraft. Dadurch werden Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert.

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„Zum 01.01.2023 tritt die im März 2021 verabschiedete Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Sie bringt viele Verbesserungen mit sich, für die sich auch Verbände sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingesetzt haben: Die Reform stärkt bereits im Vorfeld und auch innerhalb einer rechtlichen Betreuung die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die neuen Regelungen verbessern die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis und stellen sicher, dass eine rechtliche Betreuung nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz des betroffenen Menschen wirklich erforderlich ist.

Zentraler Maßstab des Betreuungsrechts ist nun, dass die Wünsche der betreuten Person Vorrang haben: Unterstützungsbedürftige Personen bekommen mehr Mitsprache bei der Auswahl der betreuenden Person und mehr Einfluss auf das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer. Sie werden während sämtlicher Phasen des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden. Betreuerinnen und Betreuer sollen bei Entscheidungen lediglich unterstützen.

In den Verhandlungen zu der Reform in der letzten Wahlperiode hatten wir uns als SPD-Fraktion erfolgreich für mehr Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung eingesetzt: So wurden auf Druck unserer Fraktion etwa die Sterilisationsregelung geändert und die Prozessfähigkeit von betreuten Menschen anerkannt.

Die Einführung des Sachkundenachweises im Rahmen eines formalen Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuerinnen und Betreuer ist Teil der Reform und dient der Qualitätssicherung. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, haben wir in diesem Jahr noch einmal nachjustiert und dafür gesorgt, dass Betreuerinnen und Betreuer ausreichend Zeit haben, ihre Sachkunde nachzuweisen.”

 

Puma-Ausfall bringt Heer in kritische Lage

Mit Verwunderung nimmt die SPD-Fraktion die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs waren jedoch vor Bewilligung der Mittel in die Entscheidungsprozesse eingeflossen.

Wolfgang Hellmich, verteidigungspolitischer Sprecher:

„Mit Verwunderung nehmen wir die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bundesverteidigungsministerin hat vor Bewilligung der Mittel eine kritische Bestandsaufnahme für die Folgebeschaffung der Puma angestoßen. Die technische Reife war entlang für uns Parlamentarier nachvollziehbarer Kriterien geprüft worden, sodass eine Bewilligung der Mittel durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss erfolgte. Dass nun 18 Pumas aus offensichtlich sehr unterschiedlichen Gründen ausgefallen sind, bringt das Heer in eine ausgesprochen kritische Lage.“

Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

„Es ist nur konsequent, dass die Nachrüstung der vorhandenen Pumas sowie eine Nachbestellung durch die Verteidigungsministerin gestoppt wurden. Rasch muss jetzt die Schadensbegutachtung abgeschlossen werden. Wir erwarten dafür vom Bundesverteidigungsministerium schnellstmöglich einen Lagebericht, um eine abschließende Bewertung der bewilligten Gelder vornehmen zu können. Wir sind erleichtert über die Ankündigung der Industrie, die ausgefallenen Puma innerhalb der nächsten Wochen vollumfänglich in Stand zu setzen.“

 

Aussagen über Pandemieende machen Hoffnung

Gesundheitsexperte Christian Drosten geht von einem Ende der Pandemie aus. Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert und sollte wie geplant bis April beibehalten werden.

Heike Baehrens:

„Die Aussagen von Christian Drosten machen Hoffnung. Wir konnten uns von Anbeginn der Pandemie auf seine Expertise verlassen. Gleichzeitig haben wir im Umgang mit Corona schmerzlich lernen müssen, dass es auch unter guten Vorzeichen keinen Anlass für Sorglosigkeit gegenüber dem Virus gibt. An China sehen wir aktuell, dass das Virus in anderen Teilen der Welt immer noch nicht unter Kontrolle ist.

Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert. Den Pfad bis zum Ende der Regelungen Anfang April sollten wir beibehalten. Einen anderen Weg zu fahren, so wie vom Bundesjustizminister gefordert, halte ich für voreilig. Ohnehin müsste sich eine solche Forderung direkt an die Länder richten. Sie haben die Fäden bei den Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Hand.“

 

Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Wohngeldreform – Geht doch

CDU-Kommunalministerin Scharrenbach hat heute erklärt, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Wohngeldreform unterstützen wird und so auch Vorschusszahlungen ermöglicht werden. 

Dazu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach dem wochenlangen Gejammer von CDU-Ministerin Scharrenbach über die Wohngeldreform des Bundes konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen die Landesregierung endlich davon überzeugen, dass die Reform gut ist und sie die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen kann. Mit den nun geplanten Kurzbescheiden können die Städte und Gemeinden vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab dem 1. Januar 2023 veranlassen. Geht doch.

Das ist übrigens auch keine Zauberei, sondern originäre Aufgabe eines Regierungsapparates. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz hatten schon Wege gefunden, damit zum Jahreswechsel die Bearbeitung nach neuem Recht vorgenommen werden kann.“

 

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