Grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt in Kraft

Veröffentlicht am 28.12.2022 in Allgemein

Anfang 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aus der letzten Wahlperiode in Kraft. Dadurch werden Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert.

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„Zum 01.01.2023 tritt die im März 2021 verabschiedete Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Sie bringt viele Verbesserungen mit sich, für die sich auch Verbände sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingesetzt haben: Die Reform stärkt bereits im Vorfeld und auch innerhalb einer rechtlichen Betreuung die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die neuen Regelungen verbessern die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis und stellen sicher, dass eine rechtliche Betreuung nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz des betroffenen Menschen wirklich erforderlich ist.

Zentraler Maßstab des Betreuungsrechts ist nun, dass die Wünsche der betreuten Person Vorrang haben: Unterstützungsbedürftige Personen bekommen mehr Mitsprache bei der Auswahl der betreuenden Person und mehr Einfluss auf das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer. Sie werden während sämtlicher Phasen des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden. Betreuerinnen und Betreuer sollen bei Entscheidungen lediglich unterstützen.

In den Verhandlungen zu der Reform in der letzten Wahlperiode hatten wir uns als SPD-Fraktion erfolgreich für mehr Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung eingesetzt: So wurden auf Druck unserer Fraktion etwa die Sterilisationsregelung geändert und die Prozessfähigkeit von betreuten Menschen anerkannt.

Die Einführung des Sachkundenachweises im Rahmen eines formalen Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuerinnen und Betreuer ist Teil der Reform und dient der Qualitätssicherung. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, haben wir in diesem Jahr noch einmal nachjustiert und dafür gesorgt, dass Betreuerinnen und Betreuer ausreichend Zeit haben, ihre Sachkunde nachzuweisen.”

 

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