SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

KI-Verordnung: Grundrechte schützen, Innovation fördern

Veröffentlicht am 18.01.2023 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.

Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“

Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter:

„Durch Rechtssicherheit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts: Unternehmen können durch maßvolle und zielgerichtete Regulierung Innovationspotenziale realisieren und Reallabore ermöglichen das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für KMUs und Start-ups.

Weiterhin ist es besonders wichtig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam zu schützen und zu stärken. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.“

 

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