Zahlreiche Mieterinnen und Mieter der 2008 von Schwarz-Gelb an die Investment-Bank Goldman-Sachs verkauften LEG-Wohnungen haben ein Schreiben vom Vermieter erhalten, in dem die LEG NRW GmbH eine Mieterhöhung zum 1. März 2011 ankündigt und eine notwendige Zustimmung des Mieters verlangt. Dazu erklärten die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in der Enquete-Kommission ‚Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren‘, Eva-Maria Voigt-Küppers, und der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott:
„Dieses Vorgehen ist eine bewusste Täuschung der Mieterinnen und Mieter. Der LEG-Eigentümer stützt sich bei der Mieterhöhung auf den § 557 BGB. Diese Regelung erlaubt eine einvernehmliche Mieterhöhung, vorausgesetzt der Mieter stimmt freiwillig zu. Das Wort ‚freiwillig‘ taucht in den Schreiben jedoch nicht auf.“ Auch der zusätzlich aufgebaute Druck durch ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, die Einverständniserklärung bis spätestens zum 28. Februar 2011 zurückzusenden, kritisierten Ott und Voigt-Küppers.
Mit großer Zustimmung reagierten die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Renate Hendricks und Heike Gebhard, auf die heute getroffenen Beschlüsse der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit den Spitzen aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitsverwaltung und Kommunen:
„Die rot-grüne Landesregierung hat mit den Spitzen im Ausbildungskonsens wichtige Entscheidungen getroffen, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Auch die SPD-Landtagsfraktion wird hier entschlossen ansetzen, um ein jahrelanges Verharren junger Menschen in Warteschleifen und das frühe Abgleiten in Arbeitslosigkeit zu verhindern.“
Mit diesem Ausbildungskonsens werde Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland einen systematischen Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf sowie eine flächendeckende Berufsorientierung in allen Schulen einführen. Unter dem Leitsatz ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ sollen die unübersichtliche Vielzahl der Übergangsangebote reduziert, eine verbesserte Vermittlung im Schulentlassjahr stattfinden, Ausbildungs- und Studienabbrüche durch eine bessere Berufsorientierung gesenkt werden. Für eine zielgenaue Umsetzung werde das Arbeitsministerium die kommunale Prozess-Steuerung zwischen Schulen, Berufskollegs, Bildungsträgern, Studien- und Berufsberatung sowie der Wirtschaft unterstützen.
Scharfe Kritik am Verhalten von CDU und FDP im gescheiterten Vermittlungsverfahren zur SGB II-Reform übte heute der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges:
„Eine Einigung, die auch den Kommunen in Nordrhein-Westfalen geholfen hätte, war offenkundig von Seiten der schwarz-gelben Koalition in Berlin nicht gewollt. Eine ausreichende Beteiligung an der Finanzierung der Sozialausgaben haben CDU und FDP in den Verhandlungen verweigert.“ Die Vertreter der SPD hätten sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Kommunen das Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen, um die vielfältigen kommunalen Maßnahmen zu sichern. Gleichzeitig hätten SPD und Grüne gefordert, dass die Kommunen die Ihnen dadurch entstehenden Kosten gegenüber dem Bund direkt abrechnen können. „Der hierfür von mehreren Verfassungsrechtlern unterstützte Weg nach Art. 91e Grundgesetz wurde auch von den beiden Kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt. Dieser gesicherte Finanzierungsweg ist aber von der schwarz-gelben Koalition abgelehnt worden“, kritisierte Körfges.
Schwarz-Gelb mangelt es am Interesse für die Frauenquote in Führungsetagen. Bei der Aktuellen Stunde im Bundestag fehlten die zuständige Ministerin, Kristina Schröder, Ursula von der Leyen und Angela Merkel. Sigmar Gabriel hingegen schaltete sich in die Debatte ein – und forderte, gleiche Rechte für Frauen gesetzlich durchzusetzen.
Mehrere weibliche Unionsabgeordnete haben am Donnerstag im Bundestag erneut ihre Sympathie für eine Frauenquote in den Führungsetagen der Wirtschaft erkennen lassen. Kritik an der Linie der Koalition, zunächst dennoch weiter auf freiwillige Lösungen zu setzen, wollten sie offen aber nicht äußern.
Welchen Stellenwert das Thema bei Schwarz-Gelb einnimmt, zeigte vor allem die Kabinettsbank: Bei der Debatte fehlten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch die beiden Ministerinnen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder (alle CDU), die den Streit über eine gesetzliche Frauenquote in der vergangenen Woche ausgelöst hatten.
Zur Ankündigung von Bildungsministerin Schavan, den Gesetzentwurf zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im März vorzulegen, erklärt der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:
Hoffentlich wird es jetzt endlich was mit dem Gesetzentwurf. In einem Schreiben an den Ausschuss für Bildung und Forschung hat Ministerin Schavan einen Kabinettsbeschluss für März angekündigt. Wir gehen davon aus, dass sie den März in diesem Jahr meint. Nachdem die Ankündigungen der Bundesregierung in den beiden letzten Jahren immer wieder durch die Realität eingeholt wurden, ist der Gesetzentwurf mehr als überfällig. An vielen Stellen leiden Wirtschaft und Gesellschaft unter Fachkräftemangel, die Koalition diskutiert über erleichterte Zuwanderung. Aber die Fähigkeiten von bis zu 500.000 hier lebenden Menschen werden aufgrund eines irrsinnigen Anerkennungs-Dschungels nicht genutzt. Das ist schlecht für die Menschen, behindert Integration, und schadet der Volkswirtschaft.
Zum Votum der Koalition hinsichtlich der heute im Rechtsausschuss zur Abstimmung gestellten Gesetzentwürfe zur Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität" erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Das heutige enttäuschende Abstimmungsverhalten der Koalition im Rechtsausschuss zeigt einmal mehr, dass der Schutz von Minderheiten bei Schwarz-Gelb keinen hohen Stellenwert genießt.
Der Umgang der Mehrheitsgesellschaft mit Minderheiten, insbesondere sexuellen Minderheiten, war und ist eine Geschichte der Ausgrenzung, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Schwule und Lesben, Transgender und Intersexuelle sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft jedoch eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen.
Zur heutigen Fragestunde und den Beratungen im Haushaltsausschuss des Bundestages zum Konzept der Bundesregierung für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zuständige Berichterstatter Gustav Herzog:
Die Regierungskoalition will die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verkleinern und macht sich deshalb daran, das Wasserstraßennetz in Deutschland neu zu strukturieren. Die Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung ganzer Landstriche und Regionen wären verheerend.
Die Ankündigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Wasserstraßen künftig anhand ihrer Bedeutung für den Güterverkehr zu kategorisieren und danach auch die Finanzmittel des Bundes auszurichten, ist nichts anderes als eine Aushöhlung der WSV durch die Hintertür. Denn Geld soll es künftig nunmehr für einige wichtige Transportwege, wie die großen Wasserstraßen in Westdeutschland, geben, allen voran der Rhein sowie Mosel, Donau und die Kanäle. Nur das nötigste gebe es dagegen nach den Regierungsplänen künftig für viele Flüsse im "Randnetz".
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 10. Februar 2011 einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er sieht die Einrichtung einer Mindestlohnkommission vor, die jeweils zum 31. August jeden Jahres den Mindestlohn durch Beschluss vorschlagen soll.
Der Mindestlohn soll sich mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet betragen. Der Mindestlohn bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu, so setzt es den von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn durch Rechtsverordnung fest.
Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeuten für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten.