Am Mittwoch, den 10. September 2025, hat das Bundeskabinett die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer beschlossen. Die neue Regelung soll ab dem 01. Januar 2026 gelten. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
»Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet die Bundesregierung Beschäftigte ab Januar 2026 deutlich. Das ist ein wichtiges Signal an alle berufstätigen Familien in unserem Land. Beschäftigte, die jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit pendeln, sparen durch die Reform mehr als 350 Euro im Jahr. Das ist bares Geld, das vor allem den Familienhaushalten zugutekommt.
In keinem anderen Bundesland pendeln die Menschen so viel wie in Nordrhein-Westfalen. Umso fataler wäre es, wenn die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt bei ihrer beabsichtigten Blockade im Bundesrat bleiben sollte. Wer ständig nach Berlin zeigt und nach Entlastungen ruft, darf nicht blockieren, sobald er selbst einen Beitrag leisten soll.«
SPD-Kreisvorsitzender und SPD-Landesvorstandsmitglied Micha Heitkamp fordert 80 %
Aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro wird Nordrhein-Westfalen über den Länderanteil rund 21 Milliarden Euro erhalten. Die SPD hat ein Konzept erarbeitet, wie diese Mittel verteilt werden sollen.
Laut dem SPD-Landesvorstandsmitglied und Minden-Lübbecker SPD-Kreisvorsitzenden Micha Heitkamp würde dies bedeuten, dass das Land über die nächsten 12 Jahre insgesamt 238 Mio. Euro auf die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke verteilen würde.
Die SPD-Landtagsfraktion werde in der kommenden Plenarwoche (17.-19. September 2025) den entsprechenden Antrag dazu („Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!“) zur direkten Abstimmung stellen. So sollen mindestens 80 Prozent der Mittel, also rund 16,8 Milliarden Euro, an die Städte und Gemeinden gehen.
Hierzu erklärt Micha Heitkamp:
„Anfang des Jahres konnte sich die SPD in Berlin mi t der Idee durchsetzen, ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliar den Euro zu schaffen, davon allein 100 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Nun muss geklärt werden, wie die Mittel weiter verteilt werden: Wieviel Geld bekommen die Kommunen, welcher Anteil bleibt beim Land? Wir brauchen jetzt Klarheit, Verlässlichkeit und Tempo, damit wir im Kreis und in den 11 Städten und Gemeinden umgehend und langfristig m it diesen Fördersummen planen können.
Wir wollen, dass das Sondervermögen schnell investi ert wird und nicht mehr bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten, wann endlich die Schulen san iert und Straßen repariert werden können. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben den Zeitdruck erkannt und dies bereits getan“, so Heitkamp.
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen würden jedes Jahr rund 80 Prozent der öffentlichen Investitionen schultern. Es wäre daher nur fair und angebracht, wenn den Städten, Gemeinden und Kreisen auch 80 Prozent des NRW-Anteils am Bundes-Sondervermögen weitergeleitet würden.
Mit dem Konzept werde auch die Frage beantwortet, welche Stadt, Gemeinde und Kreis eigentlich konkret wie viel Geld bekommen soll: Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz in NRW stünde bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument fest.
Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen sei dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung, anstatt komplizierte Förderprogramme aufzusetzen.
Über diese Verteilung bekämen in den kommenden 12 Jahren im Einzelnen:
Kreis Minden-Lübbecke: 49.130 Mio. €
Stadt Bad Oeynhausen: 32.813 Mio. €
Stadt Espelkamp: 14.053 Mio. €
Gemeinde Hille: 4.893 Mio. €
Gemeinde Hüllhorst: 2.096 Mio. €
Stadt Lübbecke: 10.361 Mio. €
Stadt Minden: 77.707 Mio. €
Stadt Petershagen: 17.781 Mio. €
Stadt Porta Westfalica: 5.212 Mio. €
Stadt Preußisch Oldendorf: 6.118 Mio. €
Stadt Rahden: 10.333 Mio. €
Gemeinde Stemwede: 8.542 Mio. €
„Diese insgesamt 238 Millionen Euro stehen den Komm unen im Kreis zu und wir können sie auch wirklich gut gebrauchen. Es darf nicht sein, dass der NRW-Anteil an dem Sondervermögen im Landeshaushalt versickert.“, so Micha Heitkamp abschließend.
Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert. Die Einsetzung der Sozialstaatskommission ist ein wichtiger Schritt hin zu einem bürgerfreundlichen Sozialstaat, damit jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht. Damit wollen wir den Menschen das Leben leichter machen, erklärt Dagmar Schmidt.
„Mit der Einsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Sozialstaat. Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert, mit zu vielen Anträgen, Schnittstellen und unverständlichen Regelungen. Unser Ziel ist es, Leistungen besser aufeinander abzustimmen, Verfahren zu vereinfachen und digitale Angebote so zu gestalten, dass Hilfen schneller und unkomplizierter dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht länger von Amt zu Amt laufen müssen, sondern Leistungen aus einer Hand erhalten. Wir wollen, dass Bürokratie abgebaut wird und dass jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht.
Das soziale Schutzniveau bleibt unangetastet – aber wir machen den Sozialstaat einfacher, moderner und effizienter. Kurz gesagt: Wir wollen den Menschen das Leben leichter machen.“
Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union haben sich auf eine schriftliche Erklärung zu ihrer Handelsvereinbarung vom 27. Juli geeinigt. Demnach könnten etwa die US-Zölle auf Auto-Importe aus Deutschland und anderen EU-Staaten rückwirkend auf 15 Prozent gesenkt werden. Zuletzt lag der Zollsatz für aus der EU in die USA eingeführte Autos bei 27,5 Prozent.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
„Nach über drei Wochen gibt es nun endlich die nach dem Zoll-Deal erwartete gemeinsame Erklärung, die Licht ins Dunkel bringen soll. Diese Erwartungen werden jedoch nur bedingt erfüllt. Zentrale Fragen – etwa zu den horrenden Stahl- und Aluminiumzöllen, die erst vor wenigen Tagen noch einmal verschärft wurden – bleiben unbeantwortet. Andere Themen werden lediglich in Absichtsbekundungen vertagt. Immer deutlicher wird dagegen das Ungleichgewicht der Vereinbarung, die eindeutig zugunsten der USA ausfällt. Von einem ausgewogenen und fairen Abkommen, wie es in der gemeinsamen Erklärung behauptet wird, kann bisher – zumindest in diesem Rahmen für ein Abkommen – keine Rede sein.
Die Konturen des Abkommens zwischen den USA und der EU-Kommission werden nun etwas klarer: Der Basiszoll von 15 Prozent wird bestätigt. Nur wenige Ausnahmen gelten, etwa für Flugzeuge, Flugzeugteile oder bestimmte Arzneimittel. Positiv ist, dass die bisherigen Autozölle von 27,5 Prozent ebenfalls auf 15 Prozent sinken sollen – allerdings erst, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aufhebung der EU-Zölle auf US-Industriegüter vorgelegt hat. Bis dahin bleiben die höheren Zölle in Kraft und belasten unsere Automobilindustrie weiter. Damit sind rund 65 Prozent aller Exporte in die USA künftig von den 15 Prozent erfasst. Auf den Punkt gebracht: Europäische Industriegüter werden in den USA mit mindestens 15 Prozent belegt, während amerikanische Produkte in der EU mit 0 Prozent hereinkommen.
Völlig offen bleibt die Frage der 50 Prozent Abgaben auf Stahl, Aluminium und die Produkte, die diese Materialien enthalten. Noch nach dem Deal am 27. Juli hat die US-Seite diese Zölle am 15. August auf über 400 Produkte ausgeweitet. Das zeigt, wie wenig Verlässlichkeit es gibt: Die USA behalten sich jederzeit weitere Belastungen vor. In der Erklärung findet sich auch diesmal keine Perspektive für eine Reduzierung dieser Abgaben. Zusammengenommen – 50 Prozent auf Stahl und Aluminium und 15 Prozent auf fast alle übrigen Produkte – ergibt das einen klaren Wettbewerbsvorteil für die USA, der die europäische Wirtschaft hart treffen wird. Schon jetzt sind die Exporte im Hamburger Hafen in die USA um 19 Prozent zurückgegangen.
Unklar ist außerdem, was mit weiteren Erleichterungen für US-Lebensmittelimporte gemeint sein soll. Auch die Zusagen zu Energie- und Rüstungsgütern sowie Investitionen bleiben schwammig. Unter dem Strich schafft die Erklärung keine nachhaltige Sicherheit für Investitionen oder stabile Wirtschaftsbeziehungen. Es fehlt jede klare Aussage zum Verzicht auf zusätzliche US-Maßnahmen. Stattdessen wird eine eindeutige Bevorzugung amerikanischer Industriegüter festgeschrieben – mit absehbar negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung in Europa.
Darüber hinaus widerspricht diese Einigung den Prinzipien der Welthandelsorganisation. Sie schwächt das regelbasierte Handelssystem, weil das Recht des Stärkeren zementiert wird. Zugleich muss die EU den sicherheitspolitischen Kontext bedenken: Wie weit ist sie bereit, dem Druck eines US-Präsidenten nachzugeben, anstatt ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht geschlossen einzusetzen?
Die einzelnen Elemente des Abkommens werden, sobald sie ausgearbeitet sind, ins Europäische Parlament kommen – zunächst die Aufhebung der Zölle auf US-Produkte in der EU. Wir werden diese Vorschläge sehr sorgfältig prüfen.“
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen stärken nicht nur viele Familien und Beschäftigte, sie kurbeln auch die Wirtschaft an. Das muss trotz enger Haushaltslage finanziert werden. Eine Lösung wäre eine stärkere Beteiligung der Spitzenverdiener und Superreichen, sagt Wiebke Esdar.
„Die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen ist fest vereinbart im Koalitionsvertrag. Dieses Versprechen wollen und müssen wir gemeinsam mit der Union einlösen. Denn gerade in diesen Zeiten brauchen die Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft spürbare Entlastungen. Das stärkt nicht nur die Familien und Beschäftigten, sondern kurbelt auch den Konsum an – und damit unsere gesamte Wirtschaft.
Steuererhöhungen bei den Reichsten pauschal abzulehnen bedeutet, die vereinbarten Entlastungen für Millionen von Menschen und den dringend notwendigen Wachstumsimpuls zu gefährden. Hier muss die Union in der finanzpolitischen Realität ankommen: Es gibt Lücken im Haushalt, und die müssen geschlossen werden. Wer Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen will, muss auch sagen, wie diese finanziert werden sollen.
Wir stehen zu unseren Zusagen und setzen uns als SPD dafür ein, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Deshalb schlagen wir eine faire Lösung vor: Die Entlastungen für die breite Mitte können auch durch eine stärkere Beteiligung der Spitzenverdiener und Superreichen gegenfinanziert werden. Das ist ein gerechter Ausgleich, weil diejenigen, die überdurchschnittlich profitieren, auch mehr beitragen können. So können wir Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates sichern.“
Mit dem Rentenpaket, das heute im Kabinett verabschiedet wurde, stabilisieren wir das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent und verhindern somit eine Entkopplung der Renten von der Lohnentwicklung.
„Damit heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner sich weiter auf die Rente verlassen können, verlängern wir die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis mindestens 2031. Wer also 45 Jahre immer den aktuellen Durchschnittslohn verdient und darauf Rentenbeiträge bezahlt hat, erhält 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes als Rente. Dadurch liegt das Rentenniveau im Jahr 2031 rund einen Prozentpunkt höher als ohne Reform. Auch danach bleibt dieser Effekt erhalten. Die Verlängerung der Haltelinie ist damit ein Gewinn für alle Generationen.
Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Absicherung im Alter. Durch die Verlängerung der Haltelinie können sich die Versicherten weiterhin auf ihre Rente verlassen, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Für gute und stabile Renten brauchen wir an erster Stelle weiterhin eine stabile Beschäftigung und gute Löhne.
Bei der Mütterrente werden künftig für alle Kinder drei Jahre Erziehungsleistung in der Rente anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zuvor erhielten Mütter (seltener Väter), deren Kinder vor 1992 geboren waren, weniger Rentenpunkte als Eltern, deren Kinder nach 1992 zur Welt kamen. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir jetzt. Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen – ganz überwiegend Frauen. Damit würdigen wir den gesellschaftlichen Beitrag von Menschen, die Kinder erziehen.“
Der Regionalvorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Ostwestfalen-Lippe, Peter Bernard, hat die Debatte um eine längere Lebensarbeitszeit scharf kritisiert. Er bezeichnete die Forderungen als zynisch und lenkte den Fokus stattdessen auf die strukturellen Probleme des Rentensystems und notwendige Reformen nach europäischem Vorbild.
Eine Rentendebatte, die die Falschen belastet
„Die ständige Forderung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen länger arbeiten, geht an der Realität vorbei und ist einfach nur eine Kapitulationserklärung vor den eigentlichen Problemen“, so Peter Bernard. „Wer in der Pflege, auf dem Bau oder in der Produktion hart körperlich gearbeitet hat, kann nicht einfach bis 69 oder 70 Jahre durchhalten. Wir müssen aufhören, das Problem auf dem Rücken der hart arbeitenden Menschen auszutragen. Das wahre Problem liegt woanders.“
Bernard betont, dass die aktuelle Diskussion die entscheidenden Fakten ausblendet: „Es ist ein Skandal, dass Jahr für Jahr rund 63 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse finanziert werden – also Leistungen, die eigentlich aus dem Steuerhaushalt bestritten werden müssten. Das ist keine Rentenleistung, das ist eine Subventionierung anderer Politikbereiche auf Kosten der Beitragszahler. Diese 63 Milliarden Euro fehlen den Beitragszahlern und sind der Hauptgrund, warum die Debatte um die Rentenfinanzierung immer wieder auf die gleiche Art und Weise geführt wird.“
Was Deutschland braucht: Mehr Tarifbindung und eine echte Reform
Die AfA OWL fordert stattdessen konkrete Maßnahmen, die das Rentensystem stärken, ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zu belasten:
1. Mehr Tarifbindung: Ein höherer Organisationsgrad in den Tarifverträgen führt zu höheren Löhnen und damit auch zu höheren Einzahlungen in die Rentenkasse. Gerechte Löhne sind die beste Vorsorge für die Rente.
2. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Es ist an der Zeit, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich anzuheben oder abzuschaffen. Es kann nicht sein, dass hohe Einkommen über eine bestimmte Schwelle hinaus nicht zur Finanzierung unserer Gemeinschaftsaufgabe beitragen. Eine Anhebung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze stärkt die Kassen der Rentenversicherung und entlastet diejenigen mit geringeren Einkommen.
3. Echte Rentenreform nach europäischem Vorbild: Statt am starren deutschen System festzuhalten, müssen wir uns Modelle anschauen, die funktionieren. Länder wie die Schweiz, die Niederlande oder Österreich zeigen, wie ein stabiles Rentensystem durch eine breitere Basis und eine transparente Finanzierung funktionieren kann.
4. Längere Wartezeiten: Als Teil einer umfassenden Reform muss auch eine ehrliche Debatte über Wartezeiten geführt werden, die sicherstellt, dass das Rentensystem nachhaltig und generationengerecht finanziert wird, ohne die Lebensarbeitszeit willkürlich zu verlängern.
„Ein Rentensystem, das nur auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert wird, kann nicht zukunftsfähig sein. Wir müssen eine solidarische Rentenversicherung für alle schaffen, die von fairen Löhnen, stärkerer Beteiligung der Arbeitgeber und einer gerechteren Lastenverteilung getragen wird“, so Bernard abschließend.
„Die AfA OWL wird sich weiterhin mit aller Kraft für ein Rentensystem einsetzen, das den Menschen Sicherheit im Alter garantiert.“
Die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums im Umgang mit AfD-Mitgliedern ist für uns ein erster wichtiger Schritt. Deshalb fordern wir Jusos Minden-Lübbecke, dass sich alle Bundesländer sowie der Bund an diesem Vorgehen orientieren. In Rheinland-Pfalz wird bei Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen abgefragt – insbesondere wird bei AfD-Mitgliedern die Vereinbarkeit mit dem Staatsdienst geprüft.
Auch andere Bundesländer und der Bund sollen diesem Beispiel folgen – und darüber hinausgehen: Eine Mitgliedschaft in der AfD muss für Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, das mit dem Ausschluss aus dem Dienst enden kann. Grundlage dafür soll eine präzisierte Verfassungstreuepflicht sein. Personalverantwortliche müssen für rechtsextreme Tendenzen im Kollegium sensibilisiert und zur Einleitung von Disziplinar- und Meldeverfahren verpflichtet werden.