In dieser Woche beschäftigen sich die Abgeordneten des Düsseldorfer Landtages mit der abschließenden 3. Lesung mit dem Landeshaushalt 2012. Am morgigen Donnerstag steht die 2. Lesung des Nichtraucherschutzgesetzes auf der Tagesordnung. Am Freitag wird der Sozialbericht NRW 2012 durch die Landesregierung vorgestellt. Weitere Anträge aus den Fraktionen beschäftigen sich zu den Themen "Datenschutz in NRW", "GEMA-Gebühren", "Entlastung von Mieterinnen und Mietern von der Maklercourtage".
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Kurzübersicht über die Plenarwoche 28.11.2012 - 30.11.2012
Zum Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens im Bundesrat erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Alle Versuche von Herrn Schäuble oder des Bundeskanzleramtes, die Zustimmung der rot-grün geführten Bundesländer zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen einzukaufen, sind gescheitert. Das vorgelegte Abkommen war ein weiterer Anschlag von Schwarz-Gelb gegen die Steuergerechtigkeit. Dem konnten weder SPD noch Bündnis90/Die Grünen zustimmen.
Der gesamte Vorgang ist ein Desaster für den Bundesfinanzminister und sein politisches Management und Gespür: Herr Schäuble hat das Abkommen mit der Schweiz grottenschlecht verhandelt; schon zu Beginn wurden wichtige Positionen geräumt. Herr Schäuble hat über die ganze Zeit das Abkommen ohne echte Kompromissbereitschaft verteidigt; es hat keine ernsthaften Versuche gegeben, die berechtigten und grundlegenden Einwände der Kritiker einzuarbeiten. Die im Frühjahr erfolgte Modifikation des Abkommens hat vorne und hinten nicht ausgereicht.
Herr Schäuble hat ein Beispiel dafür geliefert, dass große Sturheit und die Ignoranz gewichtiger Argumente und Aspekte direkt in die Niederlage führen.
Die Anzahl der Projekte des aktuellen Bundesfinanzministers, die kläglich gescheitert sind, wird immer größer. Bereits zum Beispiel die Gemeindefinanzkommission und die angekündigte Mehrwertsteuerreform sind für Schäuble im Desaster geendet. Herr Schäuble ist kein erfolgreicher Minister.
Zur Auskunft der Bundesregierung, die beschlossene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze nicht analog auf den Freibetrag beim BAföG-Bezug anzuwenden, erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagfraktion Swen Schulz und die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Gabriele Hiller-Ohm:
Studierende haben nichts von der jetzt von Schwarz-Gelb durchgesetzten Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze. Sie gehen leer aus. Eine notwendige Erhöhung des Freibetrags für BAföG-Leistungen ist nicht vorgesehen. Dies hat die Bundesregierung jetzt auf unsere Anfrage hin erklärt. In der Debatte um die Minijobs sah das noch anders aus. Die Studierenden wurden von Schwarz-Gelb als vermeintliche Nutznießer der Gesetzesänderung angeführt.
Die Minijob-Verdienstgrenze wurde mit dem Argument erhöht, sie an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Für Studentinnen und Studenten seien Minijobs eine gute Möglichkeit des Zuverdienstes. Ausgerechnet sie werden nun benachteiligt. Wenn der Freibetrag für BAföG-Leistungen gleich bleibt, werden sie am Ende des Monats weiterhin nicht mehr als höchstens 400 Euro in der Tasche haben. Jeder weitere Euro wird dann auf das BAföG angerechnet.
Zur Ablehnung des deutsch-schweizer Steuerabkommens durch den Bundesrat erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer:
„Die Vernunft hat gesiegt. Der ehrliche Steuerzahler wird von der gemeinsamen Entscheidung der SPD- und Grün- geführten Bundesländer profitieren.
Das vorliegende Abkommen hätte dagegen ermöglicht, dass deutsche Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld in der Schweiz günstig und anonym legalisieren können. Für die Zukunft wäre dadurch keineswegs ausgeschlossen, dass weiterhin unversteuertes Geld unkontrolliert in die Schweiz gebracht würde.
Damit wäre die Steuerhinterziehung einzelner praktisch legalisiert worden. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler hat der Bundesrat dies verhindert. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat in den vergangenen Monaten vom Bundesfinanzminister und von der CDU im Land für seine konsequente Haltung viel Kritik einstecken müssen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass seine Argumente im Bundesrat eine Mehrheit gefunden haben.“
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am Sonntag erklärt die Sprecherin für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation der SPD-Landtagsfraktion, Gerda Kieninger:
„Jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens Gewalt ausgesetzt, Täter sind häufig Partner, Ehemänner oder Menschen aus dem familiären Umfeld. Auch 2011 waren in NRW mehr Frauen von Gewalt betroffen – die Zahl der Anzeigen stieg um 9 Prozent auf 25.000 Fälle.
Viele Frauen und Mädchen suchen Rat und Hilfe in einem Frauenhaus, einer Frauenberatungsstelle oder bei Frauen-Notrufen. Diese Hilfseinrichtungen brauchen eine gesicherte Finanzierung mit bundesweit einheitlichen Regelungen. Hier ist der Bund in der Pflicht. Auch das 2011 unterzeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss durch die Bundesregierung endlich ratifiziert und umgesetzt werden.
Die SPD-Landtagsfraktion stellt sich in NRW dem Problem und arbeitet gemeinsam mit Expertinnen aus den Frauen- und Mädcheneinrichtungen an einem neuen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen.“
Zu Lesung des Einzelplans „Familie“ erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bietet Projekten gegen Rechtsextremismus keinerlei Perspektive für 2014 und hat jede Anschlussfinanzierung bei den Haushaltsberatungen unterbunden. Auch Nachverhandlungen der Fraktionsspitzen brachten keinen Erfolg.
Wie die erfolgreiche Arbeit gegen Rechtsextremismus weitergeführt werden kann, ist damit bis zum Abschluss des Bundeshaushaltes 2014 unklar.
Die Bundesregierung und Familienministerin Schröder setzen damit ihre Abbrucharbeiten an der Zivilgesellschaft fort, die sich Tag für Tag für Demokratie und gegen Rassismus einsetzt.
Der Titel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ im Etat des Bundesfamilienministeriums ist der wichtigste Ausgabetitel des Bundes zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten zur Extremismusprävention, vor allem gegen Rechtsextremismus. Hierfür sollen zwar in 2013, wie in den vergangenen Jahren auch, insgesamt 29 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Völlig offen ist allerdings, wie es danach weitergehen wird.
Zum bereinigten Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis und die stellvertretende Sprecherin Gabriele Hiller-Ohm:
Der neue Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts, der nun dem wissenschaftlichen Beraterkreis und den Verbänden vorliegt, ist bereinigt. Das politische Vorhaben wie es im ersten Berichtsentwurf noch verkündet wurde, wenigstens zu prüfen, „ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung herangezogen werden kann“ wurde gestrichen.
Nun will die Bundesregierung bei den Reichen und Superreichen nur noch betteln gehen und nur noch prüfen, wie „freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann“.
Zu der Antwort der Bundesregierung in Sachen Bildungssparen, zu dessen Eckpunkten und dessen Ausgestaltung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann:
Seit drei Jahren kündigt die schwarz-gelbe Koalition immer mal wieder die Einführung des Bildungssparens an. Zuletzt bei der Verabschiedung des unsäglichen Betreuungsgeldes, ganz offensichtlich als Feigenblatt. Bis heute kann diese Koalition aber keinerlei Eckpunkte für ihr Vorhaben vorlegen. Wer, wie viel, ab wann und wofür – auf alle diese Fragen hat diese Bundesregierung noch immer keine Antwort, wie sie auf eine parlamentarische Nachfrage der SPD-Fraktion kleinlaut einräumen musste.
Weder Fördervolumen, noch Zuschusshöhe, Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen oder Zielgruppen und förderwürdigen Aufwendungen kann Schwarz-Gelb aktuell benennen. „Die Bundesregierung arbeitet derzeit“ – wie schon die drei Jahre zuvor – „an der konkreten Ausgestaltung“, heißt es dazu in der Stellungnahme lapidar. Zur zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushaltes 2013 sollte man eigentlich schon wissen können, welche zusätzlichen Aufwendungen im kommenden Jahr geplant sind. Die Ankündigungsweltmeister haben aber offenbar wieder einmal Lieferschwierigkeiten.