
Zur Auskunft der Bundesregierung, die beschlossene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze nicht analog auf den Freibetrag beim BAföG-Bezug anzuwenden, erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagfraktion Swen Schulz und die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Gabriele Hiller-Ohm:
Studierende haben nichts von der jetzt von Schwarz-Gelb durchgesetzten Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze. Sie gehen leer aus. Eine notwendige Erhöhung des Freibetrags für BAföG-Leistungen ist nicht vorgesehen. Dies hat die Bundesregierung jetzt auf unsere Anfrage hin erklärt. In der Debatte um die Minijobs sah das noch anders aus. Die Studierenden wurden von Schwarz-Gelb als vermeintliche Nutznießer der Gesetzesänderung angeführt.
Die Minijob-Verdienstgrenze wurde mit dem Argument erhöht, sie an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Für Studentinnen und Studenten seien Minijobs eine gute Möglichkeit des Zuverdienstes. Ausgerechnet sie werden nun benachteiligt. Wenn der Freibetrag für BAföG-Leistungen gleich bleibt, werden sie am Ende des Monats weiterhin nicht mehr als höchstens 400 Euro in der Tasche haben. Jeder weitere Euro wird dann auf das BAföG angerechnet.





