Zu den wiederkehrenden Forderungen nach Soli-Abschaffung und anderen Steuerentlastungen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Dass der Bundestagswahlkampf naht, ist schon allein daran zu erkennen, dass die Einforderungen und Ankündigungen von Steuersenkungen und Steuerentlastungen zunehmen. Neben der FDP fordert auch der Bund der Steuerzahler eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages ab spätestens 2014.
Es ist dabei falsch und unverantwortlich zu behaupten, der Staat nehme mittlerweile zu viele Steuern ein. Die aktuell gut laufenden Steuereinnahmen des Staates sind hochwillkommen, solange der Staat noch neue Schulden macht und – vor allem – solange es noch auf allen staatlichen Ebenen erhebliche Infrastrukturdefizite gibt und solange bei weitem nicht die Mittel in den Bildungsbereich fließen, die hier eigentlich nötig wären.
Die aktuell hohen Steuereinnahmen sind kein Grund für Steuersenkungen. Immer weiter von der starken Belastung der Bürger durch die „kalte Progression“ zu reden und daraus dann eine „Notwendigkeit, Steuern zurückzugeben“, zu konstruieren, wird durch Wiederholung nicht besser und missachtet die Gegebenheiten und Anforderungen der Realität.
Kreis Minden-Lübbecke: Für die 7.838 Kinder unter 3 Jahren stehen im Mühlenkreis 2.430 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das ist das Stand nach Ende der Meldefrist am vergangenen Freitag, der heute in Düsseldorf von Ministerin Ute Schäfer bekanntgegeben wurde. Daraus ergibt sich eine Quote von 46,2% für die Kinder, die ab August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
„Das ist ein tolles Ergebnis, das die Kommunen, die Träger und die Jugendämter dort in nur 3 Jahren hinbekommen haben“ freut sich die Landtagsabgeordnete Inge Howe. „Erst die neue Landesregierung hat seit 2010 den Kommunen massiv geholfen dieses Ziel zu erreichen.
Die alte CDU Landesregierung war völlig tatenlos“ ergänzt Ernst-Wilhelm Rahe. Nun könnten die Eltern darauf vertrauen für ihr Kind auch einen Betreuungsplatz zu finden. „Das ist wichtig für berufstätige Eltern, die müssen planen können um Arbeit und Familie verbinden zu können, das ist besser als das Betreuungsgeld, weil jetzt vor allem auch die Frauen weiterhin ihren Beruf ausüben und schneller ihren alten Arbeitsplatz wieder einnehmen können“ sieht Rahe Vorteile für Frauen aber auch für die Arbeitgeber.
Anlässlich der Stellungnahmen zum Positionspapier „Verkehrsinfrastruktur und Standortqualität“ erklärt Reiner Breuer, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Die Behauptungen des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Schemmer, werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig. Bestes Beispiel sind seine jüngsten Äußerungen zum Bundesfernstraßenbau in Nordrhein-Westfalen. Wenn es hier nicht zügig vorangeht, so liegt das nicht an fehlenden Planungen des Landes, sondern an nicht fließenden Bundesmitteln. Tatsache ist, dass baureife Bundesfernstraßenprojekte im Umfang von rund 400 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen vorliegen, für die die konkrete Finanzierungszusage von Bundesverkehrsminister Ramsauer noch aussteht.“
Am vergangenen Samstag wurde in der Bielefelder Stadthalle die Landesliste der NRWSPD für die Bundestagswahl am kommenden 22. September beschlossen. Als Spitzenkandidat auf der NRW-Landesliste wurde Peer Steinbrück mit 97,72 % der Delegiertenstimmen gewählt.
In seiner Rede machte Steinbrück klar dass er Kanzler werden wolle und gab sich dabei auch selbstkritisch, indem er zugab nicht immer den richtigen Ton getroffen bzw. richtig gehandelt zu haben.
„Ich kann auch so formulieren, dass ich nicht anecke. Die Frage ist nur, ob die Wähler jemanden haben wollen, der rundgefeilt wie ein Kieselstein ist, oder einen, der Klartext spricht, sich gelegentlich in den Bildern vergreift und manchmal auch zu viele Western gesehen hat", so Steinbrück zu den Delegierten.
In seiner Rede warf Steinbrück der Union Etikettenschwindel bei den Wahlversprechen der letzten Tage und Monate vor und nannte dabei die "Lohnuntergrenze", "Lebensleistungsrente" oder dem "Familiensplitting". Diese Versprechen seien aber viel heiße Luft, denn bislang könnte keiner von der Union sagen, wie man die damit verbundenen Mehrausgaben gegenfinanzieren wolle oder seien nicht das was ihr Name verspricht.
Die SPD dagegen habe ein klares Konzept, so Steinbrück und verteidigte die im SPD-Wahlprogramm angekündigten Steuererhöhungen, die vor allem vermögende Personen betreffen werde. „Wir wollen nicht alle Steuern für alle erhöhen, sondern einige Steuern für einige anheben, weil starke Schultern mehr tragen können.
Steinbrück machte deutlich, dass die Mehreinnahmen dazu nötig sind um in Bildung zu investieren, aber auch um die Energiewende zu finanzieren, die Infrastruktur zu modernisieren, die Kommunen zu unterstützen, aber auch um die Schuldenbremse einzuhalten.
Die OWL-Bundestagskandidaten
Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagskandidat Achim Post wurde auf Platz 9, die Bielefelder Bundestagskandidatin Christina Kampmann auf Platz 16, Burkhard Blienert aus Paderborn wurde auf Platz 29, die Höxteranerin Petra Rode-Bosse auf Platz 34 und der Herforder Stefan Schwartze auf Platz 44 der Landesliste gewählt.
Im Interview mit dem "Mindener Tageblatt" machte Achim Post deutlich, dass das Ziel am 22. September das Direktmandat sei und er werde einen "leidenschaftlichen Wahlkampf mit viel Energie" darum führen, aber dabei in eine "faire, menschlich anständige und an der Sache orientierte Auseinandersetzung" mit dem politischen Gegnern gehen.
Post Hauptthema im Wahlkampf wird die soziale Gerechtigkeit sein: "Wir wollen, dass das, was in den vergangenen zehn bis 20 Jahren in der reichen und wirtschaftlich erfolgreichen Bundesrepublik erwirtschaftet wurde, endlich auch bei allen ankommt."
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Ein Teil der OWL-BundestagskandidatInnen mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (v.l.): Torsten Klute, Stefan Schwartze, Hannelore Kraft, Achim Post, Christina Kampmann & Burkhard Blienert. (Foto: SPD Werther)
Zu den neuen Steuersenkungsversprechungen von Schwarz-Gelb erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Es ist schon grotesk: Noch vor wenigen Tagen feiert Schwarz-Gelb die im Bundeskabinett beschlossenen Haushalts-Eckwerte. Es werden sogar Budgetüberschüsse für die Folgejahre in Aussicht gestellt. Und jetzt wird an die Öffentlichkeit gebracht, dass sowohl FDP als auch CDU/CSU in ihren Wahlprogrammen Steuerentlastungen planen, die die öffentlichen Haushalte in Milliardenhöhe belasten und alle Haushaltsplanungen zunichte machen würden.
Allein die von der FDP angestrebte Streichung des Solidaritätszuschlages würde ein jährliches Loch in den Bundeshaushalt von etwa 13 Milliarden Euro schlagen. Auch der von allen Koalitionsparteien geforderte Abbau der behaupteten kalten Progression führt zu milliardenschweren Belastungen der öffentlichen Haushalte, die der Bundesfinanzminister in seinem am letzten Mittwoch präsentierten Rechenwerk noch nicht einkalkuliert hat.
Schäubles gute Haushaltszahlen sind ein Lügengebäude. Es wird weder das von Schäuble behauptete Nulldefizit, noch Etatüberschüsse geben, wenn die Steuerentlastungsversprechungen realisiert werden. Auch die Länderhaushalte und die Kommunen können weitere Steuerentlastungen nicht mehr verkraften. Massive Einschränkungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wären die zwingende Folge. Es gehört keine besondere prophetische Gabe dazu vorherzusagen, dass alle Steuerentlastungsversprechungen von CDU, CSU und FDP im heranziehenden Bundestagswahlkampf nach der Wahl nicht mehr realisiert werden. Es handelt sich um nichts als Wählertäuschungen. CDU, CSU und FDP wiederholen ihre Strategie aus dem letzten Bundestagswahlkampf. Aber die Menschen haben seit 2009 erfahren, dass aus solchen Wahlversprechen nichts wird.
Die aktuellen Spitzenwerte von Steueraufkommen und Steuerquoten sind nicht aussagekräftig, weil ihnen auch entsprechend hohe Leistungsansprüche an die öffentlichen Haushalte gegenüber stehen. Selbst mit dem aktuellen Steueraufkommen können wichtige Zukunftsaufgaben nicht finanziert werden. Es gibt keinen Steuersenkungsspielraum – weder heute noch morgen.
Zu den Plänen der Bundesregierung, die Ausgaben für Prozesskostenhilfe drastisch zu kürzen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Regierungspläne zur Kürzung der staatlichen Prozesskostenhilfe in der vorgelegten Form nicht mittragen. Denn das, was Schwarz-Gelb hier vorhat, geht in wesentlichen Punkten zu Lasten von Geringverdienern und läuft der Waffengleichheit vor Gericht zuwider:
Bei Scheidungssachen war es bisher zwingend, dass ein Rechtsanwalt den eigentlich hilfebedürftigen Antragsgegnern beigeordnet wurde. Das soll jetzt abgeschafft werden und nur noch im Einzelfall bei schwieriger Sach- und Rechtslage möglich sein. Das machen wir nicht mit. Wohnrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht sind schwierige Fragen, bei denen beide Seiten Beratung brauchen.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren soll die Regel aufgehoben werden, dass eine Partei Prozesskostenhilfe erhält, wenn die andere Seite anwaltlich vertreten ist. Stattdessen soll die auf Prozesskostenhilfe angewiesene Partei nur noch nach der Prüfung der Erfolgsaussichten bei Gericht einen Anwalt beigeordnet bekommen. Das lehnen wir ebenfalls ab. Im Arbeitsgerichtsverfahren brauchen wir Waffengleichheit und die bisherige Regelung hat sich dabei bewährt.
Anlässlich der Ergebnisse der vom BMFSFJ in Auftrag gegebenen Minijob-Studie erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
Seit Oktober letzten Jahres liegt der Bundesregierung folgender Befund vor:
Einmal Minijob, immer Minijob. Das ist das Fazit einer von Familienministerin Schröder in Auftrag gegebenen Studie. Minijobs sind eben nicht – wie gerne von der Bundesregierung behauptet – eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Viel mehr bliebt die Mehrheit der vor allem weiblichen Beschäftigten im Minijob „gefangen“.
Laut der Schröder-Studie sind Minijobs „ein Programm zur Erzeugung lebenslanger ökonomischer Ohnmacht und Abhängigkeit“. Das ist richtig, denn drei Viertel der Minijobberinnen und Minijobber erhalten nach DGB-Angaben weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Die Studie belegt auch, dass gesetzliche Bestimmungen unterlaufen werden. Einem Großteil der Beschäftigten werden die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Urlaubsgeld verweigert.
Trotz dieser seit langem bekannten Befunde hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Minijobgrenze zum Jahreswechsel von 400 auf 450 Euro angehoben und damit das Einfallstor für Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse weiter geöffnet.
Kristina Schröder und Ursula von der Leyen hätten hier beweisen können, dass sie es ernst meinen mit der eigenständigen Existenzsicherung der Frauen. Aber sie haben noch nicht einmal den Versuch unternommen, das Schlimmste zu verhindern.
Dabei wäre es dringend notwendig gewesen, wenigsten den Missbrauch der Minijobs einzudämmen. Eine grundlegende Reform der Minijobs ist von dieser Regierung gar nicht erst zu erwarten.
Minden: Neue Wohnformen im Alter als Alternative zu Heimen erleichtern, Angebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit im vertrauten Wohnquartier fördern: Mit einer grundlegenden Reform des Wohn- und Teilhabegesetztes (WTG) und des Landespflegerechts will die Landesregierung hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Wir müssen die Strukturen den Bedürfnissen der Menschen anpassen - nicht umgekehrt“, erklärte die Mindener Landtagsabgeordnete Inge Howe. „Die überwiegende Mehrheit der älteren und behinderten Menschen möchte so lange wie möglich zuhause, in der Familie oder wenigstens in ihrem vertrauten Wohnquartier leben“, fährt Inge Howe fort.
Derzeit gelten für „Ambulant betreute Wohngemeinschaften“ dieselben Mindestanforderungen wie für Heime, z.B. maximal ein Bad für zwei Personen. Ein Duschbad mit WC für je vier Personen könnte aber ausreichen. Auch die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft muss - je nach Bewohnerinnen und Bewohnern - in einer solchen WG im Gegensatz zum Heim nicht grundsätzlich erforderlich sein.
Zur Unterstützung der kommunalen Pflegeplanung werden vom Land Fördermittel in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro in einem „Landesförderplan Alter und Pflege“ gebündelt werden. Hieraus kann der Kreis einen Personalkostenzuschuss (bis zu 50%) für die Einstellung einer Quartiersmanagerin, bzw. eines Quartiermanagers erhalten.