Lübbecke-Rahden: Düsseldorf/Lübbecke-Rahden. Gemeinsam haben am Donnerstag, den 25.04, 50 Menschen mit und ohne Behinderung aus dem Altkreis Lübbecke den Landtag in Düsseldorf besucht.
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Rahden und Beschäftigte der Lebenshilfe in Lübbecke kamen auf Einladung des SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahegemeinsam mit dem Bus in die Landeshauptstadt. „Für mich ist die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern selbstverständlich“, betont der gelernte Dipl. Sozialarbeiter Rahe. „Darum freue ich mich sehr, dass sich für diese Fahrt nach Düsseldorf eine gemischte Gruppe zusammengefunden hat. Das muss in unserer Gesellschaft endlich Normalität werden“.
Die Schüler des Gymnasiums Rahden kamen mit Ihrem Lehrer Martin Holle, die Gruppe der Lebenshilfe wurde von Günter Meyer begleitet. Nach einer Einführung durch den Besucherdienst in die Arbeit des Landtages und ihrer Abgeordneten hatte die Gäste auch die Gelegenheit die hitzigen Debatten über die Besuchertribüne hautnah mitzuverfolgen.
Zur heutigen Beratung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Verena Schäffer:
Verena Schäffer: „Das Dienstrechtsanpassungsgesetz setzt aktuelle Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Dienstes um. Dazu gehört auch die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Zukünftig dürfen Beamtinnen und Beamte nicht mehr aufgrund des Alters in die entsprechende Besoldungsstufe eingestellt werden, sondern was zählt, ist die berufliche Vorerfahrung. Damit schaffen wir ein gerechteres System. Für die derzeitigen Anwärterinnen und Anwärter haben wir eine Übergangsregelung geschaffen. Dieses Gesetz ist ein guter Einstieg in die große Reform des Öffentlichen Dienstes.“
Hans-Willi Körfges: „Mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz haben wir in einer ersten Stufe die rechtlich zwingenden Veränderungen umgesetzt. Die große Dienstrechtsreform werden wir in einer zweiten Stufe angehen, um die Leistungsfähigkeit zu sichern und die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu steigern. Dazu gehören u.a. Veränderungen des Laufbahnrechts, mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichen und privatem Sektor, flexible Arbeitszeitmodelle, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleiche Karrierechancen für Frauen. In einem Entschließungsantrag haben SPD und Grüne zudem deutlich gemacht: Wir halten Wort und werden mit der Dienstrechtsreform die Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei-, Justiz- und Feuerwehrzulagen rückwirkend wieder einführen.“
in Jahr nach der für Rot-Grün erfolgreichen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW, Norbert Römer und Reiner Priggen:
„Vor einem Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen der Arbeit von Rot-Grün mit ihrem deutlichen Votum das Vertrauen ausgesprochen. Wir haben uns dieser Verantwortung gestellt und in konzentrierter Sacharbeit die drängenden Aufgaben angepackt. Im ersten Jahr haben wir wichtige Ziele für die Zukunft unserer Kinder erreicht. Der Kita-Ausbau wurde beschleunigt, und landesweit sind bereits 62 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gestartet und weitere 67 genehmigt. Damit ist der Aufbruch in der Schullandschaft spürbar. Wir haben das neue Gesetz zum Schutz der Nichtraucher verabschiedet und als Vorreiter das bundesweit erste Klimaschutz-Gesetz beschlossen.
Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai erklären Inge Howe, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, und Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher:
Anlässlich der Reaktionen von FDP und CDU auf die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Die Vorwürfe der Opposition, SPD und Grüne würden sich über parlamentarisches Minderheitenrecht hinwegsetzen, sind absurd. Bereits im vergangenen Februar hat es eine von der Opposition beantragte Anhörung zur Rechtsverordnung gegeben. Die heute im Wirtschaftsausschuss beschlossenen Änderungen zur Rechtsverordnung setzen ausschließlich Anregungen von Sachverständigen aus dieser bereits durchgeführten öffentlichen Ausschussanhörung um.
Es besteht kein Anlass für eine erneute Anhörung. Eine zweite Anhörung zum selben Beratungspunkt ist kein Minderheitenrecht, sondern gemäß Geschäftsordnung des Landtags nur mit einer Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Ausschusses möglich.
CDU und FDP versuchen mit Absicht, Rechtssicherheit zu blockieren, um weiterhin das Gesetz in Misskredit zu bringen. In der heutigen Ausschusssitzung sind sie mit diesem durchsichtigen Versuch gescheitert. Die heute geschaffene Rechtssicherheit ist auch im Interesse der Klarheit für die Vergabestellen und die Anbieter aus Mittelstand und Handwerk.“
Zur Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW, Verena Schäffer:
"Die anwesenden Experten waren einhellig der Auffassung, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen ein guter Kompromiss zwischen der Wahrung der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Freiheit des Einzelnen erzielt wird. Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen werden: Zum einen soll die Regelung zur Videobeobachtung öffentlicher Plätze durch die Polizei zur Verhütung von Straftaten verlängert werden. Derzeit wird diese Regelung in NRW nur in Düsseldorf und Mönchengladbach angewandt. Die Sachverständigen betonten, dass NRW weit entfernt ist von einer flächendeckenden Überwachung und die Regelung in einem verhältnismäßigen Rahmen genutzt wird.
Zum anderen soll ein bisher schon von der Polizei auf Grundlage der Generalklausel durchgeführter Abruf von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Ortung von Personen nun explizit im Polizeigesetz geregelt werden. Fallkonstellationen sind dabei u.a. die Suche nach vermissten, hilflosen und suizidgefährdeten Personen sowie Amokandrohungen und Geiselnahmen. Durch die Gesetzesänderung werden der Polizei keine neuen Eingriffsbefugnisse gegeben, die bisherige Regelung wird aber klarer gefasst. Außerdem schaffen wir Eingriffshürden und Löschfristen, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen."
Auch eine wichtige Initiative für den Mühlenkreis
Die Landtagsfraktionen von SPD & Bündnis90/Die Grünen haben sich, am vergangenen Dienstag (07.05.), darauf verständigt eine Landtagsinitiative zur „gesetzlichen Festschreibung der Netzneutraliät“ ins Plenum in der kommenden Woche (15./16.05) einzubringen.
In dieser Initiative wird die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität auf den Weg zu bringen. Auch soll die Landesregierung nach Vorstellung von SPD & Bündnis90/Die Grünen sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, um eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in internationalen Abkommen zu erreichen.
Zur Einbringung der Landtagsinitiative erklären der Minden-Lübbecker SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe und der netzpolitische Sprecher der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:
„Die Reduzierung der Bandbreite oder die Rückkehr zu Volumentarifen kann man aus wirtschaftspolitischer wie aus verbraucherpolitischer Perspektive kritisieren , dies läge aber letztlich in der Entscheidung des Unternehmens und wäre rechtlich auch nicht zu beanstanden.
Aber es ist ein Angriff auf die Netzneutralität, wenn sich große Unternehmen “Zusatztraffic” für den Endkunden kaufen können. Dann entscheidet der Markt darüber, welche Informationen ich aus dem Netz in welcher Geschwindigkeit bekomme. Wenn aber der Zugang zum Netz ein Geschäftsmodell wird, dann kann das nicht akzeptiert werden“, so Ernst-Wilhelm Rahe, der auch Mitglied im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien im Landtag ist.
„Die Jusos Minden-Lübbecke begrüßen die geplante Initiative der Koalitionsfraktionen von SPD & Bündnis90/DieGrünen, die nun in den Landtag eingebracht werden soll. Wir Jusos unterstützen schon seit Jahren die Forderungen nach einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität und vor dem Hintergrund der Pläne der Deutschen Telekom ist diese gesetzliche Festschreibung immer wichtiger geworden, so Jens Vogel.
Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in einem Antrag für das Landtagsplenum der kommenden Woche die Bundesregierung aufgefordert, den Kultur- und Medienbereich von den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA auszunehmen - ungeachtet der zum Teil deutlichen Kritik auch an anderen Teilbereichen des geplanten Freihandelsabkommens.
Anlass ist das Treffen der EU-Wirtschaftsminister Mitte Juni, bei dem die Gespräche mit den USA für ein transatlantisches Freihandelsabkommen vorbereitet werden sollen. Dazu erklären die medienpolitischen Sprecher der beiden Fraktionen, Alexander Vogt (SPD) und Oliver Keymis (Bündnis 90/Die Grünen):
„Kultur und Medien sind für uns keine Waren. Deshalb sehen wir erheblichen Handlungsbedarf. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, ist in der Pflicht, den Kultur- und Medienbereich aus dem Verhandlungsmandat heraus zu nehmen.
Der bisherige europäische Grundkonsens, audiovisuelle Dienste außerhalb völkerrechtlicher Handelsverpflichtungen zu behandeln, um kulturelle Vielfalt und freie Meinungsvielfalt sicherzustellen, muss ausdrücklich bestehen bleiben. Das ist auch wichtig, um den Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nachkommen zu können.“