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MdB Achim Post: Unsere Kommunen brauchen Soforthilfe von Bund und Land

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„Der Solidarpakt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist ein wuchtiger Aufschlag für alle Städte und Gemeinden in Deutschland. Davon würden auch auch unsere Kommunen im Mühlenkreis profitieren. Schließlich haben alle Ausfälle bei den Gewerbesteuern.

Auch deshalb müssen wir den Kommunen schnell und wirksam helfen. Ich hoffe deshalb sehr, dass Ministerpräsident Armin Laschet und die NRW-Landesregierung diese Vorschläge zur Hilfe unserer Kommunen unterstützen und mit eigenen Vorschlägen ergänzen“, erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe, Achim Post, zu den konkreten Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für einen kommunalen Rettungsschirm.

 

Volle Unterstützung für kommunalen Solidarpakt von Olaf Scholz

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat konkrete Vorschläge für einen rund 57 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm für die Kommunen vorgelegt. Mit der Übernahme der kommunalen Altschulden in einer Größenordnung von 45 Milliarden Euro und einer Nothilfe zum Ausgleich der Gewerbesteuerverluste der Corona-Krise in Höhe von knapp 12 Milliarden Euro soll dieser Solidarpakt Teil eines Konjunkturprogrammes sein. Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen.

 

Dramatische Steuerausfälle für Kommunen – Bund und Länder müssen schnell handeln

Die heute veröffentlichte Steuerschätzung zeigt schwarz auf weiß, was sich bereits abgezeichnet hat – den Kommunen in Deutschland entgehen 2020 wegen der Corona-Pandemie 15,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Die Folgen treffen alle Kommunen in ganz Deutschland, finanzschwache wie auch finanzstarke. Allerdings werden die überschuldeten Kommunen existentiell getroffen. Die Steuerausfälle der Städte und Gemeinden müssen vom Bund und Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist jetzt mehr denn je eine Entlastung von den Altschulden erforderlich.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Die Städte und Gemeinden sind in der Corona-Krise mehrfach gefordert. Sie müssen zum einen die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen vor Ort umsetzen. Dieser Aufgabe sind die Kommunen in Deutschland bisher in bemerkenswerter Weise gerecht geworden. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen infolge der Pandemiebekämpfung müssen sie gleichzeitig auf wichtige Steuereinnahmen verzichten – vor allem aus der Gewerbesteuer, aber auch aus der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Hinzu kommen höhere krisenbedingte Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich.

Die aktuelle Steuerschätzung verdeutlicht, dass in 2020 und in den Folgejahren alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit massiven Mindereinnahmen rechnen müssen. Für ohnehin finanzschwache Kommunen können die Steuerausfälle in Kombination mit den gestiegenen Ausgaben dramatische Folgen haben.

Die Kommunen sind verfassungsrechtlich Teile der Länder. Deshalb sind die Länder in besonderer Weise gefordert, die kommunale Finanzausstattung zu verbessern. Ohne Ausgleich der ausbleibenden Steuereinnahmen werden Kürzungen in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge unausweichlich. Auch der Bestand kommunaler Unternehmen ist gefährdet. Die Kommunen sind systemrelevant. Bund und Länder müssen jetzt deren Liquidität und Investitionsfähigkeit sichern.

Die Unterstützung der Städte und Gemeinden muss schnell als Teil eines Corona-Konjunkturpakets kommen und auf zwei Säulen beruhen: Soforthilfe durch Kompensation der Steuerausfälle für alle Kommunen in Deutschland sowie eine Entlastung von den Altschulden für die rund 2.500 betroffenen Kommunen. Bei beiden Maßnahmen stehen Bund und Länder gleichermaßen in der Pflicht.

 

Durch ein gezieltes Konjunkturpaket stärker aus der Krise kommen

Die Steuerschätzung für das laufende Jahr sowie für die Jahre bis 2024 bewegt sich im Rahmen der Erwartungen und spiegelt die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie wieder. Zu den im Nachtragshaushalt 2020 bereits abgebildeten Steuermindereinnahmen von 33 Milliarden Euro kommen beim Bund für 2020 noch die Mindereinahmen aufgrund der Corona-bedingten steuerlichen Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte hinzu.

Dennis Rohde, haushaltspolitische Sprecher:

„Ähnlich wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es auch in dieser Krise schwierig, die weitere Entwicklung der Wirtschaftsleistung und damit der Steuerbasis vorauszusehen. Ich befürworte daher die Entscheidung des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘, im September eine außerordentliche Steuerschätzung vorzulegen. Das schafft eine solide Grundlage für die weiteren Haushaltsberatungen.

Wir unterstützen den Kurs des Bundesfinanzministers, alle notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Pandemie zu bekämpfen. Eines ist klar: der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns Priorität. Daneben geht es auch um die Rettung von Millionen von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Existenzen.

Mit dem Nachtragshaushalt haben wir bereits ein beispielsloses Hilfspaket auf den Weg gebracht. Durch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sowie verschiedene Rettungsschirme für Unternehmen, Solo-Selbständige und die sozial Schwächeren sichern wir Arbeitsplätze und Unternehmen schon jetzt in unserem Land. Hier dürfen wir aber nicht stehenbleiben.

Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, brauchen wir zusätzliche Wachstumsimpulse durch ein schnell wirkendes Konjunkturprogramm. Die SPD-Fraktion wird darauf achten, dass das Paket sozial gerecht, zielgenau, zukunftsorientiert und klimafreundlich ausgestaltet ist. Unser Ziel ist es, dass genau wie nach der Finanzkrise, unser Land stärker, moderner und innovativer aus der Krise rauskommen wird, als es reingegangen ist.

Das schaffen wir aber nur gemeinsam. Bund, Länder und Kommunen müssen mit anpacken. Damit die Kommunen das aber auch können, müssen wir sie dazu befähigen. Um auch künftig handlungsfähige Städte und Gemeinden zu haben, brauchen wir neben einer Altschuldenregelung einen Schutzschirm für unsere Kommunen. Hierbei dürfen wir die Länder nicht aus ihrer Pflicht entlassen.“

 

CDU und FDP wollen Privatisierung um jeden Preis

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Zur heutigen Verabschiedung des Spielbankgesetz im Hauptausschuss des NRW-Landtags erklären Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, und Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

CDU und FDP ignorieren alle Warnungen der Experten und wollen die Privatisierung der Westspiel um jeden Preis durchsetzen.  Dabei sind Ihnen die Befürchtungen um die Zukunft der Arbeitsplätze und der Beschäftigten genauso gleichgültig, wie die Hinweise auf eine Verschlechterung des Spielschutzes und die Gefahren der Geldwäsche.

Zudem tut die Landesregierung alles um die Westspiel für private Konzerne interessant macht, etwa durch die Streichung des Online Spielverbotes. So werden private Betreiber gegenüber öffentlichen Betreibern auf Kosten des Landes bevorzugt.

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb das Spielbankengesetz in so großer Eile vor der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages durchgedrückt werden soll. Der Staatsvertrag wird die künftige Grundlage für jegliche Regelung des Glücksspiels bilden. Hier soll ein Stockwerk eines Hauses gebaut werden, bevor das Erdgeschoss steht.

 

Corona-Tests werden ausgeweitet

Testen, testen, testen – das ist notwendig, um die Corona-Pandemie im Blick zu behalten, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-BTF Sabine Dittmar. Wir haben daher die Ausweitung der Tests beschlossen.

„Bislang ist es uns in Deutschland gelungen, das Corona-Infektionsgeschehen in Schach zu halten. Das ist ein Etappensieg, aber noch sind wir mitten in der Pandemie.

Deshalb ist es ist wichtig, dass wir mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz die Meldepflichten für SARS-CoV-2 ausweiten und den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken.

Wir schaffen mit dem Gesetz auch die Rechtsgrundlage für die Ausweitung von Coronatests. Testen, Testen, Testen, das ist das Gebot der Stunde, um das Infektionsgeschehen genau zu verfolgen. Und genau das werden wir tun.“

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein wichtiger Teil der Demokratie

Derzeit wird über den Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk debattiert, Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten etwa bei einer Demonstration in Berlin zeigen, wie sehr auch eine negative Meinungsmache von Populisten den Alltag von Medienschaffenden beeinträchtigt. Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sagt Martin Rabanus.

Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher: 

Derzeit wird über den Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk debattiert, Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten etwa bei einer Demonstration in Berlin zeigen, wie sehr auch eine negative Meinungsmache von Populisten den Alltag von Medienschaffenden beeinträchtigt. Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

„In Zeiten von Corona zeigt sich besonders deutlich, wie unverzichtbar der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk für die Meinungsfreiheit und -vielfalt ist. So nutzen derzeit wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Hörerinnen und Hörer die Angebote.

Die Nachfrage nach verlässlichen Informationen ist nach wie vor sehr hoch. Andererseits stehen Radio- und TV-Anbieter vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Denn auch für sie bringt die Coronakrise kurzfristige Absagen und erhebliche finanzielle Verwerfungen.

Neben Hilfen für den privaten Rundfunk ist auch der öffentlich-rechtliche in den Blick zu behalten. Eine Grundlage für die unabhängige Arbeit der Medienschaffen-den des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Rundfunkbeitrag, über dessen Höhe die Bundesländer derzeit beraten. Denn in unserem föderalen System sind sie für die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständig. Wir unterstützen die Bundesländer in ihrem Plan zur Sicherung und Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört auch die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages.

Wichtig ist, dass Freiheit, Unabhängigkeit, Vielfalt und die inhaltliche Qualität der Medien durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert bleiben. Denn sie sind im dualen Rundfunksystem gemeinsam mit den privaten Medienanbietern entscheidend für das Gelingen unserer Demokratie.“

 

2. Bevölkerungsschutzgesetz: Schutzschirm für die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz kommen auch die Sozialpädiatrischen Zentren und die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Beeinträchtigungen unter den Schutzschirm der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Martina Stamm-Fibich, zuständige Berichterstatterin:

„Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren und Medizinischen Behandlungszentren interdisziplinär versorgt werden, zählen während der Corona-Pandemie zu den besonders gefährdeten Gruppen der Bevölkerung. Deshalb konnte und kann die Versorgung in vielen Fällen nicht fortgeführt werden. Das bedeutet für die Zentren eine existenzielle Not. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz verpflichten wir jetzt die Krankenkassen, innerhalb von längstens vier Wochen für ihre wirtschaftliche Absicherung zu sorgen. Es ist der Beharrlichkeit der SPD-Fraktion zu verdanken, dass diese unverzichtbare Versorgungsstruktur für behinderte und chronisch kranke Menschen während der Corona-Krise nicht verloren geht.“

 

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