2. Bevölkerungsschutzgesetz: Schutzschirm für die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen

Veröffentlicht am 14.05.2020 in Bundestagsfraktion

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz kommen auch die Sozialpädiatrischen Zentren und die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Beeinträchtigungen unter den Schutzschirm der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Martina Stamm-Fibich, zuständige Berichterstatterin:

„Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren und Medizinischen Behandlungszentren interdisziplinär versorgt werden, zählen während der Corona-Pandemie zu den besonders gefährdeten Gruppen der Bevölkerung. Deshalb konnte und kann die Versorgung in vielen Fällen nicht fortgeführt werden. Das bedeutet für die Zentren eine existenzielle Not. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz verpflichten wir jetzt die Krankenkassen, innerhalb von längstens vier Wochen für ihre wirtschaftliche Absicherung zu sorgen. Es ist der Beharrlichkeit der SPD-Fraktion zu verdanken, dass diese unverzichtbare Versorgungsstruktur für behinderte und chronisch kranke Menschen während der Corona-Krise nicht verloren geht.“

 

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