Die künftige Bundesregierung will Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige entlasten. Als ersten Schritt soll es staatliche Gutscheine für Hilfe im Haushalt geben. Damit soll auch Schwarzarbeit bekämpft werden.
Die künftige Ampel-Regierung will Familien mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen entlasten. „Wir führen für Familien ein System der Alltagshelfer ein. Der Staat gibt Familien in Form von Gutscheinen einen Zuschuss, damit sie sich legale Hilfe im Haushalt leisten können“, sagte der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Bild am Sonntag“.
Als ersten Schritt sollen nach Heils Plänen Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen, die Angehörige pflegen, einen jährlichen Bonus von maximal 2000 Euro erhalten. „Mit diesem Geld können sie sich dann Alltagshelfer leisten“, sagte Heil.
Die Ampel-Koalition wolle damit den Alltag von Familien ganz konkret erleichtern. Gerade Eltern von kleinen Kindern oder pflegende Angehörige bräuchten beim Putzen der Wohnung, bei der Kinderbetreuung oder der Pflege Unterstützung. „Doch Normalverdiener“, so Heil, „können es sich oft nicht leisten, für diese Hilfe eine reguläre, sozialversicherte Arbeitskraft zu engagieren. Manche Bürger weichen in die Schwarzarbeit aus, viele versuchen, ihren Alltag mit Job und Familie allein zu stemmen. Das werden wir ändern!“
Nach Heils Modell teilen sich Staat und Familie die Kosten für die Alltagshelferinnen und -helfer: „40 Prozent werden durch den Zuschuss bezahlt, 60 Prozent von den Bürgern selbst.“ Die Abrechnung soll mittels einer App geregelt werden, über die zertifizierte Firmen ihre Dienstleistungen anbieten können. Die Familie bucht dann eine Leistung wie das wöchentliche Putzen der Wohnung, gibt den vom Staat zugeschickten Gutscheincode ein und muss automatisch nur noch 60 Prozent zahlen. Die Firma rechnet den Gutschein mit der zuständigen Behörde ab.
Andreas Schröder aus Lübbecke soll als Nachfolger des Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe für die SPD in den kommenden Landtagswahlkampf im Wahlkreis 88 antreten.
Bereits im ersten Wahlgang konnte sich Andreas Schröder mit absoluter Mehrheit gegen die weiteren noch verbliebenden 3 Bewerber durchsetzen.
70 Delegierte aus Hüllhorst, Lübbecke, Pr. Oldendorf, Espelkamp, Stemwede, Rahden, Hille und Petershagen konnten im Espelkamper Elite Kino aus einem breiten Bewerberfeld auswählen. Auch Susanne Schnake aus Hüllhorst, Dominik Noch aus Espelkamp und Udo Högemeier aus Rahden hatten sich zunächst den Delegierten in einer jeweils 10 minütigen Rede vorgestellt und Fragen beantwortet.
Doch schon im ersten Wahlgang entfielen auf den Lübbecker SPD Stadtverbands- und Fraktionsvorsitzenden die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen, so dass ein erwarteter zweiter Wahlgang überflüssig wurde.
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Alle Teilnehmer am Auswahlverfahren erhielten Blumensträuße als Dank für Ihren Einsatz: von Links: Dominik Noch, Udo Högemeier, Susanne Schnake, Andreas Schröder, Ernst-Wilhelm Rahe und Michael Buhre
Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet mehr Corona-Ausbrüche an Schulen. Demnach seien mit 1.300 Ausbrüchen die Zahlen sehr deutlich über dem Höchstniveau der zweiten Welle.
Angesichts dieser Entwicklung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Ich verstehe nicht, worauf wir noch warten. Mit Blick auf diese Entwicklungen müssen wir den Schutz für unsere Kinder in den Schulen wieder deutlich erhöhen. Auch in NRW steigen die Zahlen kontinuierlich an. Zuletzt wurden mehr als 10.000 bestätigte Corona-Fälle gemeldet.
Allen ist klar, dass die Abschaffung der Maskenpflicht falsch war. Nur die Landesregierung will es sich nicht eingestehen. Sie sträubt sich gegen die Wiedereinführung, nur um ihr Gesicht zu wahren. Das ist genauso falsch. Wir brauchen jetzt dringend mehr Schutz für unsere Kinder, um sichere Präsenz weiter gewährleisten zu können. Dazu gehören auch flächendeckend Luftfilter in allen Klassenräumen.
Die Landesregierung muss jetzt zur Vernunft kommen. Alle werden es ihr danken.“
Eine Mehrheit im Europäischen Parlament hat sich auf eine gemeinsame Grundlage für Gespräche mit Rat und Kommission über einen EU-Rahmen für Mindestlöhne geeinigt. Die Abgeordneten besiegelten mit ihrem Votum das parlamentarische Verhandlungsmandat.
Gaby Bischoff, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
,,Jeder sechste Arbeitnehmer in Europa verdient nicht genug, um über die Runden zu kommen. Faire Bezahlung und die Stärkung der Tarifbindung sind die Kernforderung der sozialdemokratischen Parteienfamilie, für die wir uns seit Jahren vehement eingesetzt haben. Dass die Kommission einen Vorschlag zu einem EU-Rahmen vorgelegt hat, ist damit ganz wesentlich unser Verdienst.
Ich freue mich darüber, dass das ambitionierte und progressive Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments heute im Plenum bestätigt wurde. Dies sendet ein klares Signal an den Rat, dass wir die Europäische Union in der Verantwortung sehen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine Konvergenz der Löhne nach oben zu sorgen und damit das Leben vieler Millionen Menschen in Europa nachhaltig zu verbessern. Dies würde sich auch positiv auf die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie auswirken.”
Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Tagtäglich erleben Frauen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist unerträglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich mit aller Kraft für ein gewaltfreies Leben für Frauen ein. Die Ampel-Koalition gibt dem Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität.
Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:
„Im Kampf gegen Gewalt an Frauen haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bereits viel erreicht. Klar ist: Weitere Schritte müssen und werden folgen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit Erfolg stark gemacht. Wir werden das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, vorbehaltlos und wirksam umsetzen und hierfür eine staatliche Koordinierungsstelle einrichten. Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen.
Ein wichtiger Baustein bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ist auch die Arbeit mit Tätern. Diese bauen wir aus. Außerdem werden wir für jede Frau und ihre Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt absichern. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.
Der Kampf gegen Gewalt an Frauen sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für die SPD-Bundestagsfraktion oberste Priorität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Dieses Ziel teilen wir mit unseren Koalitionspartnern und werden es gemeinsam in der Koalition entschieden verfolgen.“
Der Minden-Lübbecker SPD-Abgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP:
„Der Koalitionsvertrag steht. Jetzt haben wir die Chance, in den nächsten Jahren mutigen Fortschritt und starken Zusammenhalt für unser Land zu organisieren – mit Olaf Scholz als Bundeskanzler an der Spitze. Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag dafür eine gute inhaltliche Basis. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro, der Stabilisierung der Renten, der Kindergrundsicherung, einer ambitionierten Transformationsagenda, dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum oder etwa dem klaren Bekenntnis zu einer gerechten Altschuldenregelung finden sich im Koalitionsvertrag auch etliche Prioritäten wieder, die für uns in NRW besonders wichtig sind. Jetzt wird es darauf ankommen, diese Prioritäten so umzusetzen, dass ein echter Aufbruch in unserem Land gelingt und zugleich unser sozialdemokratisches Profil in dieser Regierung klar zu erkennen ist.“
„Die Ampel steht.“ Gemeinsam mit den Parteivorsitzenden von SPD, Grünen und FDP hat der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz den Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 177 Seiten beschreiben die Parteien ihren Anspruch auf mutigen politischen Fortschritt – und auf einen neuen Regierungsstil.
Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen. „Leidenschaftlich und vertrauensvoll“ hätten die drei Parteien in den vergangenen Wochen miteinander verhandelt, sagte Scholz bei der gemeinsamen Vorstellung der Ergebnisse am Mittwoch in Berlin. „Konstruktiv und lösungsorientiert – das hat mir gut gefallen.“
„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, ist der Koalitionsvertrag überschrieben. Es gehe nicht um eine „Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern der größten politischen Wirkung“, unterstrich Scholz.
Angesichts der heftigen vierten Corona-Welle sichert Arbeitsminister Hubertus Heil den Schutz für Beschäftigte. Die vereinfachten Regeln für Kurzarbeit werden bis Ende März verlängert, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Für Betriebe werden auch im ersten Quartal des neuen Jahres einfache Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit gelten. Zudem werden sie finanziell entlastet, weil für Kurzarbeitende die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen wird. Und das sichert Jobs, denn Unternehmen müssen auch bei möglichen Umsatzeinbrüchen keine Arbeitsplätze abbauen, sondern können die Beschäftigten halten.
„Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können“, betonte Heil nach dem Beschluss der geschäftsführenden Bundesregierung. „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit.“
Ursprünglich wären die Regelungen Ende des laufenden Jahres ausgelaufen.
Nach der Verordnung bleiben nun aber die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 herabgesetzt. Und das heißt:
Ebenso haben auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiter Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Und: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zur Hälfte in pauschalierter Form erstattet.