SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP haben heute mit Ministerin Ina Scharrenbach eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) angekündigt. Diese soll die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betreffen. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:

„Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen,  dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.

Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“

 

Priorität haben jetzt die konkreten Aufgaben und nicht abstrakte Haushaltsziele!

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post zu den aktuellen Haushaltsberatungen:

Die kommende Woche ist eine Woche mit weiteren wichtigen haushaltspolitischen Weichenstellungen. Die Aufstellung des Haushaltes und der Finanzplanung findet in diesem Jahr vor dem Hintergrund wirklich außerordentlicher Herausforderungen statt - sei es der Krieg in der Ukraine, die zugespitzte Lage bei den Energiepreisen oder das Fortdauern der Pandemie. Umso wichtiger ist es, in der Haushalts- und Finanzpolitik gleichermaßen entschlossen und verlässlich vorzugehen.

Entschlossen heißt: Das was nötig ist, um die aktuellen Herausforderungen und die Zukunftsaufgaben zu meistern, muss finanziell auch möglich gemacht werden. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die bisher geplante Nettokreditaufnahme von 100 Milliarden Euro gibt es dafür Spielräume, die nötigenfalls auch noch ausgeweitet werden können. Der entscheidende Maßstab sind in dieser Zeit der beispiellosen Bewährung nicht in erster Linie abstrakte Haushaltsziele, sondern die konkreten Aufgaben und Prioritäten, die es anzupacken gilt.

Zugleich kommt es auch weiterhin auf Verlässlichkeit, Solidität und Seriosität in der Haushaltsplanung an. Auch diesem Anspruch wird die Haushaltspolitik dieser Regierung gerecht werden, daran habe ich keinen Zweifel. Dahingegen ist das, was CDU und CSU vorschlagen, eher das Gegenteil von solider und seriöser Haushalts- und Finanzpolitik. Wer einerseits milliardenschwere Energiepreisbremsen fordert und sich andererseits gegen jede Überführung von nichtverbrauchten Krediten in den Klima- und Transformationsfonds stellt, der argumentiert nicht wirklich konsistent und verschweigt, dass eine solche Politik nur durch massive Kürzungen bei Investitionen und dem Sozialstaat zu finanzieren wäre.

 

Junge Menschen bei der Entdeckung ihrer Talente unterstützen

Karin Ressel und Andreas Schröder/Foto: Alica Schömer

Was gibt es Erfüllenderes, als junge Menschen ganz praktisch bei der Entdeckung ihrer Talente zu unterstützen?“ So Karin Ressel, Gründerin und Geschäftsführerin des Technikzentrums und der Talentfabrik in Hille-Südhemmern. Auf Anregung von Andreas Schröder, hiesiger SPD-Landtagskandidat, gab sie ganz anschaulich einen Einblick in ihr Sozialunternehmen und ihre dreißigjährige Erfahrung in der Berufsorientierungsphase.

Hätten Sie gewusst, dass ausgehend von der alten Zigarrenfabrik Hille in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und vielen anderen Akteuren wie dem Bildungswerk NRW und dem Arbeitgeberverband Metall NRW jährlich etwa 220 Veranstaltungen an Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden?

 

NRW braucht ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt. 

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

 

Das Einstellungsverfahren der Landesregierung ist nicht diskriminierungsfrei – rasche Verbesserung ist notwendig

Foto: pixabay.com

Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde. 

Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.

Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“

 

Erhöhung des Heizkostenzuschusses notwendig

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.

Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:

„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.

Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.

Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“

 

“Europäische Grundwerte sind entscheidender Trumpf gegen Putin”

Das Europäische Parlament stimmt heute über seine Position zu dem EuGH-Urteil ab, das die Gültigkeit des Mechanismus‘ zum Schutz des europäischen Rechtsstaats sowie des EU-Haushalts bestätigt hatte. Das Ergebnis der Entscheidung über eine entsprechende Resolution soll am morgigen Donnerstag, 10. März, um 9 Uhr im Plenum veröffentlicht werden.

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Die Solidarität der ungarischen und polnischen Bürgerinnen und Bürger mit ukrainischen Flüchtenden ist überwältigend. Das habe ich vergangene Woche in Ungarn vor Ort erlebt. Alle Mitgliedsstaaten der EU zeigen sich bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine solidarisch. Gleichzeitig senden Viktor Orbáns Staatsmedien noch immer Putin-Propaganda. Die polnische Regierung ist klar in ihrer Haltung gegen Putin, befindet sich aber weiterhin auf Konfrontationskurs mit dem Rechtsstaat.

Die europäische Grundwerte sind unser entscheidender Trumpf gegen Putin. Die Ukraine strebt nach einer europäischen Zukunft, gerade weil das eine fest verankerte Demokratie bedeutet. Genau deshalb dürfen wir beim Rechtsstaatsabbau der PiS und bei Orbáns korruptem System nicht wegschauen. Was Putin am meisten fürchtet, ist ein demokratisches Europa, das seinen autoritären Staat Lügen straft. Deshalb darf es in der EU beim Rechtsstaat keine Rabatte geben. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, was das Parlament schon seit Langem fordert: Die Europäische Union darf kein Geldautomat sein, von dem man beliebig abheben kann, ohne sich an die Regeln zu halten.”

Die Verordnung über die sogenannte europäische Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität war bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die EU-Kommission hat sie bisher nicht angewandt. Am 11. März 2021 fochten Polen und Ungarn die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar dieses Jahres und wies beide Klagen ab.

 

Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und mehr Selbstbestimmung für Frauen

Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.

Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.

Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“

Katja Mast:

„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“

 

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